Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16843/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und des Konzernabschlusses 2013
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1.Der Jahresabschluss 2013 mit einem Bilanzgewinn von 6.388.892,20 € wird festgestellt.
2.Der Bilanzgewinn von 6.388.892,20 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3.Der Konzernabschluss 2013 mit einem Konzernbilanzverlust von 2.102.078,79 € wird 4.Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
252.459,79 € einen Jahresüberschuss von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.
5.Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen: 978,30 € einen Bilanzgewinn von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“
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Begründung:
I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2013 erfolgte durch die
PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nach den Feststellungen der Prüfungsergebnisse den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk am 11. April 2014 erteilt hat.
Die gemäß § 12 Ziffer 1a des Gesellschaftsvertrages der SBBG vorgesehene Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2013 durch die Gesellschafterversammlung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Der Aufsichtsrat wird sich mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2013 in seiner Sitzung am 9. Mai 2014 befassen. Über das Ergebnis der Aufsichtsratssitzung wird in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses mündlich ergänzend berichtet.
Das Jahresergebnis 2013 der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebs- und Zinsergebnis sowie aus dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, wie folgt zusammen:
Das Jahresergebnis 2013 ist gegenüber der Planung um 9.951 T€ rückläufig. Ursächlich hierfür ist hauptsächlich das Beteiligungsergebnis; hier wirkt neben höheren Verlusten der Braunschweiger Verkehrs-AG (- 1.104 T€) und dem Entfall einer Dividendenausschüttung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (- 735 T€) vor allem die reduzierte Gewinnausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (- 8.467 T€) ergebnisbelastend.
Gegenläufig verbesserte sich das operative Ergebnis der SBBG um 224 T€ gegenüber der Planung, da für die im Wirtschaftsjahr 2013 vorgesehene Renovierung des Gebäudes Taubenstraße noch im Jahresabschluss 2012 eine Rückstellung gebildet wurde.
Das Zinsergebnis wurde durch die erforderliche Anpassung des Zinsanteils für bestehende Pensionsverpflichtungen der SBBG belastet und fällt mit - 1.370 T€ um 63 T€ schlechter aus als geplant. Die Liquidität der Gesellschaft wird auch weiterhin über den städtischen Cash-Pool sichergestellt.
Die sich nach dem Jahressteuergesetz 2009 mit Einführung der Spartenrechnung einhergehenden Beschränkungen in der Verrechnung von Gewinn- und Verlustsparten führen bei der SBBG trotz einer Verlustsituation zu einer grundsätzlichen Steuerpflicht. Für die daraus resultierenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in der Vergangenheit Rückstellungen gebildet worden. Im Jahr 2013 konnte ein Teil dieser Rückstellungen aufgelöst werden; die Neubildung für das laufende Jahr ist geringer als ursprünglich geplant. Insofern hat sich bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag eine deutliche Verbesserung gegenüber dem geplanten Wert ergeben.
Der sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende negative Ergebniseffekt von insgesamt rd. 1 Mio. € im Zusammenhang mit den gebildeten Pensionsrückstellungen wurde in Ausübung des vorhandenen Wahlrechts auf 15 Jahre verteilt. Die sich hieraus ergebende Belastung in Höhe von rd. 67 T€ p. a. ist zwingend im außerordentlichen Ergebnis auszuweisen.
Das Beteiligungsergebnis (- 19.406 T€) verschlechterte sich um 10.329 T€ gegenüber der Wirtschaftsplanung für 2013 (- 9.077 T€). Ursächlich hierfür sind die bereits oben genannten Faktoren.
Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. Hierbei werden in einer Konzernbilanz, einer Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und einem Konzern-Anlagespiegel alle entsprechenden Daten der Konzerngesellschaften addiert. Zusätzlich werden die Leistungsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften eliminiert. Insofern ergibt sich für 2013 ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 25.030 T€.
Unter Berücksichtigung des bestehenden Gewinnvortrages (22.421 T€) und der Verlustaus-gleichszahlungen anderer Gesellschafter – insbesondere der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen GmbH und der Stadtbad GmbH – in Höhe von 506 T€ ergibt sich ein Konzernbilanzverlust von 2.102 T€. Im Jahr 2012 wurde ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 11.610 T€ ausgewiesen; der Konzernbilanzgewinn betrug 22.421 T€.
II. Beteiligungsgesellschaften
Braunschweiger Verkehrs-AG
Die im Vergleich zur Wirtschaftsplanung 2013 höhere Verlustübernahme für die Verkehrs-AG
ergibt sich durch den Entfall der eingeplanten städtischen Ausgleichszahlung in Höhe von
rd. 1,08 Mio. € für das sog. „Mobilticket“. Nach eingehender steuerrechtlicher Prüfung durch ein Beratungsunternehmen war die Zahlung zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht erforderlich, da ohnehin ein Dauerverlustgeschäft nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KStG besteht. Bereinigt um diesen Sondereffekt liegt das Ergebnis 2013 der Verkehrs-AG (- 17.799 T€) bei konstanter Fahrleistung auf Planniveau (- 16.695 T€).
