Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 20-14454
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Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a, 4 g und 4 h der Hauptsatzung, denn es geht bei der Umgestaltung des Hagenmarktes um eine Umgestaltung von Platzflächen inklusive von Anpassungen an der Verkehrsführung mit überbezirklicher Bedeutung.
Verlauf Bürgerforum II
Rund 60 Bürgerinnen und Bürger haben am 24.09.2020 das Bürgerforum II zur Umgestaltung des Hagenmarktes in der Stadthalle Braunschweig besucht. Nach insgesamt drei Werkstätten und einem einleitenden Bürgerforum I wurde seitens der Bauverwaltung und dem beauftragten Planungsbüro Ackers Partner Städtebau bei diesem Termin das Ergebnis des vorangegangenen Planungs- und Beteiligungsprozesses vorgestellt.
Die aus dem Beteiligungsprozess entwickelte Vorzugslösung sieht vor, dass der gesamte Stadtraum gestalterisch stärker als Einheit wirken soll. Das soll z. B. über einheitliche Oberflächen und einheitliche Möblierungen (Bänke, Leuchten, …), nicht zuletzt auch einheitliche, neu gepflanzte Baumarten hergestellt werden.
Zudem soll es eine deutlich verbesserte Querungsmöglichkeit zwischen dem Brunnen- und dem Kirchenumfeld geben. Barrieren sollen hier abgebaut werden. So sollen zum Beispiel auch dort die vorhandenen zwei Fahrspuren in Nord-Süd-Richtung auf eine reduziert werden.
Der potenzielle erste Bauabschnitt im südwestlichen Bereich des Platzraumes um den Heinrichsbrunnen soll einheitlich im Randbereich mit einem hochwertigen Pflasterbelag (Außengastronomie, Fahrradparken, Bänke zum Verweilen, …) und im Platzinneren um den Brunnen mit einer wassergebundenen Decke gestaltet werden. Diese Konzeption – ähnlich der Materialwahl auf dem Magnikirchplatz – soll u. a. eine multifunktionale Nutzbarkeit des Platzraums das ganze Jahr hindurch ermöglichen.
Im Bereich des ersten Bauabschnittes sollen künftig 23 neue Bäume gepflanzt und drei bestehende Bäume erhalten werden. Dieser Anzahl von insgesamt 26 Bäumen stehen heute im Bestand 13 Bäume gegenüber. Die Baumscheiben von 15 dieser Bäume sollen mit grünen Pflanzelementen z.B. blühenden Gräsern versehen werden, sodass insgesamt ein grün geprägter Platzbereich entsteht, der im Sommer auch Schattenbereiche aufweist und damit einer möglichen Aufheizung entgegenwirkt.
Überwiegend positive Resonanz, teils kritische Nachfragen
Insgesamt gesehen war die Resonanz im Plenum ganz eindeutig positiv. Die Planung wurde von mehreren Personen als ausgewogene Lösung dargestellt, die die Ergebnisse der vorangegangenen Werkstätten gut wiederspiegelt.
Die verkehrlichen Maßnahmen, insbesondere die Fahrbahnreduzierungen, wurden auf der Veranstaltung nicht mehr in Frage gestellt.
Herr Pfarrer Busch von der Kirchengemeinde St. Katharinen würdigte ausdrücklich den Beteiligungsprozess, in den sich die Gemeinde gut einbringen konnte. Aufgrund sehr geringer Finanzressourcen kann die Gemeinde jedoch derzeit keine Umsetzungsperspektive auf dem Kirchengrund in Aussicht stellen, möchte aber diesbezüglich mit der Stadt im Dialog bleiben.
Zum Teil gab es auch kritische Nachfragen. Das bezog sich z. B. auf die Verwendung einer wassergebundenen Decke um den Brunnen. Hier wurde in Frage gestellt, ob dies tatsächlich eine unversiegelte Fläche sei oder ob die ungebundene Bauweise ggf. sogar eine erhöhte Staubentwicklung nach sich ziehen könne. Die Entscheidung pro wassergebundene Decke seitens der Bauverwaltung begründet sich in erster Linie funktional – eine Rasenfläche wäre für Veranstaltungen bzw. eine Freisitznutzung ungeeignet. Zudem wäre eine gestalterische Zweiteilung des Platzraumes um den Brunnen durch eine weitere Rasenfläche nicht gewollt.
