Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16934/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Planung und Sanierung des Zweirichtungsradweges auf der Westseite der K 29 - Leipziger Straße zwischen Stöckheim und Wolfenbüttel -
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„Der Planung und der Sanierung des Zweirichtungsradweges Stöckheim-Wolfenbüttel wird zugestimmt.“
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- Anlass
Der straßenbegleitende Radweg zwischen Wolfenbüttel und Stöckheim weist zahlreiche Schäden wie z. B. Querrisse auf und muss saniert werden.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant deshalb den Ausbau des straßenbegleitenden Zweirichtungsradweges entlang der B 79 von Wolfenbüttel bis zur BAB-Anschlussstelle Wolfenbüttel Nord auf 2,50 m Breite.
- Planung
Es ist im Zusammenhang mit der Baumaßnahme des Landes geplant, den städtischen Radweg zwischen dem Kreisverkehr südlich von Stöckheim und der BAB-Anschlussstelle ebenfalls zu erneuern und auf ein Maß von 2,50 m zu verbreitern.
Der Radweg bleibt in seiner ursprünglichen Lage erhalten, die Verbreiterung erfolgt zur Fahrbahn hin.
Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,50 m, sie wird auf ca. 4,50 m Breite zurückgebaut. Dadurch wird der Seitentrennstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn auf ca. 3,20 m verbreitert.
Durch den Rückbau der Fahrbahn kann befestigte Fläche entsiegelt werden. Diese Maßnahme dient als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die zusätzliche Flächenversiegelung durch die Radwegverbreiterung. Außerdem können dadurch städtische Straßenunterhaltungskosten reduziert werden.
- Finanzierung
Die Baukosten des Zweirichtungsradweges betragen ca. 110.000 €. Die benötigten Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 4S.660012.01.500.663 zur Verfügung.
I. V.
gez.
Leuer
Anlagen
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | LP-Leipziger Straße_A3_001 (119 KB) | |||
2 | LP-Leipziger Straße_A3_002 (116 KB) |