Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16898/14  

Betreff: Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246
Stadtgebiet zwischen Stecherstraße, Marstall und Höhe
Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
02.07.2014 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (16898/14)  
Rat der Stadt Braunschweig
15.07.2014 
Rat ungeändert beschlossen  (16898/14)  
Verwaltungsausschuss
08.07.2014    Verwaltungsausschuss      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
anlage 1
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 3
anlage 4
anlage 5

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Stadtplanung und Umweltschutz

16898/14

14.05.2014

61.12-IN 246-B 12

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

Planungs- und Umweltausschuss

Verwaltungsausschuss

02.07.2014

08.07.2014

X

 

X

 

 

 

 

Rat

15.07.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246

Stadtgebiet zwischen Stecherstraße, Marstall und Höhe

Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

 

 

„1.Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß der Anlage 5 zu behandeln.

 

2.Der Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“

 


Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. September 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Stecherstraße beschlossen (vgl. Drucksachen-Nummer 16278/13).

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Sanierung des bestehenden Parkhauses Stecherstraße und dessen Umrüstung für Elektromobilität planungsrechtlich zu ermöglichen. Das Parkhaus aus den 70er Jahren befindet sich im Blockinnenbereich der Stecherstraße und ist gegenwärtig durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes IN 57 aus dem Jahr 1968 planungsrechtlich erfasst. Der Bebauungsplan regelt vorrangig die Nutzung und Anzahl der Vollgeschosse. Der Eigentümer des Parkhauses möchte in dem Parkhaus die Möglichkeit schaffen, dass parkende Elektrofahrzeuge mit Solarstrom aufgeladen werden können.

 

Die geplante Überdachung des Parkhauses und die geplante Fassadensanierung würden das Erscheinungsbild des Umfeldes verbessern und gleichzeitig der Förderung der Elektromobilität dienen. Die Planungsabsichten des Investors sind jedoch nicht mit dem gültigen Planungsrecht vereinbar. Aus diesem Grund soll der bestehende Bebauungsplan geändert werden, sodass die Aufstockung des Parkhauses mit der Photovoltaikanlage planungsrechtlich zulässig ist.

 

Der Bebauungsplan stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB dar und wird im beschleunigten Verfahren erstellt.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 28. Oktober bis 30. November 2013 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem

Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Es wurden keine Anregungen vorgebracht, die zu einer Änderung des Bebauungsplanes geführt hätten.

 

Die Öffentlichkeit wurde am 19. September 2013 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich im Zeitraum vom 19. September bis zum 11. Oktober 2013 zur Planung äußern kann. Es wurden keine Äußerungen abgegeben.

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 25. März 2014 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 4. April 2014 bis 5. Mai 2014 durchgeführt.

 

Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Beschleunigtes Verfahren

 

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. einer Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB. Das Planverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlage 5 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Stecherstraße“, IN 246, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG.

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage:

 

Anlage 1:    Übersichtskarte

Anlage 2 a: Zeichnerische Festsetzungen

Anlage 2 b:Planzeichenerklärung

Anlage 3:    Textliche Festsetzungen und Hinweise

Anlage 4:    Begründung

Anlage 5:    Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2)

BauGB und sonstiger Stellen

 

I. V.

 

 

 

Leuer

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 anlage 1 (375 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2a (2104 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2b (1448 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 (89 KB)    
Anlage 5 5 anlage 4 (576 KB)    
Anlage 6 6 anlage 5 (112 KB)    

Erläuterungen und Hinweise