Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16910/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Abbau von Telefonzellen im Braunschweiger Stadtgebiet
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Begründung:
Wie schon in den vorangegangenen Jahren hat die Telekom Deutschland GmbH mitgeteilt, dass im Braunschweiger Stadtgebiet eine Reduzierung der Standorte öffentlicher Telekommunikationsstellen vorgenommen werden soll. In diesem Jahr sind von den Abbauüberlegungen insgesamt 51 Standorte betroffen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1.
Zur Abrundung der Darstellung habe ich auch eine Auflistung aller Telefonzellen, die nicht von den Abbauplanungen betroffen sind und in jedem Fall weiterbetrieben werden sollen beigefügt (Anlage 2).
Die Telekom Deutschland GmbH führt aus, dass nur extrem wenig genutzte Telefonzellen zurückgebaut werden sollen. Die letzte Spalte der Anlage 1 gibt Auskunft über die erzielten Einnahmen des jeweiligen Gerätes. Es handelt sich hierbei um Standorte die weniger als 50 €,
25 € oder überhaupt keine Einnahmen im Monat erzielt haben. Die nicht oder kaum genutzten Geräte sind darüber hinaus oft das Ziel von Vandalismus, was sich nicht fördernd auf das Stadtbild des jeweiligen Ortsteils auswirkt. Unter den zum Abbau vorgesehenen Standorten befinden sich auch Basistelefone -Notruftelefone-, die mitunter ganzjährig nicht genutzt wurden.
Ihre Reduzierungsabsicht begründet die Telekom Deutschland GmbH mit erheblichen Umsatzeinbrüchen, welche auf die immens angestiegene Nutzung des Mobilfunks zurückzuführen seien. Mittlerweile verfüge jeder Bundesbürger im Schnitt über 1,6 Handys. Personen, die ein Handy oder Smartphone bei sich trügen, verwendeten kein öffentliches Telefon. Auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger nutzten inzwischen zum überwiegenden Teil solche Geräte. Man geht davon aus, dass die Handydichte so groß ist, dass Notruftelefone nicht ins Gewicht fallen. Zudem gingen, falls ein Notruf von einem entsprechenden Gerät abgesetzt wird, parallel auch mehrere Meldungen über Mobilfunk bei der Notrufzentrale ein.
Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden einer Reduzierung von öffentlichen Telekommunikationsstellen zugestimmt.
Für jeden einzelnen Standort ist zum Abbau im Sinne des § 78 Telekommunikationsgesetz (TKG) die Zustimmung der Stadt Braunschweig erforderlich. Vor dem Hintergrund der gegebenen Informationen empfiehlt die Verwaltung, dem Vorschlag zum Abbau zuzustimmen.
I. V.
Gez.
Leppa
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 20140324_Stadt Braunschweig Abbauliste 2014 (65 KB) | |||
2 | 20140325_Stadt Braunschweig, Abbau 2014_verbleibende StO (63 KB) |