Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16891/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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- städtische Stellungnahme -
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„Der städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren wird zugestimmt.“
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Begründung:
Die Braunschweiger Verkehrs-AG beabsichtigt in 2015, die Gleisanlagen zwischen den Haltestellen Nordhoffstraße und Hansestraße, d. h. auf einer Länge von 550 m, einschließlich der Straßenquerung zu sanieren.
Über die Oberbauform als Schottergleis liegt ein Ratsbeschluss vom 24. Juni 2013
(DS 15923/13) vor.
Die neue Gleisanlage orientiert sich weitgehend am Bestand. Im besonderen Bahnkörper werden die derzeit nicht ausreichenden Sicherheitsräume zu den angrenzenden Grundstücken hergestellt und der Gleisachsabstand so aufgeweitet, dass das gesamte Lichtraumprofil auch bei Einrichtung eines Regelspurbetriebes ausreichend ist. Die Gleise werden um einige Dezimeter verschoben und die Fahrleitungsanlage muss abschnittsweise angepasst werden.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen, die keine Auswirkungen für private Anlieger mit sich bringen, verzichtet die Braunschweiger Verkehrs-AG auf ein förmliches Planfeststellungsverfahren und wird bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einen Planverzicht beantragen.
Die Verwaltung hat die ihr von der Braunschweiger Verkehrs-AG zur Verfügung gestellten Planunterlagen überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen.
Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sämtliche entstehende Kosten, die u. a. durch das Versetzen oder Entfernen der Masten, Änderungen in der Lichtsignalanlagen-Software und Anpassung der Lichtsignalanlagen an die jeweiligen Bauzustände von der Braunschweiger Verkehrs-AG zu tragen sind.
Darüber hinaus bittet die Verwaltung die Braunschweiger Verkehrs-AG um eine Planänderung wie folgt:
Im Zuge der Gleissanierung haben sich aus nachvollziehbaren Gründen geringfügige Verschiebungen in der Gleisgeometrie ergeben. Dies führt auf der südlichen Seite der Nordhoffstraße (Ecke Gifhorner Straße) zu einer Gehwegbreite von unter 2,50 m. Da der anschließende Zaun der Grundstückseinfriedung nicht auf der Grundstücksgrenze, sondern auf städtischem Grundstück steht, wird im Rahmen der Baumaßnahme gebeten, den Zaun auf die Grundstücksgrenze versetzen zu lassen (Kostenträger ist möglicherweise der Anlieger) und im Anschluss daran den Gehweg bis an die Grundstückgrenze heran mit Gehwegpflaster 30/30/8 mit entsprechendem Oberbau nach Abstimmung mit der Stadt Braunschweig befestigen zu lassen. Auf diese Weise kann eine Umplanung der Gleisgeometrie mit dem Ziel der Erreichung des Gehwegmindestmaßes von 2,50 m an dieser Stelle vermieden werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erneuerung der Gleistrasse zu unterstützen und der beigefügten Stellungnahme zur Durchführung eines Planverzichtes zuzustimmen.
I. V.
Leuer
Anlage
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anschreiben Verkehrs AG gesamtstädt Stellungnahme 150514 (98 KB) |