Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-14365
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Sachverhalt:
Die Verwaltung wird am 29. Oktober 2020 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haushaltsplanentwurf an den Rat der Stadt versenden. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird zur Entwicklung der Abfallgebühren 2021 eine Senkung in Höhe von rd. 4,5% für die Rest- und Bioabfallbehälter dargestellt. Dies hat sich aus der hiermit vorgelegten Gebührenkalkulation ergeben.
Im Einzelnen:
1 Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2021
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Gebührensätze kurz dargestellt.
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt, die vollständige Übersicht inkl.
Vergleich zum Vorjahr findet sich in der Synopse zum Gebührentarif der Satzung in
Anlage 3.
| Gebühr | Bisherige | Veränderung | Erläuterung (s. Anlage 1) |
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Restabfallbehälter | 6,02 €/100 l | 6,30 €/100 l | -4,5 % | 2.3.1 |
Bioabfallbehälter | 3,71 €/100 l | 3,89 €/100 l | -4,5 % | 2.3.2 |
Restabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Grünabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Sperrmüll inkl. Altgeräte | 20,00 € | 15,00 € | 33,3 % | 2.3.4 |
Gebühr bei Änderung des Behältervolumens | 20,00 € | 20,00 € | 0,0 % | 2.3.5 |
Pauschalgebühr für nicht gewerbliche Einzelanlieferung von Kleinmengen bis 3 m³ a) Restabfall b) Grünabfall |
15,00 € 10,00 € |
15,00 € 10,00 € |
0,0 % 0,0 % |
2.2.3 2.2.2.2.6 |
Für einige häufig verwendete Behälter ergeben sich folgende Gebühren:
Restabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
wöchentliche Leerung |
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550 Liter | 143,49 € | 150,23 € |
770 Liter | 200,88 € | 210,33 € |
1 100 Liter | 286,97 € | 300,47 € |
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zweiwöchentliche Leerung |
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40 Liter | 5,22 € | 5,46 € |
60 Liter | 7,83 € | 8,19 € |
80 Liter | 10,44 € | 10,93 € |
120 Liter | 15,65 € | 16,39 € |
240 Liter | 31,31 € | 32,78 € |
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vierwöchentliche Leerung |
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40 Liter | 2,61 € | 2,73 € |
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Bioabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
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60 Liter | 7,24 € | 7,58 € |
120 Liter | 14,48 € | 15,16 € |
Die Pauschalgebühren für private Kleinanlieferungen bis 3 m³ pro Anlieferung bleiben konstant. Eine Anpassung erfolgt bei der Pauschale für gewerbliche Anlieferungen von Grünabfall (s. 2.2.3). Für Direktanlieferungen von Restabfall am Abfallentsorgungszentrum, die nach Gewicht abgerechnet werden (rd. 10 t; in der Regel gewerbliche Anlieferungen), erhöht sich die Gebühr um 2,0 % auf 203,82 €/t (s. 2.2.1). Für Direktanlieferungen von Grünabfall, die nach Gewicht abgerechnet werden (rd. 30 t, in der Regel gewerbliche Anlieferungen), erhöht sich die Gebühr um 71,4 % auf 60,00 €/t (s. 2.2.2.2). Die Gebühr für die Annahme von Straßenbauabfällen (insbesondere aus städtischen Baumaßnahmen) erhöht sich um 7,3 % auf 44,24 €/t (s. 2.2.4).
2 Zusammenfassende Darstellung
Die Gebühren für die Restabfallbehälter sinken um 4,5%. Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd; „(-)“ gebührenmindernd):
(-) Geringere Aufwendungen für die an die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA-BS) zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der im Rahmen der Angemessenheitsprüfung vertraglich vereinbarten Anpassung der Leistungsentgelte (rd. 653.000 €)
(-) Geringere Aufwendungen für die Quersubventionierung der Bioabfallbehälter (554.000 €) und der Grünabfallverwertung (223.500 €)
(-) Steigerung des Behältervolumens um 0,6% (entspricht rd. 125.000 €) aufgrund des Bezugs der fertig werdenden Neubaugebiete
(+) Einbeziehung einer geringeren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 260.000 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die Unterhaltung der Deponie insbesondere aufgrund des höheren Aufwandes für die Sickerwasserreinigung durch den AVB (153.800 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die Zuführung zu der Rückstellung für Deponierekultivierung aufgrund der gestiegenen Baukosten (50.000 €)
Bei den Bioabfallbehältern ergibt sich eine Senkung um 4,5%. Dies resultiert aus folgenden Gegebenheiten:
(-) Geringere Aufwendungen für die an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgelte für die Einsammlung und Verwertung des Bioabfalls aufgrund der im Rahmen der Angemessenheitsprüfung vertraglich vereinbarten Anpassung der Leistungsentgelte (rd. 782.000 €)
(-) Erhöhung des Behältervolumens um 0,8%, da die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung des Bioabfalls (zusätzliche Sommerleerung, Überprüfung der Eigenkompostierung) auf Basis des Abfallwirtschaftskonzeptes und des Bezugs der fertig werdenden Neubaugebieten erwartete Mengensteigerung nach und nach eintritt (entspricht rd. 42.000 €)
(+) Verringerung der Quersubventionierung durch die Restabfallbehälter (554.000 €)
(+) Einbeziehung einer geringeren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 30.000 €)
Die in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich im
Wesentlichen aus dem mit der Remondis GmbH & Co. KG Region Nord (REMONDIS)
