Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16063/13  

Betreff: Führung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen Bevenrode und dem Sportplatz entlang der Hondelager Straße (K 31)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
02.07.2014 
Planungs- und Umweltausschuss zurückgestellt  (16063/13)  
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
01.07.2014 
StBezRat 112 Wabe-Schunter-Beberbach ungeändert beschlossen  (16063/13)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1
Anlage2

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

16063/13

26.05.2014

66.11

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 112 Wabe-Schunter-Beberbach

01.07.2014

X

 

 

 

 

Planungs- und Umweltausschuss

02.07.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

Fachbereich 61, Fachbereich 67

 

112

112

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Führung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen Bevenrode und dem Sportplatz entlang der Hondelager Straße (K 31)

 

 

„Der Erarbeitung von Planfeststellungsunterlagen und der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Variante Ost (Führung eines Geh- und Radweges auf der östlichen Seite der K 31 zwischen Bevenrode und dem Sportplatz) wird zugestimmt.“

 


  1. Anlass der Planung

 

Seit längerem gibt es den Wunsch von Bürgern und des Stadtbezirksrates, einen Geh- und Radweg zwischen Bevenrode und dem Sportplatz entlang der K 31 zu realisieren, damit Fußgänger und Radfahrer diese Wegeverbindung sicherer als heute nutzen können. Die Kfz-Belastung der Hondelager Straße beträgt in diesem Bereich etwa 1400 Kfz/24 h.

 

  1. Planung

 

Da sich die Bebauung und der Sportplatz auf der Westseite der Hondelager Straße befinden, lag es zu Beginn des Planungsprozesses nahe, den Geh- und Radweg auf der westlichen Seite der Hondelager Straße zu planen. Genauere Betrachtungen ergaben, dass in ein vorhandenes Waldgebiet und in ein Europäisches Vogelschutzgebiet eingegriffen werden müsste. Hierdurch wurde es erforderlich, Varianten zu untersuchen.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hat die Verwaltung das Ingenieurbüro B/M Consult mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für folgende drei Varianten (siehe Anlage 1: Plan mit Varianten) beauftragt:

 

  • Variante Ost:

Anlage eines Geh- und Radweges auf der Ostseite der Hondelager Straße hinter (östlich) der Baumreihe und dem Graben auf der Ackerfläche. Im südlichen Abschnitt (zwischen südlichem Waldrand und dem Sportplatz) kann der Geh- und Radweg alternativ auch auf der Westseite hinter dem Graben geführt werden. Abhängig davon, welche Querungsvariante im südlichen Abschnitt gewählt wird, müssen für die Einrichtung einer Querungshilfe zwei bzw. drei Bäume gefällt werden. Die Baukosten betragen ca. 210.000 € und die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ca. 20.000 €.
 

  • Variante West:

Anlage eines Geh- und Radweges auf der Westseite der Hondelager Straße im nördlichen und mittleren Abschnitt über dem vorhandenen Graben, der verrohrt werden müsste und im südlichen Abschnitt hinter (westlich) dem Graben. Die Baukosten betragen ca. 190.000 € und die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ca. 50.000 €.
 

  • Variante West (Fahrbahnverbreiterung):

Abmarkierung/Abtrennung des Geh- und Radweges auf der westlichen Fahrbahnseite der Hondelager Straße zwischen der Ortslage Bevenrode und dem südlichen Waldrand und Verbreiterung der Fahrbahn auf der östlichen Seite. Einhergehend damit ist das Fällen von 19 Bäumen auf der östlichen Seite erforderlich und der Graben muss neu hergestellt werden. Im südlichen Abschnitt zwischen dem südlichen Waldrand und dem Sportplatz soll der Geh- und Radweg auf der Westseite hinter dem Graben geführt werden. Die Baukosten betragen ca. 440.000 € und die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ca. 65.000 €.

 

Folgende weitere Aspekte sind Bestandteil des Projektes:

 

Querungshilfe östlich der Einmündung Schulweg:

Im nördlichen Abschnitt des Geh- und Radweges soll aus Sicherheitsgründen bei allen drei Varianten eine Querungshilfe eingerichtet werden. Diese Maßnahme erfordert das Fällen von vier Bäumen.

