Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 14750/11  

Betreff: Haushaltsvollzug 2011
hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
05.12.2011 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (14750/11)  
Verwaltungsausschuss
06.12.2011    Verwaltungsausschuss      
Verwaltungsausschuss
13.12.2011    Verwaltungsausschuss ungeändert beschlossen  (14750/11)  
Rat der Stadt Braunschweig
13.12.2011 
Rat ungeändert beschlossen  (14750/11)  
Finanz- und Personalausschuss
13.12.2011 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (14750/11)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig
2. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig
3. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig
4. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen

14750/11

25. Nov. 2011

0200.11

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

Finanz- und Personalausschuss

Verwaltungsausschuss

05.12.2011

06.12.2011

X

 

X

 

 

 

 

Rat

13.12.2011

X

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Haushaltsvollzug 2011

hier:Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG

 

 

„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und

Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG

wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“

 

 

 


Begründung:

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

1.1 Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Projekt 4E.210098 – GS Diesterwegstraße – Sanierung der Schulsporthalle

Sachkonten 421110 – Instandhaltungen + 445526 – HOAI-Leistungen

 

Für das o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000,00  gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG beantragt.

 

Haushaltsansatz 2011:

 

0,00 €

außerplanmäßig bereitgestellte Mittel (Verwaltungsentscheidung):

50.000,00 €

außerplanmäßig beantragte Mittel:

95.000,00 €

neu zur Verfügung stehende haushaltsrechtliche Mittel:

145.000,00 €

 

Erläuterung:

An der Sporthalle der Grundschule Diesterwegstraße ist ein erheblicher (Niederschlags-) Wasserschaden entstanden. Durch Undichtigkeiten am ca. 30 Jahre alten Dach aus Asbestzementplatten gelang unbemerkt Niederschlagswasser über Hohlräume im Außenwandbereich in die Hohlräume unterhalb des Sporthallenbodens. Hier staute sich das Wasser und führte zu Aufwölbungen des Fußbodens. Erst dadurch wurde der Schaden überhaupt sichtbar. Die Halle ist zurzeit nur eingeschränkt nutzbar.

 

Zur Abwendung weiterer Durchfeuchtung der Bausubstanz wurden im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung 50.000 € außerplanmäßig unter Verwendung von Schulsanierungs­mitteln zur Verfügung gestellt, um damit zumindest die Dachhaut des Gebäudes zu erneuern. Nur so konnte das Gebäude auch in Anbetracht eines drohenden Wintereinbruchs vor weiteren erheblichen Schäden bewahrt werden. 

 

Damit der Schul- und Vereinssportbetrieb (u. a. der sportliche Unterbau des Basketballsports der SG Braunschweig/Phantoms) wieder dauerhaft gewährleistet werden kann, sind umgehend weitere Sanierungsaktivitäten notwendig. Auf das unerlässlich notwenige Maß beschränkte Maßnahmen sind die ergänzende Dachsanierung, Trocknung der Wände und Erneuerung des Fußbodens. Die Kosten hierfür betragen rd. 95.000 €.

 

Deckung:

a) Projekt 4E.210032 – FB 20: Wilhelm-Gymnasium/Sanierung     50.000 €
Sachkonto 421110 – Grundstücks- und Gebäude- Instandhaltungen         

 

b) Projekt 4S.210013 – FB 20: - Instandhaltungen Grundvermögen     14.000 €

Sachkonto 445526 – HOAI-Leistungen

 

c) Produkt 1.61.6110.01 – Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen     31.000 €

Sachkonto 301310

 


1.2 Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

Projekt 4E.- neu  – Klostergang 53a – Sanierung

Sachkonten 421110 – Instandhaltungen + 445526 – HOAI-Leistungen

 

Für das o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 165.000,00  gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG beantragt.

 

Haushaltsansatz 2011:

 

0,00 €

außerplanmäßig beantragte Mittel:

165.000,00 €

neu zur Verfügung stehende haushaltsrechtliche Mittel:

165.000,00 €

 

 

Erläuterung:

Die Stadt hat das unter Denkmalschutz stehende Doppelhaus Klostergang 53a vermietet. Aufgrund erheblicher Baumängel musste eine Mieterin mit 3 Kindern vorübergehend in einer Wohnung in einem benachbarten Wohnhaus untergebracht werden. Auch diese Wohnung weist erhebliche Mängel auf.

