Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 15226/12
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
| Sitzung
| Beschluss
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
Verwaltungsausschuss | 02.05.2012 |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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„Dem Ankauf des am Hahnenkamp gelegenen Flurstücks 148/7, Flur 1, Gemarkung Leiferde wird zugestimmt.“
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Begründung:
Für die zur Gefahrenabwehr in der Stadt Braunschweig vorzuhaltende Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr müssen geeignete bauliche Anlagen (Feuerwachen und Feuerwehrhäuser) bereitgestellt und unterhalten werden. Hierzu wurde im Rahmen einer zwischen den Fachbereichen Feuerwehr und Gebäudemanagement erstellten Analyse der baulichen Situation in den für die Feuerwehr Braunschweig benötigten Liegenschaften festgestellt, dass ein Bau- und Sanierungsbedarf besteht.
U.a. wurde hierbei ein Neubaubedarf für das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Leiferde festgestellt. Hintergrund ist das ungenügende Raumangebot des Gebäudes, das insbesondere eine Unterbringung eines neuen und aufgrund der Entwicklung größer gewordenen Einsatzfahrzeuges verhindert.
Die Freiwillige Feuerwehr Leiferde befindet sich heute auf dem Grundstück Hahnenkamp 12. Eine Erweiterung am vorhandenen Standort ist nicht möglich.
Ein geeignetes städtisches Ersatzgrundstück steht in Leiferde nicht zur Verfügung.
Nach einer verwaltungsinternen Standortsuche wurde für einen Neubau das am Hahnenkamp (Westseite) gelegene Flurstück 148/7, Flur 1, Gemarkung Leiferde, mit einer Größe von insgesamt 4.229 m² für den neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Leiferde favorisiert.
Für den geplanten Neubau wurde ein Flächenbedarf von ca. 2.100 m² ermittelt.
Das Grundstück liegt in zentraler Ortslage, direkt an einer der Hauptverkehrsstraßen in Leiferde. Die für den Neubau vorgesehene Teilfläche ist im Bebauungsplan LF 16 als eingeschränktes Dorfgebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung festgesetzt, sodass ein Feuerwehrhaus hier planungsrechtlich genehmigungsfähig ist, ohne einen neuen
Bebauungsplan aufstellen zu müssen.
Der überwiegende Teil der für die Feuerwehr nicht benötigten Fläche des Flurstücks 148/7 wird im Bebauungsplan LF 16 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof für eine mögliche Erweiterung des westlich angrenzenden Ortsteilfriedhofs festgesetzt.
Der Eigentümer ist daher nur verkaufsbereit, wenn die Stadt das gesamte Grundstück übernimmt.
An der südlichen Grundstücksgrenze besteht ein Wegerecht von 2 m Breite und 36 m Länge zugunsten der Eigentümer des Grundstücks Bahnhofstraße 1 B. Dieses Recht muss übernommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt den Ankauf des gesamten Grundstücks, um den Neubau für die
Freiwillige Feuerwehr Leiferde an diesem Standort zu ermöglichen.
I. V.
gez.
Stegemann
Anlage
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Freiwillige Feuerwehr Leiferde (914 KB) |