Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17544/15  

Betreff: Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
Jahresabschluss 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20 Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
21.05.2015 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (17544/15)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
JA 2014 StH_Bilanz_GuV_Anhang_Lagebericht

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Finanzen (FB20)

17544/15

22.04.2015

0200.12

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

 

 

 

 

Finanz- und Personalausschuss

21.05.2015

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

Ja

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Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

Jahresabschluss 2014

 

 

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

1.der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
 

2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,

 

in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

folgenden Beschluss zu fassen:

 

„1. Der Jahresabschluss 2014 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme

     in Höhe von 4.412.182,15 € sowie eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von

    379.235,00 € und weist einen Bilanzverlust von 41.577,86 € aus.

 

2. Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 41.577,86 € wird in das

     Geschäftsjahr 2015 vorgetragen und durch die Stadt Braunschweig in 2015 ausgeglichen

     sowie mit dem Verlustvortrag verrechnet.“

 


Begründung:

 

Die gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.

 

Aufgrund der zum 1. Januar 2004 erfolgten Anteilsübertragung von 94,8077 % des Stammkapitals der Stadthalle auf die Stadtwerke Braunschweig GmbH (ab 15. Januar 2009: Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - SBBG) ist auch eine Weisung an die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat dem Jahresabschluss 2014 in seiner Sitzung am 26. März 2015 einstimmig seine Zustimmung erteilt.

 

Das Jahresergebnis 2014 der Stadthalle der drei Betriebsteile weist unter Berücksichtigung der erfolgten Entnahme aus der Kapitalrücklage von 379 T€ (für Abschreibungen und Instandhaltungsarbeiten im Rahmen des Projekts 2009 zur Sanierung und Modernisierung der Stadthalle) einen Verlust von 4.454 T€ aus, der um 801 T€ über der Wirtschaftsplanung 2014 liegt.

 

Unter Berücksichtigung der von den Gesellschaftern SBBG und Stadt Braunschweig bereits in 2014 geleisteten Verlustausgleichszahlungen in Höhe von 4.412 T€ ergibt sich ein Bilanzverlust von rd. 42 T€. Dieser bezieht sich – ausgehend von der Regelung des § 17 des Gesellschaftsvertrages – auf den überplanmäßig entstandenen Verlustanteil der Stadt als Gesellschafter, der noch auszugleichen ist.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2013 und 2014 sowie die Planzahlen 2015 auf Basis des Wirtschaftsplans für den Gesamtbetrieb:

 

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle haben sich die Gesellschafter verpflichtet, entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis Jahresfehlbeträge der Gesellschaft bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen ausgewiesenen Jahresfehlbeträge zu übernehmen. Bei Auflösung von Kapitalrücklagen vermindert sich der Verlustausgleich um den Auflösungsbetrag.

 

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle von 2.324 T€ (incl. Entnahme aus der Kapitalrücklage), einem Zuschussbedarf für die Volkswagen Halle von 1.304 T€ sowie einem Zuschussbedarf für das Eintracht-Stadion von 826 T€ zusammen. Zur Entwicklung der einzelnen Betriebsteile wird auf die beigefügten Gewinn- und Verlustrechnungen verwiesen. Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2014 stellen sich wie folgt dar.

 

 

Das Gesamtergebnis wird von Sondereffekten bestimmt. Hierzu zählen im Betriebsteil Stadthalle die Rückstellung für erforderliche Brandschutzmaßnahmen (130 T€) sowie eine Umsatzsteuernachzahlung von 280 T€ als Ergebnis der Betriebsprüfung für die Jahre 2006 – 2009. Die auf die Umsatzsteuernachzahlung zu entrichtenden Zinsen in Höhe von 80 T€ belasten das Zinsergebnis der Stadthallen-GmbH entsprechend.

 

Die ertragswirksame Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von 379 T€ (Planwert: 380 T€) für das Projekt 2009 dient der Kompensation der durch die Investition entstehenden höheren Abschreibungen und der direkt aufwandswirksamen Maßnahmen. Somit wird eine Doppelfinanzierung der Maßnahme vermieden.

 

Das Ergebnis im Betriebsteil Stadion wird wesentlich von der Durchführung der ETCH als Eigenveranstaltung beeinflusst. Die entstandenen Aufwendungen von 1.986 T€ konnten durch die gegenüber der Planung geringeren Zuschauereinnahmen nur im Umfang von 1.606 T€ gedeckt werden, sodass sich ein Verlust von 380 T€ ergeben hat. Hingegen konnte der Mehraufwand für die Westtribüne im Bereich Raumaufwendungen (Strom, Wasser, Reinigung) im Umfang von rd. 157 T€ durch die im Betriebsteil Volkswagen-Halle nicht in der Planung enthaltene Übertragung von Werbeleistungen in Höhe von 123 T€ (nach Erwerb der Halle durch die Gesellschaft) von der Stiftung Sport und Kultur zum größten Teil kompensiert werden. Auf Basis des am 13. Juni 2014 geschlossenen Kaufvertrages hat die Gesellschaft das bestehende Erbbaurecht von der Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig einschließlich der darauf errichteten Volkswagen Halle erworben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte erstmals durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbH, Braunschweig und hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 4. März 2015 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnungen für den Gesamtbetrieb und die einzelnen Betriebsteile sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2014 beigefügt.

 

I. A.

 

gez.

 

Schlimme

 

Anlagen

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2014 StH_Bilanz_GuV_Anhang_Lagebericht (2003 KB)    

Erläuterungen und Hinweise