Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16777/14
|
|
1
| TOP | |
|
| |
Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
|
|
Beratungsfolge
| Sitzung
| Beschluss
| ||||||
| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
Verwaltungsausschuss | 20.05.2014 |
| X |
|
|
|
| |
|
|
|
| |||||
Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
| |||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ja | Nein |
| Ja | Nein |
| Ja | Nein | ||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Überschrift, Beschlussvorschlag
|
Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 €
|
|
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in den Anlagen aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.“
|
Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG; ehemals § 83 Abs. 4 Nieders. Gemeindeordnung) in Verbindung mit § 25 a Gemeindehaushalts- und –kassen-verordnung entscheidet seit dem 20. Mai 2009 der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 €. Mit Beschluss vom 16. Februar 2010 hat der Rat für Zuwendungen von über 100 € bis höchstens 2.000 € von der in der Verordnung geregelten Delegationsmöglichkeit an den Verwaltungsausschuss Gebrauch gemacht, so dass hiermit lediglich ein Beschlussvorschlag bezüglich der Zuwendungen über 2.000 € vorgelegt wird.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung der Wertgrenzen eine Sonderregelung zu sogenannten Kettenzuwendungen zu beachten ist. Nach den Regelungen der o. g. Verordnung werden als Kettenzuwendungen mehrere Einzelzuwendungen eines Gebers innerhalb eines Haushaltsjahres bezeichnet, deren Werte erst in der Summierung die für die Zuständigkeiten maßgeblichen Wertgrenzen überschreiten. Ein entsprechender Hinweis ist der Spalte Zuwendungszweck/ Erläuterungen zu entnehmen.
Die Zuwendungen werden erst nach der entsprechenden Entscheidung angenommen bzw. vermittelt. Ausnahmen bilden die Zuwendungen, für die eine nachträgliche Zustimmung erforderlich ist, weil sie zweckgebunden vor der Gremienentscheidung verwendet werden sollen oder versehentlich nicht fristgerecht gemeldet wurden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Zuwendungen sind den Anlagen zu entnehmen.
I. A.
gez.
Schlimme
Anlagen
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2014_Rat_Mai _RPT_Vorlage (170 KB) | |||
2 | 1. Ergänzung zur Vorlage - Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 2.000 € (110 KB) |