Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16800/14  

Betreff: Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
Jahresabschluss 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
13.05.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (16800/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bilanz
guv betriebsstaetten
GUV
Lagebericht2013

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen (FB20)

16800/14

29.04.2014

0200.12

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

 

 

 

 

Finanz- und Personalausschuss

13.05.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

Jahresabschluss 2013

 

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1.der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
 

2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2013, der mit dem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 3.425.604,59 € sowie einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 414.386,81 € ausgeglichen ist, wird festgestellt. Der Bilanzgewinn beträgt somit 0,00 €.“

 


Begründung:

 

Die gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.

 

Aufgrund der zum 1. Januar 2004 erfolgten Anteilsübertragung von 94,8077 % des Stammkapitals der Stadthalle auf die Stadtwerke Braunschweig GmbH (ab 15. Januar 2009: Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - SBBG) ist auch eine Weisung an die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat dem Jahresabschluss 2013 in seiner Sitzung am 28. März 2014 einstimmig seine Zustimmung erteilt.

 

Das Jahresergebnis 2013 der Stadthalle (Gesamtbetrieb) weist bei Gesamterträgen in Höhe von 4.900 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 8.740 T€ (unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Steuern) sowie einer Entnahme aus der Kapitalrücklage von 414 T€ – für Abschreibungen sowie Instandhaltungsarbeiten im Rahmen des Projekts 2009 zur Sanierung und Modernisierung der Stadthalle – einen Jahresfehlbetrag von 3.426 T€ aus. Somit ergibt sich gegenüber der Wirtschaftsplanung 2013 (-3.435 T€) ein um 9 T€ geringfügig verbessertes Jahresergebnis. Hierbei wird die Erhöhung der Verluste in den Betriebsteilen Stadthalle und Stadion durch eine Verbesserung bei der Volkswagen-Halle überkompensiert.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2012 und 2013 sowie die Planzahlen 2014 auf Basis des Nachtragswirtschaftsplans für den Gesamtbetrieb:

 

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle von 1.591 T€ (incl. Entnahme aus der Kapitalrücklage), einem Zuschussbedarf für die Volkswagen Halle von 1.239 T€ sowie einem Zuschussbedarf für das Eintracht-Stadion von 596 T€ zusammen. Zur Entwicklung der einzelnen Betriebsteile wird auf die beigefügten Gewinn- und Verlustrechnungen verwiesen.

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle haben sich die Gesellschafter
verpflichtet, entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis Jahresfehlbeträge der Gesellschaft bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen ausgewiesenen Jahresfehlbeträge zu übernehmen. Bei Auflösung von Kapitalrücklagen vermindert sich der Verlustausgleich um den Auflösungsbetrag.

 

Das Jahresergebnis 2013 im Betriebsteil Stadthalle weist bei Gesamterträgen von 1.945 T€ und Gesamtaufwendungen von 3.950 T€ (incl. Finanzergebnis und Steuern) sowie einer Entnahme aus der Kapitalrücklage von 414 T€ einen Verlust in Höhe von 1.591 T€ aus, der um 62 T€ über dem Planwert (- 1.529 T€) liegt.

 

Die gegenüber der Planung leicht rückläufige Entwicklung der Gesamterträge (- 23 T€ ohne Auflösung der Kapitalrücklage) in Verbindung mit den Ergebnisbelastungen durch erhöhte Abschreibungen aufgrund vorgezogener Beschaffungen (+ 133 T€) sowie höheren Raumaufwendungen und Veranstaltungskosten (+ 76 T€) konnten durch die Minderaufwendungen im Personalaufwand (59 T€), bei den Betriebs- und Verwaltungskosten (92 T€) und bei den Steuern (11 T€) insgesamt nicht kompensiert werden.

 

Die ertragswirksame Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 414 T€ (Planwert: 410 T€) für das Projekt 2009 dient der Kompensation der durch die Investition entstehenden höheren Abschreibungen und der direkt aufwandswirksamen Maßnahmen. Somit wird eine Doppelfinanzierung der Maßnahme vermieden.

 

Im Betriebsteil Volkswagen Halle ergibt sich bei Gesamterträgen von 1.694 T€ und Gesamt-aufwendungen (incl. Finanzergebnis und Steuern) von 2.933 T€ ein Verlust von 1.239 T€. Der Mehrbedarf beim Instandhaltungsaufwand und den Abschreibungen wurde neben Minderausgaben bei einzelnen Aufwandspositionen insbesondere durch die deutliche Steigerung der Umsatzerlöse überkompensiert, sodass sich gegenüber der Planung (- 1.314 T€) ein um 75 T€ geringerer Verlustausgleich ergibt.

 

Der Betriebsteil Eintracht-Stadion weist bei Gesamterträgen von 1.261 T€ und Gesamtaufwendungen (incl. Finanzergebnis und Steuern) von 1.857 T€ einen Verlust von 596 T€ aus, der um 4 T€ geringfügig über dem Planwert (- 592 T€) liegt. Da die Planung auf Basis der Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga erfolgte, ergibt sich eine deutliche Steigerung der Umsatzerlöse. Durch die Anforderungen aus der Zugehörigkeit zur 1. Liga ergeben sich jedoch entsprechende Mehraufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen - vor allem im Bereich des Grünpflegeaufwands sowie durch die erforderlich gewesene Erneuerung des Rasens im Stadion - in fast gleicher Höhe.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber der Wirtschaftsplanung 2013 um 163 T€, hiervon sind 150 T€ durch die erfolgte Verlängerung des Vertrages zur Vergabe der Namensrechte des Stadions über den 30. Juni 2013 hinaus bedingt. Dieser Betrag wird jedoch an die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA weitergeleitet und führt aufgrund der bei Erwerb aktivierten Namensrechte zu einer entsprechenden Erhöhung der Abschreibungen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HRP Wirtschaftsprüfung GmbH, Braunschweig, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 28. Februar 2014 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnungen für den Gesamtbetrieb und die einzelnen Betriebsteile sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2013 beigefügt.

 

I. V.

gez.

 

GeigerAnlagen


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (189 KB)    
Anlage 2 2 guv betriebsstaetten (935 KB)    
Anlage 3 3 GUV (139 KB)    
Anlage 4 4 Lagebericht2013 (1206 KB)    

Erläuterungen und Hinweise