Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16756/14  

Betreff: Neufassung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
14.05.2014 
StBezRat 120 Östliches Ringgebiet ungeändert beschlossen  (16756/14)  
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
18.06.2014 
StBezRat 132 Viewegsgarten-Bebelhof ungeändert beschlossen  (16756/14)  
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
01.07.2014 
StBezRat 131 Innenstadt ungeändert beschlossen  (16756/14)  
Planungs- und Umweltausschuss
02.07.2014 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (16756/14)  
Finanz- und Personalausschuss
03.07.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (16756/14)  
Rat der Stadt Braunschweig
15.07.2014 
Rat ungeändert beschlossen  (16756/14)  
Verwaltungsausschuss
08.07.2014    Verwaltungsausschuss      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
_SK20-016-A_ParkgebZone-3 Grenzstraßen weiß
1. Ergänzung zur Vorlage - Neufassung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig
2. Ergänzung zur Vorlage - Neufassung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig
260514_Anlage 1 Parkgebührenordnung
260514_Anlage 2 SK20-016-A_Stadtbez132_Parkgebuehrenzone
2_Ergänzung Anlage Parkgebührenordnung

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

16756/14

28.04.2014

66.41

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 120 Östliches Ringgebiet

StBezRat 132 Viewegsgarten-Bebelhof

StBezRat 131 Innenstadt

Planungs- und Umweltausschuss

Finanz- und Personalausschuss

Verwaltungsausschuss

14.05.2014

18.06.2014

01.07.2014

02.07.2014

03.07.2014

08.07.2014

X

X

X

X

X

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

Rat

15.07.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

Fachbereich 20, Fachbereich 32, 0300 Rechtsreferat, 0800

 

120, 131, 132

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

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Ja

 

Nein

 

 

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Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Neufassung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und
Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig

 

 

„Die Neufassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Braunschweig (ParkGO) zur Einführung einer Parkgebührenzone III und zur befristeten Privilegierung von vollelektrischen Kraftfahrzeugen zum 1. August 2014 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.“

 


Anlass

 

Im Rahmen der Umsetzung des Parkraummanagementkonzeptes im Umfeld der Stadthalle und des in der Erstellung befindlichen Parkraummanagementkonzeptes Östliches Ringgebiet wird die Erhebung von Parkgebühren in den Stadtbezirken 132 und 120 erwogen. Weiterhin soll für vollelektrische Kraftfahrzeuge befristet eine Privilegierung durch kostenfreies Parken geschaffen werden; beides ist über die Parkgebührenordnung (ParkGO) zu regeln. Für die Übersichtlichkeit erfolgt zugleich eine Neufassung der Parkgebührenordnung.

 

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr, sind die Gemeinden ermächtigt, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Ortsdurchfahrten Gebührenordnungen zu erlassen. Bislang umfasst die ParkGO ausschließlich den Bereich innerhalb des Okerumflutgrabens. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung wird vom Grundsatz her die recht-liche Voraussetzung für die Erhebung von Parkgebühren in einer Parkgebührenzone III außerhalb der Okerumflut geschaffen.

 

Parkgebührenzone I und II

 

Die ParkGO in der derzeitigen Fassung regelt die Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen in zwei Tarifzonen (Parkgebührenzone I und II) innerhalb des Okerumflutgrabens. Die für diese beiden Zonen getroffenen Regelungen sollen der Höhe nach und in räumlicher Hinsicht beibehalten werden.

 

Einführung einer Parkgebührenzone III

 

Als wesentliche offene Aufgabe des Parkraummanagementkonzeptes im Umfeld der Stadthalle ist die Bereitstellung von Parkmöglichkeiten in Zielnähe für längere Besuche verblieben. Die Aufstellung von Parkscheinautomaten stellt die einzig geeignete Möglichkeit dar, Besuchern von Bewohnern in einem verträglichen Umfang das Parken in der Nähe ihres Ziels zu ermöglichen - siehe DS-Nr. 9196/13. Die zum Beschluss vorliegende Neufassung der Parkgebührenordnung bildet die Grundlage für die Ausweitung der Gebührenpflicht auf diese Flächen. Parkscheinautomaten sind gemäß § 13 Straßenverkehrsordnung (StVO) Verkehrseinrichtungen. Deren Aufstellung stellt eine Verkehrsbeschränkung dar, die von der Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der Regelungen der StVO und damit im übertragenen Wirkungskreis angeordnet werden. Hierbei sind im Rahmen des Ermessens z. B. die konkreten örtlichen Verhältnisse und die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu bewerten und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen durch Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen auszuwählen.

