Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16868/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
| Sitzung
| Beschluss
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
Verwaltungsausschuss | 08.07.2014 |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring-Nord“, IN 234 Stadtgebiet zwischen Petritorwall, Celler Straße, Maschstraße, Wehrstraße, westlichem Umflutgraben, Pestalozzistraße, Wendenmaschstraße, Am Wendenwehr, Mühlenpfordtstraße, östlichem Umflutgraben, Abt-Jerusalem-Straße, Spielmannstraße, Bültenweg, Humboldtstraße, Am Fallersleber Tore, Wendenmühlengraben, Burgmühlengraben, Bosselgraben, Neustadtmühlengraben, Radeklint, Am Alten Petritore Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring-Nord“, IN 234, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“
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Die Vorlage wird nur einmal versandt und gilt für die Beratung in allen Gremien.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes umfasst den nördlichen Bereich des Braunschweiger Wallrings, der den Umflutgräben der Oker folgend als durchgängiger Grünbereich die Braunschweiger Innenstadt umschließt. Der Beschluss zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes wurde gemeinsam mit denen zur Aufstellung der übrigen Wallring-Bebauungspläne am 4. Mai 2010 gefasst. Der Bebauungsplan bildet damit einen Baustein von mehreren Bebauungsplänen für den gesamten Wallringbereich.
Mit den Bebauungsplänen soll sichergestellt werden, dass sich Ergänzungen der vorhandenen, in weiten Teilen unter Denkmalschutz stehenden Bausubstanz sowie Neubauten in das Bild der historischen Bebauung einfügen und der Charakter des Wallrings erhalten bleibt. Darüber hinaus werden die Grünflächen und der Großgrünbestand geschützt und weiterentwickelt. Mit den Bebauungsplänen wird ein eindeutiges und den heutigen Regelungserfordernissen entsprechendes Planungsrecht geschaffen.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 7. Juni 2013 bis zum 12. Juli 2013 durchgeführt. Von den 43 angeschriebenen Stellen hatten die IHK und die TU Braunschweig Bedenken. Der Heimatpfleger Innenstadt, der die Planung insgesamt positiv bewertete, sah Probleme bezüglich der Favorisierung der Tiefgaragen.
Die IHK äußerte sich, ähnlich wie beim Bebauungsplan Wallring West, IN 215, sehr kritisch
zum geplanten Ausschluss sonstiger nicht störender Gewerbebetriebe im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete sowie zu den eng abgegrenzten Baufeldern, die keine nennenswerten baulichen Entwicklungen mehr zulassen.
Die TU Braunschweig erhob Bedenken gegen die Ausweisung öffentlicher Flächen auf dem nördlich der Oker gelegenen Universitätsgelände sowie im Bereich der Torhäuser am Botanischen Garten. Am 17. September 2013 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der TU und der Stadt statt. Der auf dem Hochschulgelände existierende uferbegleitende Weg sollte ursprünglich als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Aufgrund der bestehenden baulichen Situation haben sich TU und Stadt in diesem Gespräch darauf geeinigt, die Wegeflächen mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, das die Benutzung für Fahrradfahrer einschließt, zu belegen. Um künftige Entwicklungen der TU nicht einzuschränken, hat man sich weiter darauf geeinigt, dass für die auf der Nordseite der Abt-Jerusalem-Straße gelegenen Grundstücke der TU statt einem Allgemeinen Wohngebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ festgesetzt wird.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Am 10. Dezember 2013 wurde durch den Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung beschlossen. Sie wurde in der Zeit vom 20. Dezember 2013 bis zum 20. Januar 2014 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhoben die TU Braunschweig und die IHK erneut Bedenken. Die TU bemängelte unter anderem, dass die derzeit in den Gebäuden befindlichen Institute in der Abt-Jerusalem-Straße und Gaußstraße künftig nicht mehr zulässig sind und damit die Entwicklungsfähigkeit der TU eingeschränkt wird. Die IHK sah eine unverhältnismäßige Benachteiligung der am Fallersleber-Tor-Wall ansässigen Filzfabrik.
Darüber hinaus wurde von Bürgern bemängelt, dass die gestalterischen Festsetzungen aus der Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) auch für die außerhalb der Okerumflut gelegenen Gebäude gelten sollen.
