Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17492/15  

Betreff: Haltestelle „Hebbelstraße“ in Fahrtrichtung Innenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
22.04.2015 
Planungs- und Umweltausschuss (offen)  (17492/15)  
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
15.04.2015 
StBezRat 221 Weststadt ungeändert beschlossen  (17492/15)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LP-4- Arndtstr. Anlage.1

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

17492/15

18.03.2015

66.21

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 221 Weststadt

15.04.2015

X

 

 

 

 

Planungs- und Umweltausschuss

22.04.2015

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

Fachbereich 20, Fachbereich 61

 

221

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Haltestelle „Hebbelstraße“ in Fahrtrichtung Innenstadt

 

 

„Die Haltestelle „Hebbelstraße“ in Fahrtrichtung Innenstadt wird im Zuge der Erschließungsmaßnahme Arndtstraße niederflur- und behindertengerecht ausgebaut.“

 


Begründung der Vorlage

 

Die formelle Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Haltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Die Haltestelle „Hebbelstraße“ in Fahrtrichtung stadteinwärts soll im Zuge der Herstellung der Erschließung der Arndtstraße umgebaut werden. Die Erschließungsmaßnahme wurde im Rahmen der Zustimmung zu dem Bebauungsplan WI 98 am 23. September 2009 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen. Eine Teilerschließung soll 2016 hergestellt werden, wenn die Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Grundstücksflächen erfolgt ist. Das dafür erforderliche Umlegungsverfahren WI 98 „Arndtstraße“ wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans WI 98 „Arndtstraße“ in der Sitzung des Umlegungsausschusses am 9. November 2009 eingeleitet. In seiner Sitzung am 26. Februar 2015 hat der Umlegungsausschuss die Aufstellung des Teilumlegungsplans-Nord, der auch die Bushaltestelle umfasst, beschlossen.

 

Die stadteinwärtige Haltestelle „Hebbelstraße“ liegt heute an der Straße Am Lehmanger

ca. 120 m südlich der Einmündung Arndtstraße. Diese Haltestelle wird von der Linie 443 angefahren. Die Haltestelle entspricht nicht heutigen Standards. Der Ein- und Ausstieg an der Haltestelle erfolgt über die Fahrbahn. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Nutzung dieser Haltestelle erschwert. Ein Wetterschutz und eine Wartefläche für die Fahrgäste fehlen.

 

Maßnahme

 

Um die Lage der Haltestelle „Hebbelstraße“ stadteinwärts zu optimieren, wird sie um ca. 120 m nach Norden in Richtung Arndtstraße verlegt. Damit verbessert sich u. a. deren Erreichbarkeit für Anwohner der Hebbelstraße und Mitarbeiter der im Bereich Arndtstraße ansässigen Gewerbebetriebe.

 

Die Haltestelle wird niederflur- und behindertengerecht eingerichtet und mit Kasseler Borden sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Die 3 m breite Wartefläche wird mit einem Wetterschutz versehen.

 

Gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Ausgabe 2009) wird die Anlage dieser Haltestelle am Fahrbahnrand als unbedenklich eingestuft. In die Bewertung gehen die Verkehrsstärke, der Takt der Busse und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen ein. Mit rund 8.000 Kfz/Tag liegt die Verkehrsbelastung Am Lehmanger weit unter den in der HBS angegebenen Belastungsgrenzen. Die Haltestelle wird daher als Fahrbahnrandhaltestelle eingerichtet.

 

Finanzierung

 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % abgerufen werden. Die Haltestelle soll zur Förderung angemeldet werden. Der Antrag muss bis Ende Mai 2015 beim Land Niedersachsen eingereicht sein. Der abzüglich der Zuwendung des Landes Niedersachsen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt Braunschweig getragen.


Der niederflurgerechte Umbau der Bushaltestelle soll im Zuge des ersten Bauabschnitts der Erschließungsmaßnahme Arndtstraße (Gesamtkosten 300.000 €) im Jahr 2016 realisiert werden. Die Baukosten nur für die Haltestelle (siehe rot umrandeter Bereich) werden auf rund 94.000 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Unanfechtbarkeit des Teilumlegungsplanes-Nord WI 98 „Arndtstraße“ Voraussetzung. Sofern von den Beteiligten kein Widerspruch eingelegt bzw. nicht gerichtlich gegen diesen Plan vorgegangen wird, wird seine Unanfechtbarkeit voraussichtlich Ende April 2015 erreicht. Ein Beschluss zum Umbau der Haltestelle wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt eingeholt, um Fördermittel fristgerecht beantragen zu können.

 

Im Projekt „Diverse Erschließungsgebiete (5S.660034)“ sind im Jahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 375.000 € eingeplant worden. Die Mittel sind für die Erschließung der Arndtstraße als auch für den Umbau der Haltestelle bestimmt. Es stehen entsprechend ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, die aufgrund des voraussichtlichen Baubeginns erst in 2016 vorgetragen werden müssten. Einzahlungen sind bisher noch nicht eingeplant worden.

 

I. V.

 

gez.

 

Leuer

 

Anlage


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP-4- Arndtstr. Anlage.1 (169 KB)    

Erläuterungen und Hinweise