Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 20-13811-01  

Betreff: Zukunftskonzept für unsere Städtische Musikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
20-13811
Federführend:41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
14.07.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Die Verwaltung arbeitet seit dem VA-Beschluss vom 18.06.2019, daran, dass damit beschlossene und von ihr selbst erarbeitete Zukunftskonzept „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´“ schnellstmöglich umzusetzen. Ziel ist es, auf Basis dieses inhaltlichen Konzeptes die finanziellen und räumlichen Planungen voranzutreiben und dem Rat konkrete Realisierungsvorschläge, möglichst innerstädtisch, zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu gehören ebenso die Vorplanungen für einen aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlichen Konzert- und Probensaal für die Städtische Musikschule, die derzeit ohne eine solche, ihr autark zur Verfügung stehende, Räumlichkeit arbeiten muss. Dieser Saal sollte nach Auffassung der Verwaltung mindestens die im Konzeptpapier beschlossene Kapazität von 400 m² für 199 Besucher aufweisen.

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

 

Die in der Mitteilung v. 18. Juni 2020 skizzierte Vorgehensweise ist weiterhin die Arbeitsgrundlage der Verwaltung.

 

Da Herr Dr. Volker Eckhardt, AfKW-Bürgermitglied, ein auf dem Konzept der Verwaltung beruhendes, erweitertes Papier „Weiterentwicklung des Zentrum für Musik zu einem Erlebnisraum Musik“ an die Fraktionen versandt hat, das Fragen aufgeworfen hat, war eine Befassung insbesondere des AfKW mit dem Papier bis dato nicht möglich. Aus diesem Grund ist Herr Dr. Eckhardt gebeten worden, den Fragebogen zu beantworten.

 

Das Festhalten am ursprünglichen Beschluss dient dem Ziel, zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Eine Verzögerung entspräche nicht dem politischen Beschluss, sondern würde eine Verlangsamung der Planungen bedeuten und aus Sicht der Verwaltung zudem dazu führen, dass die schlechten baulichen Gegebenheiten der aktuellen Musikschulgebäude noch länger fortbestehen müssten. Dieser räumliche Zustand würde die zukünftige inhaltliche Weiterentwicklung der Musikschule noch länger hemmen. Mit dem Beschluss des Verwaltungskonzeptes „Die Städtische Musikschule Braunschweig auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´“ hat die Politik eine Beschleunigung der Zukunftsentwicklung der Städtischen Musikschule in Auftrag gegeben.

 

Fortgesetzt müssten städtische Mittel eingesetzt werden, um z. B. den Brandschutzstandard der aktuellen Gebäude zu sichern, ohne dass hierdurch eine räumliche oder inhaltliche Verbesserung eintreten würde. Dies lässt sich exemplarisch am Musikschulgebäude Magnitorwall 16 festhalten, wo Investitionen in Höhe von 1,6 Mio. € für den Brandschutz ausgegeben werden müssten, um das Gebäude betriebsfähig zu halten. Hierdurch kommt es u. a. sogar zu einer räumlichen Verschlechterung durch den Verlust des Lehrerzimmers zugunsten einer Brandschutztreppe. Inhaltlich wird trotz dieser hohen Investitionen nichts gewonnen. Auch hier bedarf es der Beschleunigung, da die brandschutztechnischen Vorgaben einen Umsetzungsaufschub von höchstens 5 Jahren gestatten.

 

Konkret heißt das: Entsprechend der politischen Beschlusslage wird an der ursprünglichen Konzeptumsetzung „Die Städtische Musikschule Braunschweig auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´ als Geschäftsgrundlage weitergearbeitet, um die Zukunftsplanungen der Musikschule maximal schnell einleiten zu können.

 

Frage 2:

 

Aktuell prüft die Verwaltung die Umsetzung des Konzeptes "Die städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´" im Investitionssteuerungsverfahren. Wie zudem in den Mitteilungen der Verwaltung aus den ersten beiden Quartalen des Jahres 2020 dargestellt, wird auf der Basis der Arbeiten einer verwaltungsinternen Projektgruppe ein Planungsbüro mit der Prüfung beauftragt werden, um zu ermitteln, ob auf dem Gelände des Großen Hofes ein Gesamtprojekt Musikschule zusammen mit Schul- und Wohnnutzung möglich ist. Hierfür sollen die im Haushalt eingestellten Musikschul-Planungsmittel genutzt werden. Die konkrete Fokussierung auf das Grundstück „Großer Hof“ basiert auf den Prüfungen einer verwaltungsinternen Projektgruppe, die diese Fläche für die vorgesehene Nutzung als grundsätzlich zielführend herausgearbeitet hat.

Diese nunmehr nach Haushaltsfreigabe mögliche Beauftragung wird entsprechend der AfKW-Mitteilung aus dem Juni 2020 aktuell um die weitere Planungsvariante eines größeren Konzertsaals ergänzt. Wie in der Mitteilung aus dem Juni 2020 dargestellt, existiert eine Lücke in der kulturellen Infrastruktur der Stadt Braunschweig, die durch einen technisch multifunktional ausgestatteten Konzertsaal geschlossen werden könnte. Dieser Konzertsaal müsste nach Analysen der Verwaltung mit einem Zuschauerfassungsvolumen von 800 bis 1.000 Sitzplätzen (= ca. 1.600 Stehplätze) ausgestattet sein. Hierdurch ließe sich im Zusammenspiel der bereits vorhandenen Säle eine Lücke im Veranstaltungssektor in der Stadt Braunschweig schließen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die derzeit noch offene und am Anfang stehende Planung für den Großen Hof genutzt werden, um zu ermitteln, ob eine Erweiterung der Planungen um einen größeren Konzertsaal unter allen einschlägigen Aspekten wie u. a. städtebaulichen und verkehrlichen Parametern aber auch Umweltgesichtspunkten überhaupt an diesem Standort möglich wäre. Die Synergieeffekte, die durch eine baulich mit einem großen Konzertsaal verbundene Musikschule erzeugt werden könnten, sind offenkundig und hätten deutschlandweit durchaus Vorbildwirkung. Infolgedessen will die Verwaltung zumindest alle Optionen vollständig geprüft haben. Hierfür muss der Planungsauftrag erweitert werden. Die erforderlichen inhaltlichen Vorarbeiten sowie vergaberechtlichen Prüfungen laufen noch.

 

Frage 3:

 

Über die mit den benannten Mitteilungen aus dem Jahr 2020 dargestellte Flächenoption „Großer Hof“ hinaus, verfolgt die Verwaltung derzeit keine weiteren Standortoptionen für die Städtische Musikschule.


 

 


Anlage/n:


keine
 

 

Stammbaum:
20-13811   Zukunftskonzept für unsere Städtische Musikschule   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
20-13811-01   Zukunftskonzept für unsere Städtische Musikschule   41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft   Stellungnahme

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