Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-11377
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Sachverhalt:
Mit der Braunschweiger Baugenossenschaft eG (BBG) wurde eine Vereinbarung über eine Kooperation zum Zweck der Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Unterbringung von Geflüchteten, die eine Bleibeperspektive haben, um ihnen eine Integration in den Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Die Geflüchteten werden durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Stelle 50.23 betreut und sollen darauf vorbereitet werden, die Wohnung nach einer Eingewöhnungszeit von ca. 9 bis 12 Monaten mit einem eigenen Mietvertrag zu übernehmen. Mit der Nibelungen-Wohnbau GmbH wurde schon 2015 eine ähnliche Vereinbarung abgeschlossen. Hier konnte diese Zielsetzung schon in bisher 30 Fällen erfolgreich umgesetzt werden.
Aufgrund der genossenschaftlichen Organisation der BBG ist eine Überlassung von Wohnraum nur an Mitglieder möglich. Es wurde deshalb im Rahmen der Verhandlungen zur Kooperationsvereinbarung Einvernehmen erzielt, dass die Stadt Braunschweig zwei Genossenschaftsanteile zu je 550,00 € erwirbt (zzgl. 10,00 € einmalige Bearbeitungsgebühr).
Gemäß § 58 Nr. 12 NKomVG beschließt ausschließlich der Rat über die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, so auch über die Beteiligung an Genossenschaften.
Aufgrund der geringen Beteiligungshöhe und dem inhaltlichen Hintergrund ist vorgesehen, dass die Verwaltung der Genossenschaftsanteile durch FB 50 erfolgt. Die Beteiligungsverwaltung des Fachbereichs Finanzen wird ggf. bei beteiligungsrechtlichen Aspekten hinzugezogen.
Mittel in der Gesamthöhe von 1.110,00 € stehen im Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs Finanzen zur Verfügung. Der Erwerb der Genossenschaftsanteile ist in der Bilanz der Stadt Braunschweig darzustellen und zu aktivieren.
Sollte es im Kontext der Zielsetzung der Unterbringung von Geflüchteten erforderlich werden, weitere Vereinbarungen mit anderen Braunschweiger Baugenossenschaften abzuschließen, so soll die Verwaltung ermächtigt werden, weitere Genossenschaftsanteile zu erwerben.
Beschluss:
„1. Dem Erwerb von zwei Genossenschaftsanteilen an der Braunschweiger
Baugenossenschaft eG durch die Stadt Braunschweig zum Zweck der Unterbringung
von Geflüchteten wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Genossenschaftsanteile anderer
Baugenossenschaften in Braunschweig zum Zweck der Unterbringung
von Geflüchteten zu erwerben.“
Anlage/n: Keine