Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 17276/14
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum |
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Beratungsfolge
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Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen | Beteiligung | Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats | Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR | ||||||||||||
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Überschrift, Beschlussvorschlag
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Verwaltungskostenzuschüsse für Jugendgruppen/-verbände
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„Zu den Verwaltungskosten der Jugendgruppen/-verbände, die im Zusammenhang mit den von ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit durchgeführten und durch die Stadt geförderten Veranstaltungen entstehen, wird den Jugendgruppen/-verbänden in diesem Jahr ein weiterer (zusätzlicher), einmaliger Zuschuss in Höhe von 5 v. H. der jeweiligen (rechnerischen[1]) Zuwendung des von den Trägern in den Förderungsbereichen II/1 bis II/5 des Teils II der Richtlinien nachgewiesenen Maßnahmen gewährt.“
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Begründung:
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch wurde mit der geförderten Gruppe/Einrichtung eine Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII getroffen. Die sich hieraus ergebende Verpflichtung zur Einholung von Führungszeugnissen etc. bedeutet in diesem Jahr für die Gruppen einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand. Die Verantwortlichen in den Gruppen waren zu schulen, die „Dienstwege/Arbeitsabläufe“ innerhalb der Gruppen mussten besprochen und festgelegt werden und für sämtliche relevanten Jugendleiterinnen/Jugendleiter waren die Führungszeugnisse einzuholen, zu sichten und die entsprechenden Aktennotizen anzufertigen.
Der Jugendring hat deshalb gefordert, dem erhöhten Verwaltungsaufwand durch zusätzliche Zuschüsse Rechnung zu tragen. Da der tatsächliche Aufwand von hier aus nicht im Einzelnen überprüft bzw. berechnet werden kann, schlägt die Verwaltung vor, zu dem bisherigen, lt. Richtlinien vorgesehenen Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 10 v. H. einmalig einen weiteren (zusätzlichen) Zuschuss in Höhe von 5 v. H. der jeweiligen (rechnerischen1) Zuwendung der von den Trägern in den Förderungsbereichen zu II/1 bis II/5 nachgewiesenen Maßnahmen zu bewilligen. Der Zuschuss beziffert sich beispielsweise für eine Wochenendfreizeit mit 20 Teilnehmenden auf 15,00 €. Die Gesamtsumme der so verteilten Mittel wird sich auf rund 13.000 € beziffern[2] und ist in den verfügbaren Mitteln enthalten. Eine exakte Ermittlung der Gesamtsumme ist erst nach Abrechnung sämtlicher Maßnahmen, etwa im 2. Quartal 2015 möglich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der Verwaltungsaufwand künftig nur gering erhöht und beabsichtigt deshalb zunächst nicht, die Richtlinien hier zu ändern.
I. A.
gez.
Winkler
[1] [Die rechnerische Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation des Zuschusssatzes mit dem Multiplikator (Teiln. x Zuschusstage oder Ausgaben)]
[2] Basis Aktivitätenzuschüsse 2013