 

Die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen des geplanten Erfahrungsaustausches mit den Bewohnern des Stadtbezirkes 132 im Mai/Juni 2014 erörtert und den Ratsgremien vorgestellt sowie ggf. umgesetzt.

 

Für den Stadtbezirk 120 wird zunächst das Konzept erarbeitet und nach derzeitigem Stand in der 2. Jahreshälfte 2014 den Ratsgremien vorgelegt. Die Ausweitung der Parkgebührenordnung auf einen Teilbereich des Stadtbezirks 132 und auf den Stadtbezirk 120 bereits zu diesem Zeitpunkt bietet die Möglichkeit - sofern erforderlich -, zu gegebener Zeit kurzfristig in diesen Bereichen Parkscheinautomaten aufzustellen.

 

Die räumliche Festlegung der Gebührenzone III wird in der Anlage dargestellt.

 

Sollten in Zukunft weitere Parkraummanagementkonzepte für andere Quartiere erarbeitet werden, in denen eine Optimierung der Nutzung der Stellplatzkapazitäten sowie eine Bereitstellung von ausreichenden Stellplätzen für die Bewohner erforderlich ist, kann die Festlegung weiterer Bereiche zu gegebener Zeit über eine Änderung der ParkGO erfolgen.

 

Die Parkgebühren in der Parkgebührenzone III sollen den Gebühren entsprechen, welche in der Parkgebührenzone II erhoben werden (0,50 € je angefangene halbe Stunde). An diesen orientieren sich auch die Parkgebühren auf dem Parkdeck der Stadthalle. Zusätzlich wird in der Parkgebührenzone III ein „Tagesticket“ eingeführt, welches das Parken in der Parkgebührenzone III während der Bewirtschaftungszeit für 24 Stunden ermöglicht. Eine Gebühr in Höhe von 9,00 € wie auf dem Parkdeck an der Stadthalle ist hierfür vorgesehen. Mit dieser Regelung wird dem deutlichen Wunsch nach Besucher-Parkmöglichkeiten, die über eine längere Zeit genutzt werden können, Rechnung getragen.

 

Befristete Privilegierung aller vollelektrischen Kraftfahrzeuge durch kostenloses Parken im Stadtgebiet

 

Im Zuge des „Schaufensters Elektromobilität“ der Metropolregion Hannover-Braunschweig-ttingen-Wolfsburg ist als ein befristeter Impuls zur Förderung der Elektromobilität vorgesehen, vollelektrischen Kraftfahrzeugen ein kostenfreies Parken zu ermöglichen. Das Parken dieser Fahrzeuge soll mit einem entsprechenden Sonderparkausweis bis zu drei Stunden auf gehrenpflichtigen Stellplätzen (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) im öffentlichen Straßenraum bis zum 31. Dezember 2015 während der gebührenpflichtigen Zeit kostenfrei möglich sein.

 

Es wird vorgeschlagen, in Anlehnung an eine in der Stadt Stuttgart praktizierte Verfahrensweise die Parkgebührenordnung um den § 1 a zu erweitern.

 

Der gebührenfrei erhältliche Sonderparkausweis befreit von der Pflicht zur Bedienung von Parkscheinautomaten und Parkuhren. Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden; die Nutzung der Parkregelung verpflichtet zur Auslage der Parkscheibe. Der Ausweis berechtigt nicht zum Parken in Bewohnerparkbereichen, die ausschließlich den Bewohnern vorbehalten sind.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Haushaltsmittel für die Beschaffung von Parkscheinautomaten in 2014 stehen mit 160.000 € im Projekt „Neu-Investition Bellis“ zur Verfügung. Die Anschaffung und Installation eines Automaten kostet 8.000 €, so dass 20 Parkscheinautomaten in 2014 beschafft werden können. Eine Einnahmeschätzung ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, weil erst im Rahmen der Evaluierung der Einführung des Parkraummanagementkonzeptes im Umfeld der Stadthalle festgelegt wird, ob, wieviele und an welchen Standorten Parkscheinautomaten aufgestellt werden.

 

I. V.

 

Gez.

