Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16679/14  

Betreff: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)
2. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Rechtsbehelfskosten in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Rechtsbehelfskostensatzung)
3. Änderung der Satzung über die Gebühren des Stadtarchivs Braunschweig (Archivgebührenordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
13.05.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (16679/14)  
Verwaltungsausschuss
20.05.2014    Verwaltungsausschuss      
Rat der Stadt Braunschweig
27.05.2014 
Rat ungeändert beschlossen  (16679/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
final Anlage 1
20141231-final-Anlage2
20141231-final-Anlage3
20141231-final-Anlage4
1. Ergänzung zur Vorlage - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf d
Anlage 1

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen (FB20)

16679/14

14.04.2014

0200.13

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

Finanz- und Personalausschuss

Verwaltungsausschuss

13.05.2014

20.05.2014

X

 

X

 

 

 

 

Rat

27.05.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

0300 Rechtsreferat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Nein

 

 

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Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

1.Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und
Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen
Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)

2.Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Rechtsbehelfskosten in
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Rechtsbehelfskostensatzung)

3.Änderung der Satzung über die Gebühren des Stadtarchivs Braunschweig
(Archivgebührenordnung)

 

 

„Die als Anlage 1 beigefügte Dreizehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt
Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)
und weiterer Satzungen wird beschlossen.“

 


Begründung:

 

Die Stadt Braunschweig hat gemäß § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) im eigenen Wirkungskreis Verwaltungsgebühren als Gegenleistung für Amtshand­lungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten zu erheben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass geben. In der Verwaltungskostensatzung (VKS) sind die für die entsprechenden Gebühren­heranziehungen maßgeblichen Regelungen (u.a. Schuldner, Tatbestand, Kostentarif)
zusammengefasst.

 

Die aus der Gebührenerhebung erzielten Einnahmen dienen dazu, die Kosten der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken. Die einzelnen Gebühren­sätze richten sich deshalb grundsätzlich nach den bei der Stadt für die jeweilige Leistungs­erbringung entstehenden Personal- und Sachkosten. Sofern die Allgemeine Gebührenordnung des Landes (AllGO) oder andere spezielle Gebührenordnungen des Landes (z. B: Kosten­ordnung für das amtliche Vermessungswesen) für den übertragenen Wirkungskreis Gebührentatbestände enthalten, die mit Tatbeständen der VKS identisch sind, sind jeweils deren
Gebührensätze übernommen worden. Damit ist sichergestellt, dass für eine gleichartige
Leistung, unabhängig davon, ob sie im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis erbracht
wurde, eine gleichhohe Gebühr erhoben wird.

 

Die VKS ist, einschließlich des Kostentarifes, zuletzt im Dezember 2009 angepasst worden. Mit
der vorgeschlagenen Satzungsänderung sollen die Gebührenhöhen im eigenen Wirkungskreis zum einen an die inzwischen eingetretene Entwicklung von Kosten und Leistungsumfängen
und zum anderen an das aktuelle Gebührenniveau des übertragenen Wirkungskreises angepasst werden.

 

Nachdem zum Jahresende 2009 das Widerspruchsverfahren in Niedersachsen weggefallen ist, sind nur noch wenige Anwendungsfälle verblieben, in denen eine behördliche Entscheidung in einem Vorverfahren überprüft wird. Die Rechtsbehelfskostensatzung aus dem Jahre 1996 hat damit ihre ursprüngliche Bedeutung verloren. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diese
Satzung aufzuheben und in die Verwaltungskostensatzung die Gebührenregelungen aufzunehmen, die den Regelungen des Landes Niedersachsen für besondere Fälle (Ablehnung eines Antrages; Änderung, Rücknahme oder Widerruf einer Amtshandlung; Widerspruch) in der AllGO entspricht. Zum einen sind damit alle Fallkonstellationen abgedeckt, die bisher im Rahmen
eines Widerspruchsverfahrens entstehen konnten. Zum anderen sind damit auch hierfür bei gleichgelagerter Fallgestaltung im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis gleiche
Regelungen anzuwenden. Im Übrigen wird damit der Intention der EU-Dienstleistungsrichtlinie nachgekommen, bei der Gebührenbemessung im Verwaltungskostenrecht auf den Verfahrensaufwand und nicht auf einen Gegenstandswert abzustellen. In diesem Zusammenhang steht auch die vorgeschlagene Änderung in der Archivgebührenordnung.

 

Zudem sollen einige nicht mehr benötigte Gebührentarife entfallen.

 

Gegenüberstellungen der bisherigen und der vorgesehenen Regelungen und Gebühren sowie weitere Erläuterungen sind als Anlagen 2, 3 und 4 beigefügt. Den eigenen Kostenkalkulationen liegen Berechnungen zu Grunde, die die notwendigen Arbeitsanteile, die Materialkosten und die Angemessenheit der Gebührenhöhe berücksichtigen (siehe Synopse).

 

I. V.

 

gez.

 

Geiger

 

Anlagen


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 final Anlage 1 (50 KB)    
Anlage 2 2 20141231-final-Anlage2 (41 KB)    
Anlage 3 3 20141231-final-Anlage3 (23 KB)    
Anlage 4 4 20141231-final-Anlage4 (188 KB)    
Anlage 5 5 1. Ergänzung zur Vorlage - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf d (102 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 1 (51 KB)    

Erläuterungen und Hinweise