 

Nach rechtlicher Prüfung ist festzustellen, dass die Stadt zum einen aus mietrechtlicher Verpflichtung aber auch aufgrund Beachtung denkmalrechtlicher Belange eine Sanierung des Daches und zumindest der einen Wohnung nicht zurückstellen kann.

 

Insoweit ist die Sanierung aufgrund vertraglicher und rechtlicher Verpflichtung sachlich unabweisbar. Ein weiteres Zuwarten wäre auch mit Blick auf den Winter nicht sachgerecht. Deshalb ist sofortiges Handeln nötig; die Maßnahme ist damit auch zeitlich unabweisbar.

 

Die Deckung ist mit Mitteln aus dem eigenen Teilhaushalt gewährleistet.  

 

 

Deckung:

 

a) Projekt 4S.210034 – FB 20: Global-Instandhaltungen     126.100 €
Sachkonto 421110 – Grundstücks- und Gebäude- Instandhaltungen         

 

b) Projekt 4S.210003 – FB 20: Instandhaltungen Volkshochschule        8.900 €

Sachkonto 421110 – Grundstücks- und Gebäude- Instandhaltungen         

 

c) Projekt 4S.210013 – FB 20: Instandhaltungen Grundvermögen      30.000 €

Sachkonto 445526 – HOAI-Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Feuerwehr

 

PSP-Element 1.12.1270.11 - 13 Notfallrettung, Notarzteinsatz, Krankentransport;

 

Zeile 15 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen

Sachkonto 423210 - Leasing

Zeile 19 - Sonstige ordentliche Aufwendungen

Sachkonto 442910 - Aufwand Rechte u. Dienste, vermischte Ausgaben

Sachkonto 445810 - Erstattung an übrige Bereiche

 

Bei o. g. Kontierungen wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 296.500 € gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG beantragt:

 

Haushaltsansätze der betroffenen Sachkonten 20116.013.400 €

überplanmäßig beantragte Mittel   296.500 €

neu zur Verfügung stehende Mittel6.309.900 €

 

Erläuterung:

Der Mehraufwand entsteht im Bereich des Rettungsdienstes, der von der Berufsfeuerwehr und von vier beauftragten Hilfsorganisationen betrieben wird.

 

 

Sachkonto 423210 - Leasing

 

In 2011 wurden 24 Defibrillatoren geleast. Die Stadt Braunschweig (14 Defibrillatoren) und die Hilfsorganisationen (10 Defibrillatoren) sollten ursprünglich die Aufwendungen für die jeweils von ihnen genutzten Geräte tragen. Die Leasingfirma bestand jedoch darauf, den Vertrag mit nur einem Vertragspartner zu schließen. Dies hat die Stadt übernommen. Dadurch entstehen bei ihr Mehraufwendungen in Höhe von 41.500 €.

 

 

Sachkonto 442910 - Aufwand Rechte u. Dienste, vermischte Ausgaben

 

Um eine Unterversorgung im Bereich des notärztlichen Dienstes zu verhindern, war eine An­hebung der Honorare der freiberuflichen Notärzte ab Juni 2011 unerlässlich. Der dadurch in 2011 verursachte Mehraufwand beträgt 60.000 €.

 

 

Sachkonto 445810 – Erstattung an übrige Bereiche

 

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als eine der vier Hilfsorganisationen hatte zur Kalkulation der Entgelte 2011 irrtümlich unvollständige Kosten angemeldet. Zur Deckung der tatsächlichen Kosten mussten die Erstattungsleistungen nachträglich um insgesamt 62.000 € erhöht werden.

 

Durch ein Gutachten zur Situation des Rettungsdienstes Braunschweig wurde nachgewiesen, dass die Rettungsmittelvorhaltung für Krankentransport und Notfallrettung um 38 % erweitert werden muss. Die Umsetzung des Gutachtens hat im Oktober 2011 bei den Hilfsorganisationen begonnen. Die Kosten für die zusätzlichen Schichtstunden belaufen sich in 2011 voraussichtlich auf 133.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

Deckung:

Gegen Ende des Haushaltsjahres ist erkennbar, dass der Fachbereich Feuerwehr die ent­standenen Mehraufwendungen nicht innerhalb seines Budgets wird ausgleichen können.

 

Nach den Vorschriften des Rettungsdienstgesetzes und den diese ergänzenden Bestimmungen können die in 2011 nicht gedeckten Aufwendungen in die nächste Entgeltkalkulation ein­bezogen werden. Das grundsätzliche Einverständnis der Kostenträger des Rettungsdienstes (insb. Krankenkassen) hierzu liegt vor. Die Erstattung der Mehraufwendungen wird daher über die entsprechend erhöhten Entgelte in den Folgejahren erwartet.

