Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16898/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
| Sitzung
| Beschluss
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
Verwaltungsausschuss | 08.07.2014 |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246 Stadtgebiet zwischen Stecherstraße, Marstall und Höhe Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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2.Der Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“
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Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Stecherstraße beschlossen (vgl. Drucksachen-Nummer 16278/13).
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Sanierung des bestehenden Parkhauses Stecherstraße und dessen Umrüstung für Elektromobilität planungsrechtlich zu ermöglichen. Das Parkhaus aus den 70er Jahren befindet sich im Blockinnenbereich der Stecherstraße und ist gegenwärtig durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes IN 57 aus dem Jahr 1968 planungsrechtlich erfasst. Der Bebauungsplan regelt vorrangig die Nutzung und Anzahl der Vollgeschosse. Der Eigentümer des Parkhauses möchte in dem Parkhaus die Möglichkeit schaffen, dass parkende Elektrofahrzeuge mit Solarstrom aufgeladen werden können.
Die geplante Überdachung des Parkhauses und die geplante Fassadensanierung würden das Erscheinungsbild des Umfeldes verbessern und gleichzeitig der Förderung der Elektromobilität dienen. Die Planungsabsichten des Investors sind jedoch nicht mit dem gültigen Planungsrecht vereinbar. Aus diesem Grund soll der bestehende Bebauungsplan geändert werden, sodass die Aufstockung des Parkhauses mit der Photovoltaikanlage planungsrechtlich zulässig ist.
Der Bebauungsplan stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB dar und wird im beschleunigten Verfahren erstellt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 28. Oktober bis 30. November 2013 durchgeführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem
Vorschlag der Verwaltung versehen.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht, die zu einer Änderung des Bebauungsplanes geführt hätten.
Die Öffentlichkeit wurde am 19. September 2013 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich im Zeitraum vom 19. September bis zum 11. Oktober 2013 zur Planung äußern kann. Es wurden keine Äußerungen abgegeben.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 25. März 2014 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 4. April 2014 bis 5. Mai 2014 durchgeführt.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Beschleunigtes Verfahren
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. einer Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB. Das Planverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlage 5 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG.
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage:
Anlage 1: Übersichtskarte
Anlage 2 a: Zeichnerische Festsetzungen
Anlage 2 b:Planzeichenerklärung
Anlage 3: Textliche Festsetzungen und Hinweise
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2)
BauGB und sonstiger Stellen
I. V.
Leuer
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | anlage 1 (375 KB) | |||
2 | Anlage 2a (2104 KB) | |||
3 | Anlage 2b (1448 KB) | |||
4 | Anlage 3 (89 KB) | |||
5 | anlage 4 (576 KB) | |||
6 | anlage 5 (112 KB) |