 

Leuer

 

Anlage:

Kartendarstellung

- Parkgebührenzone III


Gebührenordnung

für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten

in der Stadt Braunschweig (ParkGO)

vom 15. Juli 2014

 

 

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr vom 3. August 2009 (Nds. GVBl. 316, 329), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. November 2012 (Nds. GVBl. S. 530)) in Verbindung mit § 10 des Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz vom
17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 307), hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 15. Juli 2014 folgende Parkgebührenordnung beschlossen:

 

§ 1

 

(1)   Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen durch Parkuhren, Parkscheinautomaten oder durch sonstige technische Einrichtungen als gebührenpflichtig gekennzeichnet ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben.

 

(2)   Die Parkgebühren betragen:

 

In der Parkgebührenzone Ibis   30 Min.  0,70 €

bis   60 Min.  1,50 €

bis   90 Min.  2,30 €

bis 120 Min.  3,00 €

bis 150 Min.  3,80 €

bis 180 Min.  4,60 €

 

In der Parkgebührenzone IIbis   30 Min.  0,50 €

bis   60 Min.  1,00 €

bis   90 Min.  1,50 €

bis 120 Min.  2,00 €

bis 150 Min.  2,50 €

bis 180 Min.  3,00 €

 

In der Parkgebührenzone IIIbis   30 Min.  0,50 €

bis   60 Min.  1,00 €

bis   90 Min.  1,50 €

bis 120 Min.  2,00 €

bis 150 Min.  2,50 €

bis 180 Min.  3,00 €

bis   24 Std.  9,00 €

 

§ 1 a

 

(1)               Vollelektrische Kraftfahrzeuge mit gültigem Sonderparkausweis können im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Dezember 2015 auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum während der gebührenpflichtigen Zeit kostenlos parken.

 

(2)               Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.

 

(3)               Die Nutzung der Parkregelung verpflichtet zur Auslage einer Parkscheibe.

 

§ 2

 

(1)   Als Parkgebührenzone I gelten alle Straßen und Plätze innerhalb des City-Ringes (John-F.-Kennedy-Platz - Stobenstraße - Bohlweg - Ritterbrunnen - Wilhelmstraße – Fallersleber Straße - Hagenmarkt - Hagenbrücke - Küchenstraße - Lange Straße - Radeklint - Güldenstraße - Gieseler - Europaplatz - Konrad-Adenauer-Straße - Lessingplatz - Augusttorwall - John-F.-Kennedy-Platz) einschließlich der genannten Straßen.

 

(2)   Als Parkgebührenzone II gelten alle Straßen und Plätze zwischen dem City-Ring bis zum Okerumflutgraben.

 

(3)   Die Parkgebührenzone III umfasst
 

a)      Im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof das von folgenden Straßen und Plätzen umschlossene Gebiet: Kurt-Schumacher-Straße (Nordseite im Abschnitt zwischen Okerumflut und Ottmerstraße) – Ottmerstraße (Nordseite) – Schillstraße (Nordseite im Abschnitt Ottmerstraße bis Rietschelstraße) – Rietschelstraße – Menthestraße – Schillstraße (Nordseite im Abschnitt Menthestraße bis Helmstedter Straße) - Helmstedter Straße (Südseite im Abschnitt Schillstraße bis Okerumflut) einschließlich der genannten Straßenabschnitte. Die westliche Grenze bildet der Okerumflutgraben im Abschnitt zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Museumsstraße.
 

b)      im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet alle Straßen und Plätze des Stadtbezirks.

 

 

§ 3

 

(1)   Diese Parkgebührenordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

 

(2)   Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkautomaten in der Stadt Braunschweig (ParkGO) vom 26. Juni 2001 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 19 vom 5. Oktober 2001) außer Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _SK20-016-A_ParkgebZone-3 Grenzstraßen weiß (2465 KB)    
Anlage 2 2 1. Ergänzung zur Vorlage - Neufassung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig (99 KB)    
Anlage 3 3 2. Ergänzung zur Vorlage - Neufassung der Parkgebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (ParkGO) in der Stadt Braunschweig (101 KB)    
Anlage 4 4 260514_Anlage 1 Parkgebührenordnung (34 KB)    
Anlage 5 5 260514_Anlage 2 SK20-016-A_Stadtbez132_Parkgebuehrenzone (1599 KB)    
Anlage 6 6 2_Ergänzung Anlage Parkgebührenordnung (32 KB)    

Erläuterungen und Hinweise