 

Anbindung des Feuerwehrhauses:

Einhergehend mit diesem Projekt sollen Fußgänger und Radfahrer aus der Ortslage  künftig das Feuerwehrhaus sicher erreichen können. Bei den Varianten „West“ und „West (Fahrbahnverbreiterung)“ wird der neue Geh- und Radweg auf der Südseite der Hondelager Straße direkt am Feuerwehrhaus vorbeigeführt. Bei der Variante Ost wird der vorhandene Geh- und Radweg von der Querungshilfe (östlich der Einmündung Schulweg) bis zum Feuerwehrhaus verlängert.

 

Anschluss an vorhandene Gehwege:

Der hier geplante Geh- und Radweg bindet in Bevenrode auf der Südseite der Hondelager Straße an einen vorhandenen Gehweg an. Durch die Querungshilfe etwa 15 Meter östlich der Einmündung Schulweg sollen Fußgänger und Radfahrer auf die nördliche Seite der Hondelager Straße gelangen, wo ein Weg zukünftig zum einen in nördlicher Richtung zum geplanten Baugebiet „Am Pfarrgarten“ weitergeführt werden soll und damit zum anderen eine Verbindung zum Baugebiet Bevenrode Nord hergestellt werden kann.

 

3.   Variantenvergleich

 

Die vorliegende Machbarkeitsstudie von B/M Consult hat zusammengefasst folgende Ergebnisse für die drei Varianten erbracht (siehe Anlage 2: Tabellarischer Variantenvergleich):

 

Bei der „Variante Ost“ kommt es zu den geringsten Eingriffen in den Naturraum. Durch die Anlage des Geh- und Radweges auf einer vorhandenen Ackerfläche würde sich das Straßenraumbild nur unwesentlich verändern. Die Kosten für diese Maßnahme blieben in einem vertretbaren Rahmen. Nachteilig ist bei dieser Variante, dass Fußgänger und Radfahrer die K 31 bis zu zwei Mal queren müssen, davon in jedem Fall einmal auf freier Strecke außerhalb der Ortsdurchfahrt.

 

Die „Variante West“ ist nach Abwägung der verschiedenen Aspekte die ungünstigste der drei Varianten, insbesondere die starken ökologischen Beeinträchtigungen sprechen gegen diese Variante.

Im Zuge der Erstellung der Plan- und Genehmigungsunterlagen ist ausschließlich für diese Variante eine Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auch entstehen bei dieser Variante aufgrund größerer Naturraumeingriffe erhebliche Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

Die „Variante West (Fahrbahnverbreiterung)“ ist aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen etwa doppelt so teuer wie die beiden anderen Varianten. Die 19 straßenraumprägenden Bäume auf der Ostseite der Hondelager Straße müssten für diese Maßnahme gefällt werden. Durch Neuanpflanzung einige Meter weiter östlich würde dieser Eingriff später wieder ausgeglichen. Bei dieser Variante entstehen mit etwa 65.000 € die höchsten Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Gesamtkosten sprechen klar gegen diese Variante.

 

Nach Abwägung aller Aspekte soll daher aus Sicht der Verwaltung die Variante Ost weiterverfolgt werden. Ein erstes Sondierungsgespräch mit den Eigentümern der betroffenen Flächen hat stattgefunden.

 

4.   Finanzierung und Aussagen zum Haushalt

 

Die Herstellung des Geh- und Radweges entlang der Hondelager Straße löst im Abschnitt westlich der Einmündung Schulweg bis zur Kurve nahe dem Feuerwehrhaus (dem Ende der Ortsdurchfahrt) eine Beitragspflicht für die Anlieger aus. Im weiteren Verlauf bis zum Sportplatz ist die Herstellung des Geh- und Radweges nicht beitragspflichtig.

 

Für die Realisierung des Geh- und Radweges stehen Mittel in Höhe von 278.000 € zur Verfügung.


5.   Weiteres Vorgehen

 

Für die vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossene Variante werden Planfest-stellungsunterlagen erarbeitet. Im Zuge des sich anschließenden - etwa ein Jahr dauernden - Planfeststellungsverfahrens werden die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte (Beteiligung Träger öffentlicher Belange und andere) vorgenommen. Nach Vorliegen des Planfeststellungsbschlusses kann erneut in Grunderwerbsverhandlungen eingetreten werden. Mit der Realisierung der Baumaßnahme ist voraussichtlich im Jahr 2016 zu rechnen, wenn die o. g. Verfahrensschritte im üblichen Zeitrahmen bleiben.

 

I. V.

 

gez.

 

Leuer

 

Anlagen:

Anlage 1: Plan mit Varianten

Anlage 2: Tabellarischer Variantenvergleich

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 (330 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2 (131 KB)    

Erläuterungen und Hinweise