Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 21-16278-03  

Betreff: Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21-16278
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss Vorberatung
01.07.2021 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.07.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses -Hybrid-Sitzung-      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
13.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Dieser Antrag ersetzt den Punkt 4 der Beschlussvorlage 21-16278-01.


4. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

Zeile 26     Baumaßnahmen
Projekt      5E.660136 - Brücke Im Alten Dorfe / Ersatzneubau

Sachkonto     787210 - Tiefbaumaßnahmen - Projekte

 

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 135.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2021 0,00 €

Haushaltsrest 2020 497.654,65 €

überplanmäßig beantragte Auszahlung: 135.000,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 632.654,65 €

 

 

Der Neubau der Brücke Rühme-Kralenriede „Im Alten Dorfe“ ist im Rahmen der Renaturierung der Schunter im Bereich Butterberg Teil des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.01.2021.

 

Die Schunterrenaturierung und somit auch die Brücke werden von der NBank gefördert. Der Wasserverband Mittlere Oker ist Auftraggeber aller Arbeiten und Ingenieurleistungen die im Zusammenhang mit der Schunterrenaturierung stehen, also auch der Brücke Rühme-Kralenride „Im Alten Dorfe“.

Mit der Verwaltung wurde die Maßnahme planerisch abgestimmt, da nach Abschluss der Baumaßnahme das Brückenbauwerk in die Unterhaltungsplicht der Stadt übergeht.

 

Das Projekt „Brücke Im Alten Dorfe / Ersatzneubau“ wird vom Wasserverband Mittlere Oker (WVMO) realisiert. Die Kosten werden aus dem Teilhaushalt 66 getragen.

 

Bisher ist die Verwaltung von Gesamtkosten von rd. 520 T€ ausgegangen. Nach den neuesten Erkenntnissen erhöhen sich die Gesamtkosten (Bau- und Ingenieurkosten) auf rd. 655 T€.

 

Als Gründe für die Kostensteigerungen benennt der WVMO insbesondere die folgenden Punkte:

 

-          Die immer noch anhaltende sehr gute Auftragslage im Bausektor verbunden mit der durch die Pandemie entstandene Materialknappheit auf den Rohstoffmärkten.

 

-          Für die Baustraße müssen zwei Verrohrungen, zum einen über den Graben des Pumpwerks der SE-BS und zum anderen über die Schunter für die Ausführung der Arbeiten auf der westlichen Schunterseite hergestellt werden.

 

-          Da die Kosten der Ingenieurleistungen abhängig von den Baukosten sind, erhöhen sich auch die Kosten für die Ingenieurleistungen.

 

-          Das Ingenieurbüro wurde darüber hinaus mit der Duchführung der Veröffentlichung und der Submission für die Vergabe diese Projektes beauftragt, was ursprünglich nicht geplant war.

 

-          Weiter wurde der Einsatz einer ökologischen Bauüberwachung für die Brückenbauarbeiten nicht berücksichtigt, da dies erst Auflage im Planungsprozess wurde.

 

Die Umsetzung der Maßnahme muss noch in diesem Jahr erfolgen, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Ein Verschieben der Maßnahme würde die Förderung gefährden und damit die städtischen Kosten für dieses Bauwerk deutlich erhöhen.

 

Deckungsmittel in stehen in dem Projekt „Brückenerneuerungen (4S.660018)“ zur Verfügung. Die ursprünglich geplante Maßnahme des Lageraustauschs an der Brücke Helmstedter Straße muss verschoben werden und wird zu einem späteren Zeitpunkt haushaltsneutral wieder neu veranschlagt.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag - € -

Minderaufwand

4S.660018.02.505.663 / 421210

Brückenerneuerungen

135.000

 


 


Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.


Anlage/n:

keine

Stammbaum:
21-16278   Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
21-16278-01   Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
21-16278-02   Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
21-16278-03   Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
21-16278-04   Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Beschlussvorlage
21-16278-06   Haushaltsvollzug 2021 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG   20 Fachbereich Finanzen   Mitteilung

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