Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16841/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Jahresabschlüsse 2013 - Feststellung
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1.Der Jahresabschluss 2013 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 707.101,27 € ausgeglichen ist, wird festgestellt. 2.Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesell-schafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass a)der Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.176,54 € festgestellt und b)der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
3.Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesell-schafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass a)der Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.450,09 € festgestellt und b)der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
4.Zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird
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Begründung:
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS) obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschafterversammlung. Nach empfehlender Beratung im Aufsichtsrat der Gesellschaft am 23. April 2014 sind somit Weisungen der städtischen Gremien an die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen notwendig.
Die Zuständigkeit des Finanz- und Personalausschusses ergibt sich gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.
Die Volkshochschule erstellt getrennte Jahresabschlüsse für die Teileinheiten der Unternehmensgruppe (VHS, VHS Arbeit und Beruf GmbH sowie Haus der Familie GmbH).
Volkshochschule Braunschweig GmbH
Die VHS schließt das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme von rd. -707,1 T€ ab. Das im Wirtschaftsplan 2013 vorgesehene Budget wurde damit um rd. 32,3 T€ unterschritten. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung ausgeglichen. Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
VHS Arbeit und Beruf GmbH
Der VHS Arbeit und Beruf GmbH wurde durch Beschluss des Rates vom 19. Juni 2012 (Drucksache 15344/12) die Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung“ mit Wirkung vom 1. Januar 2013 übertragen. Aus diesem Grund ist ein Vergleich mit dem Jahresabschluss 2012 nicht möglich.
Die VHS Arbeit und Beruf GmbH schließt das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem Überschuss von rd. 7,2 T€ ab. Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Bei der o. a. Darstellung ist Folgendes zu beachten:
In der Spalte „Plan 2013“ ist der vorgesehene Verlustausgleich in der Zeile „Jahresergebnis“ dargestellt. In der Spalte „Ist 2013“ ist der tatsächlich gezahlte Verlustausgleich in Höhe von rd. 1.633,4 T€ bei den „Sonstigen betrieblichen Erträgen“ enthalten. Darüber hinaus hat es eine ergebnisneutrale Verschiebung zwischen den Positionen „Umsatzerlöse“ und „Sonstige betriebliche Erträge“ gegeben.
Das Ergebnis der VHS Arbeit und Beruf GmbH setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.
Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:
Zusammenfassend kann festgesellt werden, dass von dem für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ vorgesehenen Verlustausgleich rd. 156,6 T€ nicht benötigt wurden. Daneben hat der Bereich „Allgemeine Projekte“ einen nicht geplanten Überschuss in Höhe von rd. 7,2 T€ erwirtschaftet.
Mit der Unternehmensgruppe ist zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung ein Anreizsystem verabredet worden. Sie soll in voller Höhe an erzielten Verbesserungen der Jahresergebnisse im Vergleich zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen partizipieren. Hiervon ausgenommen ist der Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ der VHS Arbeit und Beruf GmbH.
Für das Jahr 2013 stellt sich die Angelegenheit wie folgt dar:
Demgemäß ist beabsichtigt, wie folgt zu verfahren:
- Der Kapitalrücklage der VHS wird ein Betrag in Höhe von rd. 32,3 T€ zugeführt.
- Der in der VHS Arbeit und Beruf GmbH im Geschäftsfeld „Allgemeine Projekte“ erwirtschaftete Gewinn in Höhe von rd. 7,2 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der für das Geschäftsfeld „Kommunale Beschäftigungsförderung“ nicht benötigte Verlustausgleich in Höhe von rd. 156,6 T€ verbleibt bei der Stadt.
- Der in der Haus der Familie GmbH erwirtschaftete Gewinn in Höhe von rd. 2,5 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Das Anreizsystem hat sich bewährt. Daher soll es auch im Jahr 2014 ensprechend den Regelungen des Jahres 2013 fortgeführt werden. Da der konkrete Betrag erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 feststeht, kann eine Veranschlagung der Zuführung zur Kapitalrücklage erst im Haushaltsplan 2016 erfolgen.
Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 der Tochtergesellschaften VHS Arbeit und Beruf GmbH sowie Haus der Familie GmbH obliegt den dortigen Gesellschafterversammlungen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Abschlüssen aller Konzerngesellschaften einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Als Anlage sind jeweils die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der VHS und der VHS Arbeit und Beruf GmbH beigefügt.
I. V.
gez.
Geiger
Anlagen
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage VHS (4931 KB) |