Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 15040/12  

Betreff: Umgestaltung des Erfurtplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
29.02.2012 
StBezRat 212 Heidberg-Melverode ungeändert beschlossen  (15040/12)  
Planungs- und Umweltausschuss
07.03.2012 
Planungs- und Umweltausschuss (offen)  (15040/12)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Erfurtplatz

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Stadtgrün und Sport

15040/12

02. Feb. 2012

67.11

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 212 Heidberg-Melverode

29.02.2012

X

 

 

 

 

Planungs- und Umweltausschuss

07.03.2012

X

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

Fachbereich 32, Fachbereich 66

 

212

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Umgestaltung des Erfurtplatzes

 

 

Beschlussvorschlag 1:

 

„Dem Vorschlag zum weiteren Ausbau des Erfurtplatzes auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes (vgl. Anlage) wird zugestimmt.“

 

Beschlussvorschlag 2:

 

„Dem Vorschlag zur Realisierung einer ‚Minimalvariante‘ bei Entwidmung des Erfurtplatzes und Beibehaltung der vorhandenen Oberfläche sowie unter Zurückstellung gestalterischer Aspekte wird zugestimmt.“

 


Im Jahr 2008 stellte der Stadtbezirksrat 212 Heidberg-Melverode einen Antrag, in dem die Ver-waltung gebeten wurde ein Konzept zu erarbeiten, um das Einkaufszentrum Heidberg am Erfurtplatz für die Zukunft zu sichern und attraktiv für die Kunden zu gestalten.

 

Neben einem Ortstermin im April 2008 und einer daraus hervorgegangenen Maßnahmenliste mit kleineren Sofortmaßnahmen, die bereits weitgehend umgesetzt worden sind, wurde eine Konzeptplanung zur Steigerung/Erhaltung der Attraktivität des Erfurtplatzes beauftragt. Die Ergebnisse sind am 26. Mai 2010 dem Stadtbezirksrat in öffentlicher Sitzung vorgestellt worden. Ein Konsens zur weiteren Ausplanung wurde nicht gefunden und damit auch kein Beschluss gefasst.

 

Grundlage der Bearbeitung eines weiteren Planungsauftrages waren zwei Anwohnerbeteiligun-gen (11. Mai und 9. November 2011). Bereits nach der ersten Anwohnerbeteiligung wurde seitens des Stadtbezirksrates am 8. Juni 2011 ein Beschluss gefasst, die weitere Planung des Erfurtplatzes auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Anwohnerbeteiligung fortzuführen.

 

Zusammenfassend soll der Erfurtplatz komplett dem Parken zur Verfügung gestellt werden bei gleichzeitiger gestalterischer Aufwertung der gesamten Situation durch eine klare Gliederung des Platzes.

 

Dies sollte beispielweise erreicht werden durch eine sichere Verkehrsführung bzw. die Sicht-barmachung der Verkehrsführung und der Stellplatzbereiche im Bodenbelag, durch die Schaffung einer rahmenden, architektonisch wirksamen Baumpflanzung, die Beseitigung störender Einbauten (Brunnen, kleinere Pflanzinseln etc.) im Sinne einer gewissen Großzügigkeit sowie durch die Realisierung der daraus erwachsenden technischen Erfordernisse (neues Entwässerungskonzept, neuer gestalterisch wirksamer Oberflächenbelag, Verlegung elektrischer Leitungen, Beseitigung störender Einbauten, Installation von neuen dem Marktgeschehen angepassten Verteilerschränken usw.).

 

Beschlussvorschlag 1

 

Daraus ergibt sich seitens der Verwaltung zunächst der „Beschlussvorschlag 1“, wonach der Entwurf gemäß Anlage bestätigt wird, um den Ausbau im Jahr 2012 vornehmen zu können.

 

Auf der Basis

 

  • der bisher vorhandenen Beschlusslage (Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 8. Juni 2011: „Dem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Planung des Erfurtplatzes auf der Grundlage der Ergebnisse der Anwohnerbeteiligung wird zugestimmt.“),
  • den für 2012 bisher eingeplanten Mitteln in Höhe von 350.000 € (vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts) sowie
  • unter Berücksichtigung der Ergebnisse beider Anwohnerbeteiligungen

 

wird dem Beschluss eine budgetkonforme Lösung zu Grunde gelegt (vgl. Anlage), um darauf aufbauend die Ausbauplanung zu erarbeiten.