Den Anregungen soll teilweise gefolgt werden. Insbesondere soll der Fortbestand der TU-Nutzungen und der Filzfabrik planungsrechtlich gesichert werden. Die Anregungen sind in der Anlage Nr. 5 aufgeführt und jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Planänderungen nach dem Auslegungsbeschluss sowie erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Beschluss über die erneute Auslegung wurde am 25. März 2014 vom Verwaltungsausschuss gefasst. Die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit resultierenden Planänderungen machten eine erneute öffentliche Auslegung notwendig. Es wurden folgende Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet:
- Die derzeit in den Gebäuden in der Abt-Jerusalem-Straße 6 und 7 sowie Gaußstraße 23 befindlichen Institute der TU Braunschweig sowie die bestehende Filzfabrik am Fallersleber Tor-Wall 7-9 sollen in ihrem Fortbestand planungsrechtlich gesichert werden. Am generellen Ausschluss sonstiger nicht störender Gewerbebetriebe im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete soll aufgrund der Bedeutung des Wallrings festgehalten werden. Da es sich bei den bestehenden Nutzungen aber um nicht störende Gewerbebetriebe handelt, die sich in ihre Umgebung einfügen, sollen sie innerhalb der geplanten Allgemeinen Wohngebiete auch künftig zulässig sein. Die bestehenden Nutzungen sollen über eine Festsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO gesichert werden. Danach können für vorhandene Anlagen in überwiegend bebauten Gebieten, die bei der Überplanung künftig unzulässig wären, im Bebauungsplan Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen zugelassen werden.
Für die bestehende Filzfabrik soll allerdings aufgrund ihrer Lage in dem stadthistorisch bedeutsamen Bereich der ehemaligen Promenaden eine Erneuerung unzulässig sein. Sollte es zu einer endgültigen Aufgabe der Filzfabrik kommen, soll sich nicht erneut eine gewerbliche Nutzung an diesem Standort etablieren können. Für diesen Fall wäre als Nachfolge eine Wohnnutzung herzustellen.
- Den Einwendungen von Bürgern, die die Anwendung der ÖBV auch für die außerhalb der Okerumflut gelegenen Bereiche bemängeln, soll insofern entgegen gekommen werden, dass in der ÖBV auf die ohnehin vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit von Abweichungen hingewiesen wird.
3. In den Wohngebieten entlang der ehemaligen Promenaden (WA1 –Gebiete) sollen, der villenartigen Bebauung entsprechend, ergänzend zur Festsetzung der offenen Bauweise am gesamten Wallring ausschließlich Einzelhäuser festgesetzt werden. In der Baugebietsübersicht innerhalb der Begründung korrekt erwähnt, waren in der Planzeichnung fälschlicherweise Einzel-und Doppelhäuser angegeben. Dies wurde korrigiert.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 4. April 2014 bis zum
22. April 2014 durchgeführt. Es wurde bestimmt, im Rahmen der erneuten Auslegung Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgeben zu können. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden erneut Bedenken von der Filzfabrik erhoben. Die Stellungnahme ist in der Anlage Nr. 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Die erneute Beteiligung der Behörden wurde zeitgleich mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 4. April 2014 bis zum 22. April 2014 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden sowohl von der IHK als auch von der TU Braunschweig erneut Bedenken geäußert.
Die TU Braunschweig bemängelt, dass den übrigen von ihr vorgebrachten Bedenken nicht gefolgt werden soll. Von Seiten der TU bestehen nach wie vor Bedenken gegen die Ausweisung öffentlicher Nutzungen im Bereich des an der Humboldtstraße gelegenen Torhauses sowie im Bereich der Flächen auf dem nördlich der Oker gelegenen Universitätsgelände (Böschung und Platz am Ende der Mühlenpfordtstraße). Nach Auffassung der Verwaltung steht die Ausweisung öffentlicher Nutzungen nicht im Widerspruch zu den derzeitigen Nutzungen, so dass der TU daraus keine Nachteile entstehen. Aufgrund der Bedeutung dieser Anlagen für den Braunschweiger Wallring sollen die Festsetzungen in der Form aufrechterhalten werden.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 8 aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 5 bis 8 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring-Nord“, IN 234, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage:
Anlage 1:Übersichtskarte
Anlage 2:Zeichnerische Festsetzungen mit Planzeichenerklärung
Anlage 3:Textliche Festsetzungen und Hinweise
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 5:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 6:Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
Anlage 7:Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Anlage 8:Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
I. V.
gez.
Leuer
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1, Übersichtskarte (2536 KB) | |||
2 | Anlage 3 (104 KB) | |||
3 | Anlage 4 (833 KB) | |||
4 | Anlage 7 (32 KB) | |||
5 | Anlage 8 (38 KB) | |||
6 | Anlage 6 (66 KB) | |||
7 | Anlage 5 (101 KB) | |||
8 | Anlage 2 (9088 KB) |