geschlossenen Vertrag zur thermischen Restabfallbehandlung sowie aus dem mit der
(ALBA-BS) abgeschlossenen Leistungsvertrag II (Abfall) bzw. aus der dazugehörigen Ergänzungsvereinbarung vom 19. Mai 2004. Zudem werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Transportkosten, der Erfassung von Elektroaltgeräten, der Sperrmüllsortierung sowie der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011, 1. Januar 2016 sowie zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2021 berücksichtigt. Aufgrund der Anfang 2018 auf Basis der vertraglichen Regelungen durchgeführten Angemessenheitsprüfung hat sich beim Leistungsvertrag II eine Reduzierung der Entgelte für das Jahr 2018 in Höhe von rd. 1,4 Mio. € und für das Jahr 2021 in Höhe von 2,5 Mio. € gegenüber der Planung 2018 ergeben. Dies hat zunächst für 2019 zu einer Gebührensenkung geführt und führt jetzt nach einer leichten Steigerung 2020 zu einer weiteren Gebührensenkung für 2021. Die neu festgelegten Entgelte werden dabei für die Folgejahre auf Basis der vertraglich vereinbarten Indexanpassung fortgeschrieben. Die Gebührenentwicklung entspricht der Prognose für 2021, die im Rahmen der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung und der Nichtkündigung der Leistungsverträge mit ALBA-BS abgegeben wurde. Dabei haben sich gegenüber den damaligen Prognosen eine etwas ungünstigere Mengenentwicklung und eine etwas höhere Preissteigerung ergeben. Zur Einhaltung der Gebührenprognose mussten daher mehr Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren eingesetzt werden als geplant. Aufgrund der Entlastung durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte 2020, die den Gebührenzahlern durch die Berücksichtigung der dadurch entstehenden Überdeckungen in den Folgejahren zugutekommt, und aufgrund des Ergebnisses der Neuausschreibung der Restabfallbehandlung, das ab 2022 zu einer zusätzlichen Entlastung führt, kann die Gebührenprognose aus der Angemessenheitsprüfung jedoch eingehalten werden.
Des Weiteren werden in die Kalkulation die vertragsgemäß von der Stadt für die
Entsorgung des Bio- und Grünabfalls zu entrichtenden Entgelte aus dem Entsorgungsvertrag zwischen ALBA-BS und der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH (ALBA-NA; ehem. Braunschweiger Kompost GmbH) einbezogen. Aufgrund der Anfang 2018 auf Basis der vertraglichen Regelungen durchgeführten Angemessenheitsprüfung hat sich bei diesem Vertrag eine Reduzierung der Entgelte für das Jahr 2021 in Höhe von rd. 0,8 Mio. € ergeben.
Aufgrund der Einführung der Wertstofftonne werden darüber hinaus die Aufwendungen für die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils an der Wertstofftonne in der Kalkulation der Restabfallbehälter gesondert mit berücksichtigt.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr.
Gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb von 3 Jahren nach Feststellung der Ergebnisse auszugleichen. Bei der Kalkulation für das Jahr 2021 werden daher die noch nicht in die Kalkulation der Vorjahre einbezogenen Ergebnisse des Jahres 2017 berücksichtigt. Zudem werden die Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 teilweise berücksichtigt. Die verbleibenden Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 werden dann in der Kalkulation 2022 oder 2023 berücksichtigt (vgl. hierzu die Ausführungen zu den einzelnen Gebührentatbeständen, z. B. Ziffer 2.3.1.13 für die Restabfallbehälter).
Es wird eine aufgrund von § 12 Abs. 5 S. 1 des Nds. Abfallgesetzes (NAbfG) zulässige Quersubventionierung der Bioabfallbehälter durch die Restabfallbehälter vorgenommen, damit die Gebühren für diese beiden Leistungsbereiche in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Damit soll ein Anreiz zur sortenreinen Abfalltrennung geschaffen werden. Im Bereich der Grünabfallentsorgung wird ebenfalls eine Quersubventionierung durch die Restabfallbehälter vorgenommen.
Für die Anlieferung von Grünabfall schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der pauschal festgesetzten Gebühr nach Gewicht von 35 €/t auf 60 €/t vor. Die Gebühr wird in der Regel für gewerbliche Anlieferungen angewendet und ist seit 2004 nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst worden, so dass eine Anpassung an das heutige Preisniveau in umliegenden Kommunen angemessen erscheint. Die Pauschale für gewerbliche Kleinanlieferungen wird entsprechend angepasst. Damit wird eine höhere Kostendeckung als bisher erzielt.
Für die Abholung von Sperrmüll wird eine Erhöhung der Pauschale von 15 € auf 20 € pro Abholung vorgeschlagen. Zudem soll eine Beschränkung auf 5 m³ erfolgen. Der Vorschlag basiert darauf, dass nach Anhebung der Pauschale für Kleinanlieferer auf 15 € mehr Sperrmüllabholungen in Anspruch genommen werden und eine Erhöhung der Pauschale angemessen erscheint, da bei der Abholung eine größere Leistung erbracht wird als bei der Direktanlieferung.
Für die Einlagerung von belasteten Straßenbauabfällen schlägt die Verwaltung ebenfalls eine Anhebung der derzeitigen Gebühr vor.
Beschluss:
„Die als Anlage 2 beigefügte Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) wird beschlossen.“
Anlage/n:
1. Gebührenkalkulation einschließlich Erläuterungen zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
2. Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
3. Synopse zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Vorlage Abfgebsatz 2021 Anlagen (216 KB) |