 

Der nach der zweiten Anwohnerbeteiligung leicht modifizierte Entwurf ist explizit auch noch einmal mit dem Ombudsmann der Marktbeschicker und der Fachabteilung Ordnungs- und

Gewerbeangelegenheiten (32.12) abgestimmt worden.

 

Ziel ist es, neben der Legalisierung des Parkens auf dem gesamten Erfurtplatz in diesem Bereich auch eine gestalterische Aufwertung der Gesamtsituation zu erreichen. Dies sollte über eine Neuregelung des Parkraumkonzeptes sowie durch eine neue Oberfläche mit allen daraus erwachsenden technischen Erfordernissen, aber auch durch Baumpflanzungen geschehen.

 

Bei der Erneuerung des umzubauenden Bereiches auf dem Erfurtplatz würde es sich bei dieser Planung um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung handeln. Die geschätzten Ausbaukosten in Höhe von etwa 350.000 € sind mit einem Beitragssatz von 75 % von den Grundstückseigentümern (hier: zwei) mitzufinanzieren.

 

Die Grundstückseigentümer wurden vorab und im Rahmen der Anliegerbeteiligung vom

9. November 2011 über den Sachverhalt und die Höhe der zu erwartenden Anliegerbeiträge informiert.

 

Beschlussvorschlag 2

 

Aus der Sitzung des Stadtbezirksrates 212 vom 30. November 2011 sind der Verwaltung zwischenzeitig Anträge und Prüfaufträge zur Beachtung und Beantwortung vorgelegt worden.

 

Im Ergebnis wird die Verwaltung u. a. gebeten, verschiedene Punkte bei der Sanierung und Umgestaltung des Erfurtplatzes zu berücksichtigen und auch während der Umbaumaßnahmen ein Parken auf dem Erfurtplatz zu ermöglichen.

 

Weiter ist die Notwendigkeit der Erneuerung des gesamten Pflasters auf dem Erfurtplatz nachzuweisen sowie der Nachweis zu erbringen, dass die Entfernung der Mittelinsel weniger finanzielle Belastung bedeute als ihre Beibehaltung.

 

In der Konsequenz hält es die Verwaltung für notwendig, einen weiteren ausschließlich auf funktionalen und wirtschaftlichen Aspekten begründeten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen, da

 

  • die Notwendigkeit zur Erneuerung des gesamten Pflasters auf dem Erfurtplatz funktional zurzeit nicht nachzuweisen ist (das Pflaster ist in einigen Bereichen erneuerungsbedürftig aber zu großen Teilen noch nutzbar und die Entwässerung funktioniert im Wesentlichen), sondern vor allem gestalterische Aspekte verbunden mit dem Wunsch nach Verbesserung der Aufenthaltsqualität als Gründe herangezogen werden können und
  • auch nicht dargestellt werden kann, dass die Entfernung der Mittelinsel weniger finanzielle Belastung bedeutet als ihre Beibehaltung (sie ergibt sich vielmehr aus einem neuen klarer gegliederten Parkraumkonzept).

 

Dieser Beschlussvorschlag wird u. a. auch durch eine zwischenzeitig eingegangene, schriftliche Stellungnahme einer der beitragspflichtigen Anlieger gestützt, der darauf hinweist, dass man ausdrücklich nur die Legalisierung und Schaffung neuer Parkplätze unterstütze, darüber hinausgehende Maßnahmen und damit verbundene Kosten jedoch ablehne (z. B. geplante Anpflanzungen von Bäumen, Aufstellung von Bänken etc.).

 

Das bedeutet, dass die Ist-Situation bis auf punktuelle Eingriffe (z. B. Beseitigung der maroden Brunnenanlage) beibehalten werden würde. Der gesamte Platz würde lediglich umgewidmet werden und stünde dann in seiner Gesamtheit dem Individualparken formalrechtlich zur Ver-fügung.

 

Soweit dann noch gewünscht, könnten Verkehrsführung und Stellplätze durch Farbmarkierungen auf den vorhandenen Belägen abgesetzt werden. Baumpflanzungen, Installationen von Einrichtungsgegenständen usw. würden jedoch nicht erfolgen. Die voraussichtlichen Kosten würden sich - vorbehaltlich einer abschließenden Detailüberprüfung - innerhalb eines Kostenrahmens von rund 50.000 € bewegen. Die Maßnahme wäre dann nicht beitragspflichtig.

 

I. V.

 

gez.

Stegemann


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Erfurtplatz (499 KB)    

Erläuterungen und Hinweise