Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16933/14  

Betreff: Freigabe der Brabandtstraße und der Gördelingerstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
02.07.2014 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (16933/14)  
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
01.07.2014 
StBezRat 131 Innenstadt ungeändert beschlossen  (16933/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage für die Vorlage

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

16933/14

18.06.2014

66.1 R

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 131 Innenstadt

01.07.2014

X

 

 

 

 

Planungs- und Umweltausschuss

02.07.2014

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Freigabe der Brabandtstraße und der Gördelingerstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße

 

 

„In der Brabandtstraße und der Gördelingerstraße wird der Radverkehr entgegen der Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben, in der Gördelingerstraße wird dazu ein Radfahrstreifen markiert.“

 


Anlass:

 

Der ehemalige Cityring (Münzstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Am Bruchtor, Brabandtstraße, Gördelingerstraße, Hintern Brüdern, Marstall) soll im Einklang mit dem Radverkehrskonzept und dem Verkehrsentwicklungsplan für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden. Diese Maßnahme ist in der Münzstraße und der Friedrich-Wilhelm-Straße bereits umgesetzt. Nach der Erneuerung der Straßen Am Bruchtor (Fußgängerzone/Radverkehr frei) und der Brabandtstraße sollte hier eine Freigabe erst erfolgen, wenn Radfahrer über den Altstadtmarkt hinaus nach Norden weiterfahren können. Mit der Umsetzung der Planung im Bereich Gördelingerstraße/Hintern Brüdern wird die Aufnahme eines Radfahrstreifens in der Gördelingerstraße und die Weiterführung auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung Hintern Brüdern vorbereitet. Dies war bereits Gegenstand der Vorlage 16373/13 „Umgestaltung der Straße Hintern Brüdern im Bereich des Neubaus Nr. 23/24“ vom 10. Oktober 2013.

 

Planung:

 

Eine Verkehrszählung am Altstadtmarkt am 7. März 2014 ergab für die Spitzenstunde sehr geringe Kfz-Mengen:

 

Gördelingerstraße Richtung An der Martinikirche:252 Kfz

Gördelingerstraße Richtungt Brabandtstraße:118 Kfz

An der Martinikirche Richtung Brabandtstraße:104 Kfz

 

In der Brabandtstraße kann der Radverkehr aufgrund der Fahrbahnbreite von 5 m auf der Fahrbahn entgegen der Einbahnrichtung geführt werden. Die Straße ist geradlinig, übersichtlich und auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkt.

 

Im Bereich des Altstadtmarktes beginnt der Radfahrstreifen, hier aus gestalterischen Gründen mittels einer Nagelreihe. 3 Parkplätze entfallen. Im weiteren Verlauf Richtung Norden ist die Fahrbahn der Gördelingerstraße abschnittsweise bis zu 9 m breit. Die Breite der Längsparkplätze kommt noch dazu.

 

Im südlichen Abschnitt der Gördelingerstraße zwischen Altstadtmarkt und Neue Straße soll die nutzbare Fahrbahnbreite für Kfz künftig 3,50 m betragen. Neben dem neuen Radfahrstreifen von 2,00 m Breite (einschließlich Markierung) und einem zusätzlichen Sicherheitsabstand werden 10 neue Parkplätze entstehen.

 

Im weiteren Verlauf zwischen Neue Straße und den Tweten entstehen neun zusätzliche Parkplätze. Auch die Linksabbiegespur zur Neuen Straße (Parkhaus) bleibt bestehen. Der Radfahrstreifen führt mit einem zusätzlichen Sicherheitsabstand zu den neuen Parkplätzen weiter Richtung Norden. Die Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr liegt bei 4,85 m bis 5,05 m. Damit wird ein regelmäßiges Überholen verhindert, während langsames Vorbeifahren an haltenden oder abbiegenden Fahrzeugen weiter möglich ist.

 

Vor der Einmündung in die Straße Hintern Brüdern geht der Radfahrstreifen in den baulich abgesetzten Radweg zur sicheren Umfahrung des Einmündungsbereiches über.

 

Die wesentlichen Maßnahmen werden als Markierung ausgeführt. Sperrflächen werden nicht markiert. Im Bereich zwischen Altstadtmarkt und Neue Straße wird für die neuen Parkplätze ein zusätzlicher Parkscheinautomat benötigt. Im Einmündungsbereich Neue Straße sollen die ersten zwei Parkplätze (Nord-West-Ecke) zugunsten von Fahrradständern entfallen. Diese Parkplätze liegen unübersichtlich unmittelbar hinter der Kurve.

 

Aufgrund der schmaleren Fahrbahn der Gördelingerstraße und zur Sicherheit der im gesamten Straßenverlauf querenden Fußgänger wird die Höchstgeschwindigkeit in der Gördelingerstraße auf 30 km/h festgelegt.

In regelmäßigen Abständen wird das Verkehrszeichen „Radweg“ in weißer Farbe auf den Radfahrstreifen aufgebracht, um zu verdeutlichen, dass es sich hier um eine Radverkehrsanlage handelt.

 

Kosten, weitere Maßnahmen:

 

Die Gesamtkosten betragen ca. 10.000 €. Haushaltsmittel stehen im Projekt 4S.660012.02.505.663 zur Verfügung.

 

Im Rahmen des Stadtbahnausbaukonzeptes werden auch Stadtbahnführungen durch die hier betroffenen Straßen geprüft. Angesichts der geringen Kosten schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs ungeachtet dessen kurzfristig umzusetzen.

 

Auszug aus Straßenverkehrsordnung bzw. der Verwaltungsvorschrift (VwV):

 

VwV zu § 2 Abs.4 (Auszüge):

„Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 (Radweg) gekennzeichneter und durch Zeichen 295 (s. u.) von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden.“

 

Zu Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung:

 

  1. a)Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
  2. b)Trennt die durchgehende Linie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr ab, ist rechts

von ihr zu fahren.

d)Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem

abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.

  1. b)Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter

anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.

  1. c)Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht

anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

 

I. V.

 

Gez.

 

Leuer

 

Anlage:

Lageplan


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage für die Vorlage (775 KB)    

Erläuterungen und Hinweise