Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16774/14  

Betreff: Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH
Jahresabschluss 2013- Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
13.05.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (16774/14)  

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen (FB20)

16774/14

25.04.2014

0200.12

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

 

 

 

 

Finanz- und Personalausschuss

13.05.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

Jahresabschluss 2013- Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

 

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen."

 


Begründung:

 

Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2013 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen.

 

Die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung bedarf einer Weisung an die städtischen Vertreter der Stadt Braunschweig. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.

 

I. A.

 

 

 

gez.

 

Schlimme

 

 

Erläuterungen und Hinweise