Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17053/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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| Tag | Ö | N | ange-nom-men | abge-lehnt | geän-dert | pas-siert | |
StBezRat 321 Lehndorf-Watenbüttel StBezRat 113 Hondelage StBezRat 310 Westliches Ringgebiet StBezRat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel StBezRat 114 Volkmarode StBezRat 211 Stöckheim-Leiferde StBezRat 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien StBezRat 331 Nordstadt StBezRat 131 Innenstadt StBezRat 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode StBezRat 132 Viewegsgarten-Bebelhof StBezRat 322 Veltenhof-Rühme StBezRat 224 Rüningen StBezRat 332 Schunteraue StBezRat 212 Heidberg-Melverode StBezRat 223 Broitzem StBezRat 120 Östliches Ringgebiet StBezRat 112 Wabe-Schunter-Beberbach Bauausschuss Verwaltungsausschuss | 10.09.2014 15.09.2014 16.09.2014 16.09.2014 17.09.2014 18.09.2014 18.09.2014 18.09.2014 23.09.2014 23.09.2014 24.09.2014 24.09.2014 25.09.2014 25.09.2014 01.10.2014 07.10.2014 08.10.2014 14.10.2014 11.11.2014 18.11.2014 | X X X X X X X X X X X X X X X X X X X
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X |
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
| 112, 113, 114, 120, 131, 132, 211, 212, 213, 221, 222, 223, 310, 321, 322, 323, 331, 332 | ||||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Erläuterung zur Fünfzehnten Änderung der Straßenreinigungsverordnungund der Anlage Straßenverzeichnis
Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Verordnungsbeschluss, für den der Rat der Stadt Braunschweig beschlusszuständig ist.
Allgemeine Erläuterungen:
Die Straßenreinigungsverordnung regelt den Umfang der Reinigungspflichten in der Stadt Braunschweig. Insbesondere sind dort die Reinigungsklassen festgelegt, die bestimmen, in welcher Häufigkeit die Straßen im Stadtgebiet zu reinigen sind. Zudem werden die Winterdienstpflichten definiert.
Zu der Straßenreinigungsverordnung gibt es als Anlage das Straßenverzeichnis, in dem die Straßen (Wege und Plätze) verschiedenen Reinigungsklassen zugeordnet werden. Zur Straße gehören Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und öffentliche Parkplätze.
In den allgemeinen Reinigungsklassen I bis V werden die Reinigungen mit regelmäßigen Rhythmen durchgeführt. Der Übertragungsvermerk „Ü“ hat bei diesen Reinigungsklassen zur Folge, dass die gesamte Straßenreinigung bis zur Straßenmitte (inkl. Fahrbahn) auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist. Das bedeutet, dass in diesen Straßen keine Gebühr für die Reinigung erhoben wird.
In der Innenstadt gelten die besonderen Reinigungsklassen 10 bis 29, in denen die Reinigungshäufigkeit mit der Anzahl der Reinigungen pro Jahr angegeben wird. Die ALBA Braunschweig GmbH führt diese entsprechend der Vorgabe aus der Straßenreinigungsverordnung nach Bedarf durch. Bei Straßen mit einem „W“-Vermerk wird durch ALBA ein Winterdienst auf Gehwegen, der über die Verpflichtungen der Anlieger hinaus geht, erbracht.
Die Festlegung der Reinigungsklassen orientiert sich am Grad der zu erwartenden Verschmutzung. Diese ergibt sich vor allem aus der Verkehrsbelastung, Einwohnerdichte, Infrastruktur (Supermärkte und ähnliche Anziehungspunkte), Vegetation (insbes. Bäume) und der ggf. notwendigen Papierkörbe.
Falls eine komplette Übertragung der Reinigung an die Anlieger erfolgen soll, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Geringer Verschmutzungsgrad, geringe Verkehrsbelastung (Anlieger dürfen bei der Reinigung nicht durch den Verkehr gefährdet sein), kein ÖPNV.
Änderungen in der Anlage Straßenverzeichnis:
Eine Anpassung des Straßenverzeichnisses erfolgt turnusmäßig auf Grund verschiedener Aspekte:
- Änderungsvorschläge von städtischen Organisationseinheiten und Bürgern - neu gewidmete Straßen, insbesondere in Neubaugebieten - geänderte Straßenverhältnisse aufgrund von Neugestaltungen und Umbauten - Korrektur von ungenauen bzw. fehlerhaften Beschreibungen von Straßenbereichen - redaktionelle Änderungen bei den Straßenabschnittsbezeichnungen
Im Laufe des letzten und diesen Jahres erfolgte eine Überprüfung der Widmung der im Straßenverzeichnis aufgelisteten Straßen. Die Widmung für den öffentlichen Straßenverkehr ist eine Voraussetzung dafür, dass diese Straße vom öffentlich-rechtlichen Straßenreinigungsrecht erfasst wird (§ 52 Niedersächsisches Straßengesetz). In Folge dieser Überprüfung werden die Straßenbezeichnungen entsprechend der Widmung angepasst oder Straßen bzw. Wege aus dem Straßenverzeichnis ganz entfernt. Die nun nicht mehr im Straßenverzeichnis enthaltenen Straßen bzw. Straßenabschnitte unterliegen damit nicht mehr den Pflichten der Straßenreinigungsverordnung. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der Stadt Braunschweig als Eigentümerin.
Die Vorschläge wurden mit der ALBA Braunschweig GmbH abgestimmt.
In der Anlage 2 sind die beabsichtigten Änderungen nach Stadtbezirken sortiert und einzeln erläutert.
I. A.
gez.
Hornung
Anlagen1.1 Änderung der Straßenreinigungsverordnung 1.2 Anlage zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung - Änderungen im Straßen-verzeichnis 2. Erläuterung der Änderungen des Straßenverzeichnisses (nach Stadtbezirken)
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Anlage/n:
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 260814_Änderung SRVO 2015, Anlage 1.1 (53 KB) | ||
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2 | 260814_Änderung Straßenverzeichnis 2015, Anlage 1.2 (82 KB) | ||
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3 | 260814_Zu ändernde Straßen mit Erläuterungen 2015, Anlage 2 (97 KB) | ||
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4 | 1. Ergänzung zur Vorlage - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (102 KB) | ||
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5 | 14-10-23 Ergänzungsvorlage Straßenverzeichnis 2015 Anlage 2 Seiten 4 und 5 (59 KB) |