Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 19-11875
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Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei einer Brandverhütungsschau am 29.11.2017 hat die Berufsfeuerwehr erhebliche bauliche Mängel, soweit sie den Brandschutz betreffen, festgestellt. So befinden sich im gesamten Gebäudekomplex Türen, die nicht selbstschließend sind. Durch fehlende Bauteile ist eine Behinderung der Rauchausbreitung über die Geschosse nicht ausreichend gegeben. Weiterhin fehlt eine Unterteilung in Brandabschnitte.
Weitere festgestellte Mängel führen in dem Bericht zu der Aussage, dass durch die beschriebenen Sachverhalte, die in der Liegenschaft vorgefunden wurden, im Brandfall das Risiko besteht, dass auch für die Feuerwehr mindestens zeitweise eine nicht beherrschbare Situation entstehen kann (§ 14 NBauO). Die Selbstrettung der Nutzer des Gebäudes ist ggf. nicht möglich.
Mit Bauaufsichtsanordnung vom 22.12.2017 hat das Ref. 0620 verschiedene organi-satorische, jedoch vor allem bauliche Maßnahmen angeordnet, die kurz-, mittel- oder langfristig durchzuführen sind. Ansonsten sei die Betriebssicherheit der Schule gefährdet.
Durch die Verschiebung der allgemeinen Sanierung der BBS V Technikakademie auf das Jahr 2022 kann der Zustand der Duldung der in der Bauaufsichtsanordnung festgestellten Mängel nicht weiter getragen werden.
Einige wenige Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung wurden bereits umgesetzt. Erst nach Vorlage des Brandschutzkonzepts konnten die endgütig zu realisierenden Einzelmaßnahmen geplant und deren Kosten ermittelt werden.
3. Angaben zum Raumrprogramm
Die Brandschutzsanierung sieht keine Veränderung im Raumprogramm vor.
4. Erläuterung zur Planung
In den Gebäudeteilen A - D werden Brandabschnitte gebildet und die Treppenhäuser von den Fluren rauchdicht abgetrennt.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich um eine Brandschutzmaßnahme in der Bestandsliegenschaft handelt. Die Erneuerung Fensterfassade im C mit Ausbildung der 2. baulichen Flucht und Rettungswege wird nach den aktuellen Anforderungen an die EnEV mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorge-sehen bzw. erforderlich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 05.09.2019 inkl. der schon in den Vorjahren abgewickelten Maßnahmen 1.838.700 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll in der Zeit von November 2019 bis Herbst 2020 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Für die bereits notwendigen und umgesetzten ersten Brandsicherungsmaßnahmen an der Schule sind Kosten in Höhe von rund 257.700 € angefallen.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 für die Durchführung der in diesem Jahr vorgesehenen Maßnahmen bei dem Projekt „BBS V/Brand-schutzmaßnahmen“ (4E.210228) einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 650.000 € zugestimmt.
Die dann noch erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 931.000 € werden im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 für das Projekt „BBS V/Brandschutzmaßnahmen“ (4E.210228) haushaltsneutral eingeplant.
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 15.07.2019 zugestimmt.
Die Gesamtkosten für die Brandschutzsanierung, Gebäue A – D, werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 05.09.2019 einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement auf 1.838.700 € (inkl. der schon in den Vorjahren abgewickelten Maßnahmen) festgestellt.“
Anlage/n:
Anlage 1 – 4 Gebäude A – D, Kostenberechnung nach Kostengruppen
Anlage 5 Gesamtzusammenstellung der Kosten
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Kosten BBSV (2702 KB) |