Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16810/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
StBezRat 120 Östliches Ringgebiet StBezRat 132 Viewegsgarten-Bebelhof | 18.06.2014 | X |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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„Im Brodweg wird die in der Anlage aufgezeigte versetzte Anordnung von Parkbereichen eingerichtet.“
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Begründung:
Der Brodweg verläuft auf dem Gebiet der Stadtbezirke 120 und 132.
Zum Brodweg liegt folgende Anregung des StBezR 120 vom 23. Januar 2013 vor:
• Einführung einer Tempo 30-Regelung auf dem Brodweg (DS 2424/13)
Weiterhin liegen zwei Anregungen des StBezR 132 vom 12. Dezember 2012 vor:
• Verkehrsberuhigung durch Parken auf der Fahrbahn am Brodweg (DS 2373/12)
• Einführung einer Tempo 30-Regelung am Brodweg (DS 2372/12)
Dazu hat die Bauverwaltung bis jetzt folgende Bearbeitungsschritte durchgeführt:
• Ortstermin mit Stadtbezirksrats-Vertretern
• Erfassung der tatsächlichen Geschwindigkeiten auf dem Brodweg
• Erfassung der Grundstückszufahrten und Zugänge
• Entwurf für eine Umgestaltung des Straßenraums unter Anordnung versetzter Parkbereiche
Stellungnahme der Verwaltung zur Einführung einer Tempo 30-Regelung am Brodweg (Abschnitt Stadtbezirk 120)
Der Stadtbezirksrat 120 hat beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Brodweg auf 30 km/h zu begrenzen. Der Brodweg verläuft zwischen Eisenbahnbrücke und Georg-Westermann-Allee im Stadtbezirk 120. Bereits in der Vergangenheit war in diesem Abschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen für den fließenden Verkehr nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Die damalige Geschwindigkeitsbeschränkung wurde durch die Fachaufsicht beanstandet, weil auf dem Brodweg besondere örtliche Verhältnisse, die eine derartige Gefahrlage begründen, nicht bestehen. Daraufhin sind die entsprechenden Verkehrszeichen entfernt worden. Eine erneute Anordnung kommt aus den genannten Gründen und aufgrund der aktuellen Unfallanalyse durch die Polizei nicht in Betracht.
Stellungnahme der Verwaltung zur Einführung einer Tempo 30-Regelung am Brodweg (Abschnitt Stadtbezirk 132)
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen für den fließenden Verkehr nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Über die aktuelle Unfallanalyse durch die Polizei ergibt sich derzeit kein Argument für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Stellungnahme der Verwaltung zur Verkehrsberuhigung durch Parken auf der Fahrbahn am Brodweg
Derzeit hat der Brodweg eine Fahrbahn mit einem Fahrstreifen pro Richtung und einer Breite von knapp 6 m. Auf der Westseite ist ein Gehweg von unterschiedlicher Breite vorhanden. Ein Teil dieses Gehweges ist als Parkstreifen abmarkiert (zum „Halbhoch-Parken“). Auf der Ostseite, auf der keine Wohnbebauung vorhanden ist, gibt es keinen durchgehenden Gehweg, sondern nur eine Grabenparzelle.
Der Brodweg ist nicht Bestandteil des Hauptstraßennetzes der Stadt Braunschweig. Sie dient vorrangig der Erschließung.
Die Verkehrsbelastung im Analysefall des Verkehrsmodells Braunschweig (Bearbeitungsstand 2009) beträgt 5.100 Kfz/24 h im werktäglichen Verkehr.
Die Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass südlich der Eisenbahnbrücke nur rund 69 % (Richtung Süden) bzw. rund 54 % (Richtung Norden) die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h einhalten. Im Abschnitt nördlich der Eisenbahnbrücke (Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet) wird die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich besser beachtet (ca. 78 % Richtung Süden bzw. ca. 65 % Richtung Norden).
Diese Werte sprechen dafür, südlich der Eisenbahnbrücke Maßnahmen durchzuführen, die zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen.
Aufgrund anderer Zielsetzungen hat man in der Vergangenheit zulasten der Anwohner und des Rad- und Fußverkehrs und zugunsten des Kfz-Verkehrs den ruhenden Verkehr zum Teil aus dem Verkehrsraum des motorisierten Verkehrs heraus auf den Gehweg verlagert. Die Leitlinie ist so angeordnet, dass nahezu unbehindert zweistreifig gefahren werden kann. Das hat in dem ohnehin ziemlich geraden Straßenverlauf zu den deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, zu erheblichen Einschränkungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (u. a. Fußgänger, Kinder mit dem Fahrrad) und zu Beeinträchtigungen für die Bewohner (Lärm- und Abgasbelastungen, Verkehrsgefährdungen) geführt.
Entsprechend den aktuellen Richtlinien wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den ruhenden Verkehr im Verkehrsraum für den Kfz-Verkehr anzuordnen. Unter Beachtung der vorhandenen Zufahrten wird vorgeschlagen, die Parkbereiche außerdem versetzt anzuordnen (siehe Anlage). Eine Leitlinie wird - wie heute grundsätzlich in Erschließungsstraßen - nicht mehr angeordnet. Der fehlende optische „Durchschuss“ und die fehlende Leitlinie werden zu einer Reduzierung der überhöhten Geschwindigkeiten beitragen. Die versetzte Anordnung der Parkbereiche wird den Erschließungsverkehr nicht behindern. Wenn es jedoch zeitweise (so wie bisher) zu starkem Schleichverkehr kommt, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass man das Passieren des Gegenverkehrs abwarten muss. Dies macht die Verbindung weniger interessant für großräumigen Durchgangsverkehr, so dass die Attraktivität für den Schleichverkehr sinkt und dieser abnimmt. Der Radverkehr ist auf der Fahrbahn vorgesehen. Kinder bis 8 Jahre müssen lt. StVO mit ihrem Fahrrad weiterhin den Gehweg benutzen.
Die Verwaltung wird nach Ablauf eines Jahres eine Auswertung der Verkehrsbelastung und der gefahrenen Geschwindigkeiten vornehmen.
I. V.
Gez.
Leuer
Anlage:
Lageplan Brodweg (Markierungsvorschlag)
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 10042014 (1097 KB) |