Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16550/13
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
| Sitzung
| Beschluss
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
Verwaltungsausschuss | 10.12.2013 |
| X |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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hier:Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
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„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
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Begründung:
Finanzhaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210114 GS Rheinring, Einrichtung Ganztagsbetrieb
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen
Bei dem o.g. Projekt wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 80.000 € beantragt.
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2013 zu Lasten 2014: |
0,00 € |
außerplanmäßig genehmigte VE: außerplanmäßig beantragte VE: | 80.000,00 € 80.000,00 € |
(neu) zur Verfügung stehende VE: | 160.000,00 € |
Die Gesamtkosten für die Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der GS Rheinring belaufen sich nach dem Haushaltsplanentwurf 2014 bzw. dem Entwurf des Investitionsprogramms 2013 bis 2017 auf 981.000 €. Der Entwurf sieht für das Jahr 2013 eine Finanzrate in Höhe von 270.000 € und für das Jahr 2014 eine Finanzrate in Höhe von 711.000 € vor.
Die veranschlagten Haushaltsmitteln in 2013 in Höhe von 270.000 € sind fast vollständig durch Aufträge gebunden bzw. verausgabt. Dies gilt auch für die vom Rat am 12. November 2013 bereitgestellte außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000 €.
In Kürze soll die Ausschreibung für die Tiefbau- und Sanitärarbeiten erfolgen. Hierfür sind rund 80.000 € veranschlagt. Die Ausschreibung ist erforderlich, da ansonsten der kontinuierliche Fortgang der Baumaßnahme gefährdet ist.
Da im Haushaltsplan 2013 keine Verpflichtungsermächtigung (VE) zu Lasten 2014 vorgesehen ist, besteht nunmehr Bedarf für eine außerplanmäßige VE, um die genannten Gewerke ausschreiben und vergeben zu können. Mit dem Antrag auf Zustimmung zu einer außerplanmäßigen VE sind keine Kostenerhöhungen verbunden. Das Projekt kann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden. Es werden lediglich Auftragserteilungen vorgezogen.
Die Deckung der VE erfolgt durch die nicht mehr benötigte VE zu Lasten 2014 bei dem Projekt 4S.210069 Kita-Neubauten (40 % Quote). Für diese Maßnahme hat der Rat am 24. September 2013 einem Haushaltsvorgriff in Höhe von 1.500.000 € zugestimmt, sodass die veranschlagte VE zu Lasten 2014 (2.734.900 €) nicht in voller Höhe benötigt wird.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element/ Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
geminderte VE 2014 | 4S.210069 / 787110 | Kita-Neubauten (40 % Quote) / Hochbaumaßnahmen | 80.000 € |
I. V.
gez.
Stegemann
Anlage/n:
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 1. Ergänzung zur Vorlage - Haushaltsvollzug 2013 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigu (103 KB) |