Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16132/13  

Betreff: Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehr   
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss
17.05.2013 
Feuerwehrausschuss ungeändert beschlossen  (16132/13)  
Rat der Stadt Braunschweig
30.05.2013 
Rat ungeändert beschlossen  (16132/13)  
Verwaltungsausschuss
21.05.2013    Verwaltungsausschuss      

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Feuerwehr (FB37)

16132/13

02.05.2013

37-012

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

Feuerwehrausschuss

Verwaltungsausschuss

17.05.2013

21.05.2013

X

 

X

 

 

 

 

Rat

30.05.2013

X

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister

 

 

„Der Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr an Herrn Peter Meyer in Anerkennung besonderer Verdienste um das Feuerlöschwesen wird zugestimmt.“

 


Begründung:

 

Für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes die Vertretung zuständig.

 

In § 16 Abs. 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Braunschweig ist vorgesehen, dass Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig, die mindestens in drei Wahlperioden des Rates als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr tätig waren, die Bezeichnung Ehrenbrandmeister verliehen werden kann, wenn sie in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind. Die zu Ehrenden sollen mindestens 55 Jahre alt, 18 Jahre als Ehrenbeamte tätig gewesen sein und den Dienstgrad eines Brandmeisters erreicht haben. Sie sollen sich außerdem durch besondere Verdienste für das Feuerlöschwesen ausgezeichnet haben.

 

Gemäß § 20 Abs 1 des Nds. Brandschutzgesetzes wird die Freiwillige Feuerwehr vom Stadtbrandmeister geleitet. Vom Stadtbrandmeister ist vorgeschlagen worden, Herrn Peter Meyer die Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister zu verleihen, da er die genannten Voraussetzungen erfülle.

 

Herr Meyer wurde am 27.12.1953 geboren. Er ist am 27.06.1970 in die Ortsfeuerwehr Wenden eingetreten und absolvierte 1970 seine Grundausbildung. Vom 05.01.1991 bis 16.06.2001 übernahm er die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wenden. Vom 17.06.1991 bis dato führt Herr Meyer als Ortsbrandmeister die Ortsfeuerwehr Wenden. Damit ist Herr Meyer insgesamt 22,5 Jahre als Ehrenbeamter für die Stadt Braunschweig tätig. Überdies war Herr Meyer von September 2004 bis Dezember 2010 stellvertretender Zugführer des aus verschiedenenen Ortsfeuerwehren bestehenden Löschzuges 82, der insbesondere zur Bewältigung von Großschadensfällen in der Stadt Braunschweig von Bedeutung ist. 1999 wurden ihm das Nds. Ehrenzeichen für 25-jährige Verdienste und 2011 das Nds. Ehrenzeichen für 40-jährige Verdienste im Feuerlöschwesen verliehen. 2012 wurde Peter Meyer mit dem Ehrenzeichen des Feuerwehrverbandes Braunschweig-Stadt e.V. in Silber ausgezeichnet.

 

Herr Meyer hat sich besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig erworben, die mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister“ gewürdigt werden sollen.

 

I. V.

 

gez.

 

 

Lehmann

 

Erläuterungen und Hinweise