Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16820/14  

Betreff: Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
Jahresabschluss 2013 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
13.05.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (16820/14)  

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen (FB20)

16820/14

16.04.2014

0200.12

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

 

 

 

 

Finanz- und Personalausschuss

13.05.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig

Jahresabschluss 2013 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung

 

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1.der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
 

2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Im Hinblick auf den Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten
Unterlagen zum Jahresabschluss 2013 der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
(Niwo) Bezug genommen (siehe Drucks.-Nr. 16819/14).

 

Die gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Nibelungen-Wohnbau-GmbH vor-gesehene Be­schlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter der Stadt Braunschweig. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.

 

I. V.

 

gez.

 

Geiger

 

 

Erläuterungen und Hinweise