Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 7008/02
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3
Stadt Braunschweig |
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Vorlage
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | ||
Verwaltungsausschuss | 27. Aug. 02 |
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Beteiligte Ämter/Referate/ Institute | Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | |||||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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- Flächennutzungsplan (FNP)
Die im Flächennutzungsplan von 1978 als autobahnähnlich ausgebaute Straße dargestellte Osttangente ist Bestandteil eines ehemals geplanten, stadtnahen Autobahnringes um Braunschweig (dem auch die West-, Nord- und Südtangente angehören). Die Osttangente liegt jedoch in einem Bereich, in dem es zukünftig durch die A 39 eine weitere, stadtfern geführte Tangentialverbindung um Braunschweig herum geben wird. Im Hinblick auf den in Auftrag gegebenen Verkehrsentwicklungsplan Braunschweig (VEP) wurde der nachfolgend zitierte Ratsbeschluss vom 17. Dezember 1986 seinerzeit nicht umgesetzt, um zunächst abschließende Aussagen des VEP zur Osttangente abzuwarten:
- „Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Tangente östlich des Prinzenparks (Osttangente) wird als Teil der Verkehrsplanung nicht weiterverfolgt. Alle Planungen, die diese Trassenführung zum Inhalt haben, sind einzustellen.
- Der Flächennutzungsplan ist unverzüglich entsprechend zu ändern.
- Die durch die Osttangente berührten Kleingartenanlagen sind alsbald durch entsprechende Bebauungspläne in ihrem Bestand zu sichern.“
- Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Der VEP wurde Ende 2000 endgültig fertig gestellt und am 6. Februar 2001 im Rat behandelt. Der Rat der Stadt Braunschweig nahm hierin das Handlungskonzept (gemäß geändertem Beschlussvorschlag in „2. Ergänzungsvorlage“) zur Kenntnis:
- „Das von der WVI Prof. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung vorgeschlagene Handlungskonzept zum Verkehrsentwicklungsplan Braunschweig wird entsprechend der Ausführungen in der Begründung als Grundlage für die weitere verkehrliche Entwicklung zur Kenntnis genommen. Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind die erforderlichen Beschlüsse der zuständigen Organe herbeizuführen.
- Nach fünf Jahren soll eine Bilanz über die Wirkungen der ergriffenen Maßnahmen vorgelegt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.“
3.Aussagen des VEP zur Osttangente
Die Osttangente ist im VEP ausführlich behandelt worden.
Im abschließenden Handlungskonzept wird seitens des Gutachters folgende Empfehlung ausgesprochen:
„Im Rahmen des VEP wurden Berechnungen vorgenommen, um die Entlastungseffekte einer Osttangente auf das übrige Straßennetz aufzuzeigen. So wird der östliche Wilhelminische Ring durch den Bau der Osttangente nur um rund 5.000 bis 8.000 Kfz-Fahrten entlastet, sodass hier rund 30.000 Kfz-Fahrten pro Werktag verbleiben. Damit werden nur geringfügige Verbesserungen in der Lärmsituation erreicht. Auf dem Messeweg/Ebertallee werden Entlastungen um rund 3.500 Kfz-Fahrten, auf der Berliner Straße um rund 5.000 Kfz-Fahrten erreicht.
Die durch den Bau der Osttangente beanspruchten Flächen um Nussberg und Prinz-Albrecht-Park (Prinzenpark) bilden neben dem Bürgerpark die größten Naherholungsräume für den Braunschweiger Bürger – und hier im besonderen für die Bürger des östlichen Ringgebietes, die mit dem Bau der Osttangente vom Verkehr entlastet werden sollen. Die Flächen stehen heute überwiegend unter Landschaftsschutz.
Der Bau der Osttangente würde eine einschneidende Trennung zwischen Nussberg und Mittelriede/Wabe sowie Prinzenpark und dem Naturschutzgebiet Riddagshausen/Buchhorst hervorrufen. Auch mit umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen wird die Trasse zu einer erheblichen Verlärmung sowie zu einem erheblichen Schadstoffeintrag für diesen bisher weitgehend unberührten Landschaftsteil beitragen. Zudem sind durch den vorhandenen Untergrund in den Niederungen von Wabe und Mittelriede vermutlich erhebliche Bauwerksicherungsmaßnahmen erforderlich (Salztektonik).
Der Ausbau der Osttangente soll nicht weiterverfolgt werden, da die Entlastungseffekte für das städtische Straßennetz eher bescheiden ausfallen, dagegen erhebliche Beeinträchtigungen in hoch empfindlichen Erholungsbereichen entstehen, zumal mit der A 39 bereits eine (stadtfern geführte) östliche Tangente besteht bzw. vorgesehen ist.“
4.Empfehlung
Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters wird die Verwaltung die Planung der Osttangente nicht weiterzuverfolgen. Im Rahmen der in Bearbeitung befindlichen Neuaufstellung des FNP wird dies mit der Überarbeitung des Hauptstraßennetzets berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt vorstehenden Beschluss, um schon vor Verfahrensabschluss (FNP) kurzfristig in besonderen Fällen eine Maßgabe für Genehmigungen zu erhalten.
I. V.
Jaenicke