Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16746/14  

Betreff: Struktur-Förderung Braunschweig GmbH – Jahresabschluss 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
13.05.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (16746/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
BilanzGuVLagebericht SFB 2013

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen (FB20)

16746/14

22.04.2014

 

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

 

 

 

 

Finanz- und Personalausschuss

13.05.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH – Jahresabschluss 2013

 

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung
Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
 

-Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2013 wird mit einem Jahresfehlbetrag von - 20.901,78 € festgestellt.
 

-Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig führt zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 20.901,78 € der Kapitalrücklage zu.
 

-Dieser Betrag wird zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Kapitalrücklage entnommen.“

 


Begründung:

 

Der Aufsichtsrat der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) hat in seiner Sitzung am
11. April 2014 bzgl. des Jahresabschlusses 2013 für die Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussempfehlung abgeben.


Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Abdeckung des Verlustes bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2013 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag von 20,9 T€ aus und liegt damit um rd. 1,7 T€ besser als im Wirtschaftsplan 2013 seinerzeit veranschlagt (22,6 T€). Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Wirtschaftsplan 2013 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

In T€

IST

2012

Plan 2013

IST 2013

nachrichtlich:

Plan 2014

1

Umsatzerlöse

+ 1.593,3

 

0,0

 

+ 5.221,6

 

0,0

 

2

Verminderung/Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen

+ 1.738,3

 

0,0

 

- 4.172,0

 

0,0

 

3

Sonstige betriebliche Erträge

0,0

 

0,0

 

+ 1,1

 

0,0

 

4

Aufwendungen für bezogene Leistungen

- 3.313,9

 

0,0

 

- 1.023,3

 

0,0

 

5

Personalaufwand

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

6

Abschreibungen

- 1,0

 

- 1,1

 

- 1,0

 

- 1,1

 

7

Sonst. betriebl. Aufwendungen

- 51,3

 

- 27,5

 

- 63,8

 

- 27,0

 

8

Betriebsergebnis (Summe 1 bis 7)

- 34,6

 

- 28,6

 

- 37,4

 

- 28,1

 

9

Zins-/Finanzergebnis

+ 17,5

 

+ 6,0

 

+ 16,5

 

+ 3,0

 

10

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (8+9)

- 17,1

 

- 22,6

 

- 20,9

 

- 25,1

 

11

Außerordentliches Ergebnis

0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

12

Steuern

0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

13

Jahresergebnis (10+11+12)

- 17,1

 

- 22,6

 

- 20,9

 

- 25,1

 

 

Im Wirtschaftsjahr 2013 wurde der (erfolgreiche) Abschluss des Projektes „Ausbau des Avionik-Cluster am Forschungsflughafen Braunschweig-Wolfsburg“ vollzogen. Hierbei handelt es sich um die Erschließung dreier Gewerbe- bzw. Sondergebiete in unmittelbarer Nähe des Forschungsflughafens zur Ansiedlung weiterer Betriebe und Forschungseinrichtungen (insbesondere im luftfahrtaffinen und avioniknahen Bereich) nebst baulicher Ertüchtigung der Hermann-Blenk-Straße sowie um den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg (Erweiterung der Start- und Landebahn). Die  Erschließung der Gewerbegebiete erfolgte in Zusammenarbeit mit der Stadt Braunschweig (Bauverwaltung und Beteiligungsverwaltung); mit der Durchführung des Teilprojektes Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg wurde die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH betraut.

 

Letztere Baumaßnahmen werden auch bei der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH aktiviert; die Teilmaßnahme der Erschließung der Gewerbegebiete und die bauliche Ertüchtigung der Hermann-Blenk-Straße wurden zunächst bei der SFB ausgewiesen.

Gemäß dem zwischen der SFB, der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SEBS) und der Stadt Braunschweig in 2010 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag wurde zum Jahresende 2013 diese Teilmaßnahme auf die SEBS bzw. die Stadt (zum Buchwert) übertragen. Das Projekt konnte somit im vorgegebenen Bewilligungszeitraum abgeschlossen werden (siehe hierzu auch den Lagebericht der SFB).
 

Diese Weiterberechnung der Gewerbegebiete an die Stadt bzw. der Kanalanlagen an die SEBS wird in Gesamthöhe von 5.195.310,98 € bei den Umsatzerlösen verbucht. Korrespondierend steht diesem Ertrag ein Aufwand aus der Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen (4.172.052,09 €) sowie dem in 2013 zu buchenden (Rest)Aufwand für bezogene Leistungen (weitere Baumaßnahmen Gewerbegebiete und Kanalanlagen) i. H. v. 1.023.258,89 € kostenneutral gegenüber.

 

Daneben waren lediglich sonstige betriebliche Aufwendungen i. H. v. 63,8 T€ (davon Rechts- und Beratungskosten i. H. v. 44,7 T€), Zinserträge i. H. v. 16,5 T€, weitere geringe Umsatzerlöse (Weiterberechnung von Liquiditätsplanungskosten 26,3 T€), Abschreibungen (1,0 T€) und sonstige betriebliche Erträge (1,1 T€) zu verbuchen, so dass sich hieraus ein geringer Jahresfehlbetrag von rd. 20,9 T€ ergibt.

 

Der Fehlbetrag soll von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Mittel stehen im Haushalt 2014 zur Verfügung.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner GbR hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 3. Februar 2014 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2013 beigefügt.

 

I.V.

 

gez.

 

Geiger

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BilanzGuVLagebericht SFB 2013 (4261 KB)    

Erläuterungen und Hinweise