Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 8872/04  

Betreff: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.06.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen  (8872/04)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Scananlage 1

1

 

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Kinder, Jugend und Familie

8872/04

11. Mai 2004

51.03

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendhilfeausschuss

10. Juni 2004

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht

des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

 

 

Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008

 

 

 

 

Die in der als Anlage beigefügten Liste enthaltenen Frauen und Männer werden in die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, in Fällen, in denen die noch nicht abgeschlossene Überprüfung zu dem Ergebnis führt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht erfüllt werden, nachträgliche Streichungen vorzunehmen.

 

 

 


Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mindestens 84 Frauen und 82 Männer vorzuschlagen, aus deren Kreis ein beim Amtsgericht Braunschweig gebildeter Ausschuss die Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen (34 Jugendschöffen und 30 Jugendhilfsschöffen beim Amtsgericht sowie 7 Jugendschöffen und 20 Jugendhilfsschöffen beim Landgericht) für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 auswählt.

 

Dabei ist zu beachten, dass die vorzuschlagenden Personen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr in der Stadt Braunschweig wohnen sollen. Sie sollen ferner erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

 

Nachdem die beschlossene Vorschlagsliste eine Woche im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zu jedermanns Einsicht ausgelegen hat, entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht über evtl. Einsprüche und wählt die erforderliche Anzahl von Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen.

 

I. V.

 

gez.

 

Laczny

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Scananlage 1 (6368 KB)    

Erläuterungen und Hinweise