Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 2183/99
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Stadt Braunschweig |
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Der Oberstadtdirektor | Drucksache | Datum |
1999-05-17 | ||
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Beratungsfolge
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| Beschluß
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | ||
Verwaltungsausschuß | 14.09.1999 |
| X |
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Beteiligte Ämter/Referate/ Institute | Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg. | |||||||||||||||
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Überschrift, Beschlußvorschlag
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Mit dem Großen Waisenhaus BMV ist ein Nutzungsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt, abzuschließen.“ |
Sachverhalt, Begründung, finanzielle Auswirkung: siehe nächste Seite
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Begründung:
In seiner Sitzung am 16.12.1997 hat der Rat der Stadt Braunschweig im Rahmen der Haushaltsberatungen die Einsetzung finanzieller Mittel zur Schaffung eines Jugendtreffs im Bebelhof beschlossen.
In der vom Rat verabschiedeten Jugendhilfeplanung für den Bereich "Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit" wird als Zielsetzung festgelegt, daß solche Einrichtungen wohnbereichsnah und gut erreichbar in den Stadtteilen angesiedelt sein sollen, um auf diese Weise ihren im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschriebenen Auftrag erfüllen zu können. Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sind ein Element der urbanen Infrastruktur und tragen für Kinder, Jugendliche und Familien maßgeblich zur Lebensqualität im Stadtteil sowie im Stadtgebiet insgesamt bei. Der Notwendigkeit einer kleinräumigen Bedarfsdeckung von Bedürfnissen nach Kinder- und Jugendangeboten im Freizeitbereich wird durch die sog. mittleren und kleinen Kinder- und Jugendeinrichtungen Rechnung getragen.
- Nach dem Ergebnis der o. g. Jugendhilfeplanung ist der Planungsbereich 10 Bebelhof/Zuckerberg derzeit, bezogen auf die Struktur von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit, vergleichsweise schlecht ausgestattet. Die Einrichtung eines Jugendtreffs wird insbesondere unter präventiven Gesichtspunkten als notwendig angesehen.
- Der Wunsch der Jugendlichen nach einem Jugendtreff liegt weit über dem Durchschnitt. Darüber hinaus gibt es seit Jahren Initiativen von seiten der Jugendlichen und des Stadtbezirksrates zur Errichtung eines Jugendtreffs.
Der Kinder- und Jugendtreff wird auf dem Gelände der ehemaligen Kindertagesstätte Bebelhof, Hans-Porner-Straße 20 a, errichtet.
Die aktuellen Planungen sehen die Aufstellung eines Fertighauses mit ca. 145 m² Grundfläche als Kinder- und Jugendtreff vor. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Februar 1999 Baugesamtkosten in Höhe von 277.000,00 DM zugestimmt. Die Richard-Borek-Stiftung hat die Förderung der Maßnahme mit 160.000,00 DM in Aussicht gestellt.
Das Große Waisenhaus BMV hat bereits in der Planungsphase des Kinder- und Jugendtreffs Mitte 1997 die Bereitschaft erklärt, die Trägerschaft zu übernehmen. Der Träger betreibt neben dem Großen Waisenhaus in diesem Stadtgebiet die Kita Schefflerstraße und den Hort Salzdahlumer Str. 170 und bietet damit gute Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Betriebsführung.
Die übrigen Träger haben kein Interesse an der Trägerschaft des Kinder- und Jugendtreffs Bebelhof bekundet.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor dem Großen Waisenhaus die Trägerschaft des Kinder- und Jugendtreffs Bebelhof zu übertragen. Das Große Waisenhaus würde dadurch sein Engagement im Jugendhilfebereich in diesem Stadtgebiet ausweiten und sogleich abrunden. Für den Kinder- und Jugendtreff Bebelhof wird der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft (Teilzeit 19,25 Wochenstunden) zur Grundlage der Personalbemessung gemacht.
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- 3 -
Die Förderung des Kinder- und Jugendtreffs erfolgt analog den Richtlinien zur Bewilligung von Betriebskostenzuschüssen für Kinder- und Jugendzentren bereits bestehender Einrichtungen bei mietfreier Nutzung des Gebäudes. Danach ergeben sich für das laufende Jahr (Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 1999) kalkulatorische Kosten in Höhe von 15.000,00 DM.
Das Große Waisenhaus BMV wird die hauptamtliche Mitarbeiterin/den hauptamtlichen Mitarbeiter zunächst auf Basis einer AB-Maßnahme beschäftigen, so dass vorerst keine Personalkosten entstehen.
Der Zuschuss für das Große Waisenhaus BMV beziffert sich somit auf 15.000,00 DM. Haushaltsmittel zur Finanzierung der zukünftigen offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bebelhof stehen in Haushaltsstelle 00.46010.717 000. zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 25. März 1999 die Verwaltung ermächtigt einen entsprechenden Zuschuss zu bewilligen.
I. V.
gez.
Dr. Gröttrup