Die gegenüber der Planung positive Entwicklung der Umsatzerlöse durch eine erhöhte Ticket-Nachfrage sowie der sonstigen betrieblichen Erträge, die sich neben einer Rückstellungsauflösung insbesondere durch die Aktivierung des Schienenersatzverkehrs Wolfenbütteler Straße und Elbestraße ergibt, wird durch Mehraufwendungen im Materialaufwand sowie im Personalaufwand egalisiert.
Für Fahrstrom und sonstige Energie ergaben sich trotz chargenweiser Energiebeschaffung an der Energiebörse Preissteigerungen von rd. 9 %. Weiterhin stieg die Inanspruchnahme von Werkstattleistungen (u. a. auch durch die o. g. Schienenersatzverkehre) an, die zudem mit Preissteigerungen bei der Beschaffung von Ersatzteilen verbunden war.
Der Personalaufwand erhöhte sich durch zusätzliche Personalbedarfe für die Durchführung der Schienenersatzverkehre mit Bussen und beinhaltet die geltenden Tarifabschlüsse. Hingegen konnte der Personalaufwand für die erfolgte Übernahme von Mitarbeitern der Kraftverkehr Mundstock GmbH durch Minderaufwendungen bei den Anmietverkehren kompensiert werden.
Der Jahresabschluss der Braunschweiger Verkehrs-AG wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 31. März 2014 festgestellt.
Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)
Das Gesamtjahresergebnis der KVM ist insbesondere durch die Ergebnisabführung der Mundstock Reisen GmbH in Höhe von 140 T€ geprägt und liegt mit 253 T€ um 37 T€ über dem Planwert 2013.
Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die SBBG abzuführen.
Die Ergebnisentwicklung 2013 der Mundstock Reisen GmbH verlief positiv. Maßgeblich für die deutliche Ergebnisverbesserung (Planwert: 30 T€) um 110 T€ auf 140 T€ ist die Steigerung der Umsatzerlöse aus Auftragsverkehren für Großveranstaltungen.
Der bisher mit der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) bestehende Ergebnisabführungsvertrag wurde nach Verkauf eines 49,04 %igen Geschäftsanteils an die Ing. Otto Meyer GmbH, Goslar zum 9. Februar 2012 gekündigt. Eine Ausschüttung erfolgt somit erst mit der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses und daher um 1 Jahr zeitversetzt gegenüber der bisherigen Regelung. Die im Jahr 2013 erfolgte Ausschüttung an die KVM basiert auf dem Jahresergebnis 2012 der MNS und beträgt 32 T€.
Der Rückgang des Jahresergebnisses ohne Tochtergesellschaften (56 T€) verbunden mit der um
18 T€ geringeren Abführung der MNS (Planwert: 50 T€) konnte durch die um 110 T€ höhere Gewinnabführung der Mundstock Reisen GmbH überkompensiert werden, sodass sich die o. g. Ergebnisverbesserung ergibt.
Das Ergebnis der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG), mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, liegt um 48 T€ unter dem Planansatz des Jahres 2013 (192 T€) und beträgt 144 T€. Maßgeblich hierfür ist die Angebotsausweitung auf der Linie 511 (Vechelde – Wedtlenstedt – Groß Gleidingen). Der Mehraufwand für erforderlich gewesene Zusatzverkehre durch Sperrung der Ortsdurchfahrt Duttenstedt in Höhe von 90 T€ wird über einen entsprechend höheren Zuschuss des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) aus der sog. „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des bestehenden Verlustvortrages aus dem Jahr 2012 in Höhe von 1.158 T€ ergibt sich ein Bilanzverlust von 1.013 T€.
Nach Verlängerung des Refinanzierungsvertrages zwischen dem ZGB und dem Landkreis Peine ist die Finanzierung der PVG bis zum 31. Dezember 2015 sichergestellt.
Der Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH hat den Jahresabschlüssen 2013 der
KVM-Gruppe in seiner Sitzung am 31. März 2014 zugestimmt. Zur Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung der KVM ist ein Anweisungsbeschluss für die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)
Die BBBG weist für 2013 einen Jahresüberschuss von 978,30 € aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die SBBG abgeführt wird. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal. Damit der Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung der BBBG festgestellt werden kann, wird ein Anweisungsbeschluss für die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Die entsprechenden Anweisungsbeschlüsse für die Vertreter der Stadt in der Gesellschafter-versammlung der SBBG zu den Jahresabschlüssen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, der Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH sowie der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH sind Bestandteil der Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2013 der Gesellschaften, die ebenfalls in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 13. Mai 2014 beraten werden. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr. 16819/1 (Niwo), 16800/14 (Stadthallen-GmbH) und 16798/14 (Stadtbad-GmbH) zur heutigen Sitzung verwiesen.
I. V.
gez.
GeigerAnlagen
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BSVAG-Bilanz_GuV_Lagebericht 2013 (3639 KB) | |||
2 | KVM_Bilanz_GuV_Lagebericht 2013 (1601 KB) | |||
3 | SBBG und Konzern_Lagericht 2013 (6329 KB) | |||
4 | SBBG_Bilanz 2013 (673 KB) | |||
5 | SBBG_GuV 2013 (423 KB) | |||
6 | SBBG_Konzernbilanz 2013 (680 KB) | |||
7 | SBBG_Konzern-GuV 2013 (411 KB) | |||
8 | BBBG_Bilanz und GuV 2013 (661 KB) |