Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16924/14  

Betreff: Umgestaltung Lilienthalplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
02.07.2014 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (16924/14)  
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
01.07.2014 
StBezRat 112 Wabe-Schunter-Beberbach ungeändert beschlossen  (16924/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
14_05_22 Lilienthalplatz_Marikerungsvorschlag

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

16924/14

17.06.2014

66.11 AG 1

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 112 Wabe-Schunter-Beberbach

01.07.2014

X

 

 

 

 

Planungs- und Umweltausschuss

02.07.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

112

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Umgestaltung Lilienthalplatz

 

 

„Die Fläche des Lilienthalplatzes wird gemäß dem beigefügten Plan markiert und unter Beibehaltung der bisherigen Eigentums- und Widmungsverhältnisse umgestaltet.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH zu treffen, die die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen zum Parken sowie die Kostentragung und die Widerrufsmöglichkeiten regelt.“

 


Begründung

 

Anlass

 

Der Lilienthalplatz befindet sich zum Teil im Eigentum der Stadt und zum Teil im Eigentum der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBW). Die Fahrbahn um den gesamten Platz herum ist im städtischen Eigentum und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die innere Fläche des Platzes einschließlich der öffentlich gewidmeten Fahrbahnfläche, die den Platz zusätzlich in Nord-Süd-Richtung unterteilt, ist im Eigentum der FBW.

Die gewidmeten Verkehrsflächen dienen der öffentlichen Erschließung des Flughafens (z. B. Feuerwehr, Linienbusverkehr, Lieferverkehr) und (nachrangig) dem Wendeverkehr vor dem Flughafen.

 

Der Platz wird derzeit von Fluggästen und anderen Nutzern intensiv beparkt. Ein Freihalten der Fahrbahnflächen für die o. g. Nutzungen kann trotz Überwachung nicht durchgehend sichergestellt werden. Alternative Parkmöglichkeiten im Umfeld sind nicht verfügbar. Auch von am Flughafen tätigen Gewerbebetrieben und Fluggesellschaften werden Verbesserungen erbeten. Die FBW und die Stadt sehen übereinstimmend grundsätzlichen Optimierungsbedarf.

 

Mittelfristige Lösung durch Planungen des Flughafens

 

Derzeit laufen Planungen zur Errichtung eines Gewerbegebäudes zwischen Lilienthalplatz und Hermann-Blenk-Straße; gegebenenfalls wird in diesem Bereich die bauliche Nutzung intensiviert. Diese Nutzungsentwicklung führt in diesem Bereich zu einem zusätzlichen Stellplatzbedarf, für den geeignete Standorte zu finden sind. Weiterhin schließen diese Planungen Überlegungen ein, den Lilienthalplatz städtebaulich adäquat umzugestalten und die Stellplätze des Flughafens mit dem Ziel einer besser organisierten Nutzung zu bewirtschaften. Wesentliche städtische Vorgabe für diese Überlegungen ist, dass die vorhandenen Erschließungen weiterhin sichergestellt bleiben und dass der Charakter des Lilienthalplatzes als Vorplatz des denkmalgeschützten Gebäudeensembles erhalten bleibt. Sowohl bei den Hochbauplanungen als auch bei der Umplanung des Lilienthalplatzes werden die zuständigen politischen Gremien noch beteiligt werden.

 

Kurzfristige Verbesserung der Park- und Verkehrsverhältnisse

 

Die FBW und die Stadt sind um kurzfristige Verbesserungen bemüht. Da die Umfahrung des Platzes in den vorhandenen Dimensionen für den fließenden Verkehr nicht in vollem Umfang benötigt wird, bietet es sich an, die für einen Gelenkbus ausreichend dimensionierte Umfahrung auf den östlichen Ring der bisher „achtförmigen“ Fahrbahnflächen zu reduzieren. Der Ring-Charakter vor dem Flughafen wäre damit weiterhin wahrnehmbar, auch würde die Sichtachse auf das Empfangsgebäude gegenüber dem derzeitigen Zustand nicht beeinträchtigt. Die derzeitigen Eigentums- und Widmungsverhältnisse sollen beibehalten werden.

 

Die über den Flächenbedarf von Gelenkbussen und Feuerwehrfahrzeugen hinausgehenden gewidmeten Verkehrsflächen des Lilienthalplatzes sollen - ebenso wie die gewidmeten Flächen im Eigentum der FBW - bedarfsgerecht verstärkt für den ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird der Lilienthalplatz unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen ganzheitlich betrachtet, um die Ausnutzung der Flächen zu optimieren und ungeordnetes Parken in Freiflächen zu vermeiden.

 

Von der Stadt wurde ein entsprechender Vorschlag zur Aufteilung und Markierung der Flächen erarbeitet (siehe Anlage), der die Erschließung für die Feuerwehr sowie die Umfahrung des östlichen Platzbereiches durch Gelenkbusse sicherstellt.


In diesen Planungen ist die Möglichkeit einer Parkraumbewirtschaftung, deren Wirksamkeit durch Einrichtung einer Schrankenanlage gewährleistet werden könnte, wegen des hier unberührt gelassenen Widmungscharakters der Platzumfahrung nicht berücksichtigt. Eine spätere Anpassung des Konzepts unter Änderung des Widmungszustandes ist weiterhin grundsätzlich möglich, bedürfte jedoch - wie auch alle weiteren von der Planung abweichenden Änderungen an der Anlage - einer gesonderten Vereinbarung und entsprechender Beschlussfassungen der städtischen Gremien. Derzeit ist eine Bewirtschaftung nicht vorgesehen.

 

Zwischen der Stadt und der FBW wurde vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien ein Vertrag ausgehandelt. Dieser regelt die Kostentragung für Markierungs- und Beschilderungsarbeiten auf den Verkehrsflächen durch die FBW, sofern diese nicht in den zwischen der Stadt und der Bellis GmbH vertraglich geregelten Maßnahmen inbegriffen sind. Weitere im Zuge der Planumsetzung erforderliche Maßnahmen, wie z. B. das Umsetzen des Wetterschutzes an einen mit der Stadt und der Braunschweiger Verkehrs-AG abgestimmten Standort, werden von der FBW durchgeführt und finanziert. Weiterhin regelt der Vertrag die Nutzung der Flächen als Parkplatz. Gegebenenfalls nach einer evtl. Vertragsbeendigung erforderliche Rückbau- oder Demarkierungsarbeiten werden auf Kosten der FBW durchgeführt.

 

Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten bleiben unverändert.

 

I. V.

 

gez.

 

Leuer

 

Anlage


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14_05_22 Lilienthalplatz_Marikerungsvorschlag (326 KB)    

Erläuterungen und Hinweise