Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 3291/00
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Stadt Braunschweig |
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Der Oberstadtdirektor | Drucksache | Datum |
6. Januar 2000 | ||
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Vorlage
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | ||
Stadtbezirksrat 412 - Lehndorf-Watenbüttel - Planungsausschuss Verwaltungsausschuss | 1. März 00 14. März 00 | X
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X |
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28. März 00 |
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Beteiligte Ämter/Referate/ Institute | Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | |||||||||||||||
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| X | Ja |
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Veränderungssperre "Kanzlerfeld-Nordwest", OE 34Stadtgebiet zwischen Bundesallee, PTB und Sauerbruchstraße
Verlängerung der Veränderungssperre | |
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Für das Stadtgebiet zwischen Bundesallee, PTB und Sauerbruchstraße hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 6. Mai 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Planungsziel des Bebauungsplanes mit Gestaltungsvorschrift ist es, das heutige städtebaulich ausgewogene und harmonische Ortsbild dieses Teils des Kanzlerfeldes zu erhalten. Über die Regelung der Gebäudehöhen und der Dachformen soll die vorhandene Bebauungsstruktur (ein- und zweigeschossige Flachdach-Gebäude), die dieses o. g. Erscheinungsbild vermittelt, im Plangeltungsbereich festgesetzt werden.
Da Bauvoranfragen für die Aufstockung von Gebäuden im Planbereich gestellt wurden, die nicht mit diesem Planungsziel in Einklang standen, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 6. Mai 1997 zur Sicherung der Planung für diesen Planbereich eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre wurde bereits um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung läuft am 14. Juni 2000 ab.
Es war und ist das Bestreben der Verwaltung mit den in diesem Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum einen dem nachvollziehbaren Wunsch der Eigentümer nach einer Dachsanierung und einer besseren Ableitung des Regenwassers Rechnung zu tragen und andererseits den städtebaulich harmonischen und homogenen Charakter der Siedlung auf Dauer zu sichern. So sollen, entsprechend dem heutigen Erscheinungsbild der Siedlung, mit dem vorgeschriebenen waagerechten oberen Fassadenabschluss flache bzw. schwach geneigte Dächer als allein zulässige Dachform festgesetzt werden. Die Festsetzung maximaler Gebäudehöhen für ein- und zweigeschossige Gebäude im Plangeltungsbereich soll die Möglichkeit der Errichtung von sogenannten „Nicht-Vollgeschossen“ unterbinden und damit eine unbeabsichtigte weitere Höhenentwicklung verhindern, um mit der Dimension der Gebäudekörper und ihrer Straßenfassaden ein einheitliches Ortsbild vorzugeben.
Die Sicherung der Gebäudehöhe kann durch bodenrechtliche Festsetzungen nach Baugesetzbuch vorgenommen werden. Zur Regelung der Dachform muss dagegen eine ergänzende Festsetzung im Sinne einer Gestaltungsvorschrift auf der Grundlage der Landesbauordnung erlassen werden.
Neben der Flachdachcharakteristik der Siedlung bestimmt ebenfalls die einheitliche Material- und Farbwahl bei der Fassadengestaltung der Gebäude das homogene Ortsbild. Im Laufe der Bearbeitung des Bebauungsplanes ergab sich deshalb, dass diese Einheitlichkeit im Plangeltungsbereich ebenfalls in der Gestaltungsvorschrift dieses Bebauungsplanes gesichert werden soll.
Zur Festsetzung solcher Gestaltungsvorgaben mussten zusätzliche Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt werden. Zudem ergaben sich während des Gremiendurchlaufs zum Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan OE 34 seitens des Planungsausschusses u. a. bezüglich der Gestaltung zusätzliche Fragen, deren Klärung ebenfalls Zeit in Anspruch genommen hat.
Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan „Kanzlerfeld-Nordwest“, OE 34 in der öffentlichen Auslegung. Erfahrungsgemäß ist nach der öffentlichen Auslegung mit einem relativ zügigen Abschluss des Planverfahrens zu rechnen, sodass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan OE 34 noch innerhalb der Frist der zurzeit laufenden Veränderungssperre gefasst werden könnte und auch die Bekanntmachung noch in dieser Frist liegen würde.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Rahmen der Beratungen durch die politischen Gremien oder infolge von Anregungen und Bedenken aufgrund der öffentlichen Auslegung neue städtebauliche Gründe zu einer Überarbeitung der Planung führen. Für einen solchen Fall ist zur Sicherung der Planung die erneute Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs dieser Verlängerung, bedingt durch die Gremienbeteilung, die Genehmigung durch die Bezirksregierung und die öffentliche Bekanntmachung, ist ein Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre bereits jetzt notwendig, damit ein lückenloser Anschluss gewährleistet ist. Ohne eine solche Verlängerung müssten ggf. Vorhaben, die nicht den Planungszielen entsprechen, zugelassen werden. Damit würde der Sinn dieses Planverfahrens infrage gestellt werden.
Von der Veränderungssperre soll nur bei solchen Vorhaben Gebrauch gemacht werden, die nicht den neuen Festsetzungen der Planänderung entsprechen. Alle übrigen Vorhaben sollen auf der Grundlage des § 4 der Satzung genehmigt werden. D. h., es werden keine Entwicklungen und Investitionen verzögert oder verhindert werden, die nicht von dem neuen Planungsrecht tangiert werden.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes OE 34 mittlerweile reduziert wurde, kann auch der Geltungsbereich dieser Verlängerung der Veränderungssperre entsprechend reduziert werden.
I. V.
Jaenicke
Anlage 1: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre vom 06. Mai 1997
inkl. am 15. Juni 1999 in Kraft getretener Verlängerung der Veränderungssperre und inkl. erneuter Verlängerung der Veränderungssperre.
Anlage 2: Geltungsbereich der Veränderungssperre
Anlage 1
Stand: 6. Januar 2000
Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre vom 6. Mai 1997
für den Bebauungsplan mit Gestaltungsvorschrift
Kanzlerfeld-Nordwest OE 34
Aufgrund der §§ 14 ff. des Baugesetzbuches und des § 6 der Nds. Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Braunschweig am 6. Mai 1997 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 6. Mai 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2 Von der Veränderungssperre ist das Stadtgebiet zwischen Bundesallee, PTB und Sauerbruchstraße betroffen.
§ 3 In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 4 Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Stadt Braunschweig.
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| § 5 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 6 Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig in Kraft.
Braunschweig, den 11. Juni 1997
gez . Steffens gez. Dr. Bräcklein Oberbürgermeister Oberstadtdirektor
Die Satzung ist am 16. Juni 1997 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 8 in Kraft getreten.
[Der in § 5 unterstrichelte Teilsatz wurde gemäß BauGB von 1997 ergänzt.]
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 18. Mai 1999 die Verlängerung der vorstehenden Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr beschlossen. Die Verlängerung der Satzung tritt am 15. Juni 1999 in Kraft.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 28. März 2000 die nochmalige Verlängerung der vorstehenden Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein Jahr beschlossen. Diese Verlängerung der Satzung tritt am 14. Juni 2000 in Kraft. |
Braunschweig, den Stadt Braunschweig
Oberbürgermeister Oberstadtdirektor