 

Haushaltswirtschaftlich sind danach in den Folgejahren Mehrerträge zu erwarten. In 2011 soll die Deckung erfolgen aus:

 

 

Mehrerträge Gewerbesteuer

Produkt 1.61.6110.01 – Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen

Sachkonto 301310 (Zeile 1 des Teil-Ergebnishaushalts

Allgemeine Finanzwirtschaft)                                                                296.500 €

 

 

 

 

3.1 Teilhaushalt Fachbereich Schule

Projekt 5S.400036 – Mobiliar Festwert MEP Schulen

Sachkonto 422900 – Erwerb Vermögensgegenstände Festwert         

 

 

Bei dem o. g. Projekt wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 67.500,00 € gemäß § 117 (1) NKomVG beantragt.

 

Haushaltsansatz 2011:

 

42.800,00 €

überplanmäßig beantragte Mittel:

67.500,00 €

neu zur Verfügung stehende haushaltsrechtliche Mittel:

110.300,00 €

 

Erläuterung:

 

Im Rahmen der Ausführung des Medienentwicklungsplans (MEP) wird auch Mobiliar (Festwert) für die Schulen angeschafft (z. B. für PC-Räume, Lerninseln, Laptopklassen u. ä.). Diese Leistungen werden regelmäßig auch im Zusammenhang mit anderen (Bau-) Maßnahmen erbracht, sodass sich nicht immer genau abschätzen lässt, in welchem Umfang der Ersatz Festwert (hier: Mobiliarbe­schaffungen) zu Buche schlägt. Angeschafft wurden für insgesamt 15 Schulen neben Tischen und Stühlen Notebookwagen, Tischwagen und Tafeln im Sinne des MEP.  Besonders kostenintensiv waren die Ersatzbeschaffungen für die IGS Franzsches Feld (ca. 27 T€), Hauptschule Schuntersiedlung (ca.11 T€) sowie Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße (rd. 10 T€). Notwendig waren die Beschaffungen auch zum Abschluss der Maßnahmen, um den Schulbetrieb aufrechtzuer­halten und im Übrigen, um weitere Mehrkosten bei einer späteren Fortsetzung der Maßnahmen zu vermeiden. Im Jahr 2011 entstand dadurch ein Mehrbedarf in Höhe von 67.500 €, der auszu­gleichen ist. Zur Deckung stehen ersparte Mittel im eigenen Teilhaushalt des Fachbereichs 40 Schule zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Minderaufwendungen Instandhaltung Medienentwicklungsplan Schulen
Projekt 4S.400006, Zeile 15 des Teilergebnishaushalts FB 40

Konto 422110 (Unterhaltung Geschäftsausstattung)                              67.500,00 €

 

3.2 Teilhaushalt Fachbereich Schule

Zeile 19 – Sonstige ordentliche Aufwendungen

Sachkonto 442940  Schülerbeförderung

PSP-Element 1.21.2410.13  Schülerbeförderung

 

Bei o. g. Kontierungen wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 160.000 € gemäß
§ 117 Abs. 1 NKomVG beantragt.

 

Haushaltsansatz 20116.292.700 €

überplanmäßig beantragte Mittel   160.000 €

neu zur Verfügung stehende Mittel6.452.700 €

 

Von dem Haushaltsansatz sind bereits ca. 5,1 Mio. € verausgabt. Die Kalkulation ergibt bis Jahresende einen Bedarf in Höhe von ca. 1,3 Mio. €. Es besteht ein Fehlbedarf von ca. 160.000 €.

 

Es ist ein dauerhafter Kostenanstieg aus folgenden Gründen zu verzeichnen:

 

  • Erhöhung der Zahl der bewilligten Sammel-Schülerzeitkarten
  • Preissteigerungen bei Neuvergaben bzw. der Verlängerung von Beförderungsverträgen
  • Auswirkungen schulorganisatorischer Entscheidungen (u. a. jahrgangsweise Aufhebung des Hauptschulzweigs Schuntersiedlung und sukzessive Verlagerung der Astrid-Lindgren-Schule in die Schulanlage Schuntersiedlung, Errichtung der Oberstufe der IGS Querum in der Schulanlage der Nibelungen-Realschule und Einrichtung eines neuen Grundschulangebotes in freier Trägerschaft
  • Hinzukommen der Durchführung des Winterdienstes an den Schulbushaltestellen.