Die Bauverwaltung ist weiter der Ansicht, dass die vorgeschlagene Vorzugslösung mit insgesamt dann 26 Bäumen im Bereich des ersten Bauabschnittes, von denen 15 bepflanzte Baumscheiben erhalten werden, einen grün geprägten aber zukünftig viel besser nutzbaren urbanen Stadtplatz ermöglicht.
Darüber hinaus wurde aus dem Kreis der Baumschutzinitiative im Publikum angeregt, noch einmal über den Erhalt des heutigen Baumbestandes an Robinien nachzudenken, die den Sturm überstanden haben. Hier schlägt die Verwaltung in der Vorzugslösung vor, die wenigen noch bestehenden, hochkronigen Robinien zu entfernen und neue Baumarten zu pflanzen, um ein neues einheitliches Grünraumkonzept zu erreichen. Verwendung finden sollen zukünftig eher niedrigkronige und umweltrobustere Bäume.
Berücksichtigung einer künftig veränderten Spurbreite
Die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung wird eine mögliche Erhöhung der Spurbreite künftiger Stadtbahnzüge bereits berücksichtigen; im ersten Bauabschnitt sind aber keine Gleisbauarbeiten vorgesehen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Festlegung erforderlich ist.
Einziehung eines Teilbereichs der bisherigen Verkehrsfläche im Brunnenumfeld
Der zweite Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Brunnenumfeld (siehe Anlagen 3 und 4) künftig nicht mehr als Verkehrsfläche deklariert und damit formell eingezogen wird. Das bedeutet, dass in diesem Teilbereich von einer entsprechenden Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplan IN 28 aus dem Jahr 1952 abgewichen wird.
Eine solche Einziehung dieser Verkehrsfläche kann hier ohne zeitaufwändige, formale Änderung des Bebauungsplans erfolgen, da in diesem die Ausgestaltung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen im Einzelnen nicht geregelt ist. Die festgesetzte städtebauliche Ordnung wird zudem durch die Einziehung nicht beeinträchtigt, da die Verkehrsfunktionen anderenorts vollständig erfüllt werden. Daher werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Der zweite Beschluss ist Voraussetzung für die formelle, straßenrechtliche Einziehung dieses Teils der öffentlichen Verkehrsfläche, die als separate Beschlussvorlage erfolgt.
Das Verfahren trägt der seit Jahrzehnten entgegen der Bebauungsplan-Festsetzung entstandenen Nutzung des Hagenmarkts als Aufenthaltsfläche Rechnung und entspricht der in der Bürgerbeteiligung entwickelten Planungsabsicht, mehr räumliche Qualität und Nutzungsvielfalt in diesem Erholungsraum für die gesamte Stadt zu schaffen.
In der Folge vermindern sich auch die Straßenausbaubeiträge, da für das mittige, wassergebundene Brunnenumfeld durch die Einziehung die Straßenausbaubeitragspflicht entfällt.
Realisierung 1. Bauabschnitt
Sofern dem Beschlussvorschlag 1 zur Vorzugslösung gefolgt wird, kann diese in 2021 planerisch ausgearbeitet werden. Im Jahr 2022 könnten dann die Umbauarbeiten im Bereich des ersten Bauabschnittes (s. Anlage 2, Folie 37) beginnen.
Finanzierung
Die geplante Umsetzung der Maßnahme wird im städtischen Haushalt finanziert. Für die Erneuerung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Beschluss:
1. Die dargestellte Vorzugslösung (Anlage 2) wird zur planerischen Grundlage für die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung.
2. Das unmittelbare Brunnenumfeld (Anlagen 3 und 4) soll auch zukünftig als unversiegelte Platz- und Aufenthaltsfläche genutzt werden und daher aus der im Bebauungsplan IN 28 festgesetzten Nutzung Verkehrsfläche eingezogen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation zum Planungs- und Beteiligungsprozess
Anlage 2: Präsentation der Vorzugslösung
Anlage 3: Lageplan zur Einziehung eines Verkehrsflächenteils im Brunnenumfeld
Anlage 4: Darstellung der Einziehung eines Verkehrsflächenteils in B-Plan IN 28 (1952)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 Hagenmarkt_Planungs- und Beteiligungsprozess (5549 KB) | |||
2 | Anlage 2 _Vorzugslösung_ 201020 (7900 KB) | |||
3 | Anlage 3 Lageplan zur Einziehung eines Verkehrsflächenteils im Brunnenumfeld (263 KB) | |||
4 | Anlage 4 Darstellung der Einziehung eines Verkehrsflächenteils in B-Plan IN 28 (264 KB) |
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