 

Es waren Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Geschäftsausstattung geplant. Zur Deckung stehen diese ersparten Mittel im eigenen Teilhaushalt des Fach­bereiches 40 - Schule zur Verfügung.

 

Deckung:

Minderaufwand Unterhaltung Geschäftsausstattung

Projekt 4S.400016 Instandhaltung Gegenstände Schulen

Sachkonto 422110 (Zeile 15 des Teil-Ergebnishaushalts

Schule) 160.000 €

 

 


Finanzhaushalt

 

1. Teilhaushalt Fachbereich Schule

Projekt 5E.400011 – BBS II – Ausstattung Werkzeugmaschinen

Sachkonto 783110 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen

 

Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 130.000,00  gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG beantragt.

 

 

Haushaltsansatz 2011:

 

150.000,00 €

überplanmäßig beantragte Mittel:

130.000,00 €

neu zur Verfügung stehende haushaltsrechtliche Mittel:

280.000,00 €

 

 

Erläuterung:

 

Im Bereich der Dreh- und Fräsmaschinen musste die Ausstattung zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf rd. 130.000,00 €.

 

Die vorhandenen Maschinen waren abgängig und aufgrund des hohen Alters unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit nicht mehr zu reparieren. Insoweit war die Investition sachlich unabweisbar. Die zeitliche Unabweisbarkeit ist mit der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes begründet.

 

In der Heinrich-Büssing-Schule stehen für die notwendige Erneuerung der Schweißtechnik Mittel in Höhe von 150.000,00 € zur Verfügung. Dieser Bedarf besteht nach wie vor. Die Umsetzung ist aber abhängig von der vorherigen Sanierung des entsprechenden Raumes durch den Investor (PPP). Bisher ist die Sanierung des Raumes nicht erfolgt. Die Mittel für die Erneuerung der Schweißtechnik können daher nicht zur Deckung herangezogen werden. Sie müssen ggf. ins nächste Jahr übertragen werden.

 

Die Deckung für den Ersatz der Ausstattung der Dreh- und Fräsmaschinen kann aber aus dem übrigen Budget des Fachbereichs Schule gewährleistet werden.

 

 

Deckung:

 

Projekt 5S.400010 – FB 40: Lehrmittel Schulen - FW
Sachkonto 422900 (Zeile 15 des Teil-Ergebnishaushalts Fachbereich Schule)       130.000,00 €
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr

Projekt5E.66 neu – Wohnbauerschließung Roselies-Süd -

 

Bei dem o.g. Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt

100.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2011:

 

0,00 €

beantragte Mittel:

 

100.000,00 €

neu zur Verfügung stehende

haushaltsrechtliche Mittel:

 

100.000,00 €

 

Erläuterung:

Durch das Urteil des BVerwG vom 01.12.2010 - 9 C 8.09 - (Begründung vom 13. April 2010) ist es nicht mehr möglich, dass -wie bisher geplant - die GGB die Erschließung von Baugebieten für die Stadt Braunschweig durchführt. Die Stadt muss die Erschließung des Wohngebietes Roselies-Süd nunmehr in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen und durch Erschließungsbeiträge refinanzieren. Damit die Grundstücke im Jahr 2012 - und nicht erst Mitte 2013 - angeboten werden können und sich die 176 Interessenten für ca. 80 Grundstücke nicht außerhalb von Braunschweig orientieren, sind in 2011 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 € für die Kampfmittelbeseitigung, Entsorgung von Bodenproben und Beauftragung eines Ingenieursbüros erforderlich.

 

Für die hier genannte Maßnahme - Wohnbauerschließung Roselies-Süd - ist mit Gesamtkosten von rd. 2,1 Mio. € und einer Gesamteinnahmeerwartung in Höhe von rd. 1,8 Mio. € zu rechnen.

Diese Beträge sind in dem am 02. September 2011 versandten Haushaltsplanentwurf 2012/ Investitionsprogramm 2011 - 2015 noch nicht eingeplant. Eine Berücksichtigung im weiteren Haushaltsplanverfahren soll erfolgen.

 

Deckung:

 

Projekt 5S.200019.00.525  Krankenhausumlage

Sachkonto 781110 Minderauszahlung: 100.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

I. V.

 

 

 

gez.

 

Stegemann

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig (110 KB)    
Anlage 2 2 2. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig (103 KB)    
Anlage 3 3 3. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig (98 KB)    
Anlage 4 4 4. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2011 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtig (101 KB)    

Erläuterungen und Hinweise