Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 17542/15  

Betreff: Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig
(Wochenmarktsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
24.06.2015 
StBezRat 212 Heidberg-Melverode ungeändert beschlossen  (17542/15)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1
Anlage2_24-02-15
Wochenmarktsatzung
1. Ergänzung zur Vorlage - Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochenmarktsatzung)

1

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Bürgerservice, Öff. Sicherheit (FB 32)

17542/15

29.05.2015

32.12 SG 2

 

 

 

 

Vorlage

Beratungsfolge

 

Sitzung

 

Beschluss

 

 

Tag

Ö

N

ange-nom-men

abge-lehnt

geän-dert

pas-siert

StBezRat 212 Heidberg-Melverode

StBezRat 131 Innenstadt

StBezRat 112 Wabe-Schunter-Beberbach

StBezRat 120 Östliches Ringgebiet

StBezRat 211 Stöckheim-Leiferde

Wirtschaftsausschuss

Verwaltungsausschuss

24.06.2015

30.06.2015

01.07.2015

01.07.2015

16.07.2015

08.09.2015

29.09.2015

X

X

X

X

X

X

 

 

 

 

 

 

X

 

 

 

 

Rat

06.10.2015

X

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Fachbereiche / Referate / Abteilungen

Beteiligung
des Referates 0140

Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

Vorlage erfolgt aufgrund Vorschlag/Anreg.d.StBzR

0300 Rechtsreferat, Fachbereich 20, Fachbereich 37, Fachbereich 66, Fachbereich 67

 

112, 120, 131, 211, 212

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

X

Nein

 

X

Ja

 

Nein

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Beschlussvorschlag

 

Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig

(Wochenmarktsatzung)

 

 

"Die der Vorlage beigefügte Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochenmarktsatzung) wird beschlossen.“

 


Begründung:

 

Seit der letzten Neufassung der Wochenmarktsatzung, die der Rat der Stadt Braunschweig am 25. September 2007 (Drucksache: 11407/07) beschlossen hat, haben sich die Rahmenbedingungen verändert, sodass eine weitere Anpassung der Wochenmarktsatzung notwendig ist. Da es sich hierbei um nicht geringfügige Änderungen handelt, schlägt die Verwaltung vor, eine neue Satzung über den Wochenmarktverkehr zu beschließen und die bisherige Satzung aufzuheben.

 

Der "Bezirksverband der Braunschweiger Marktkaufleute e. V." ist zu der neuen Wochenmarktsatzung gehört worden. Änderungserfordernisse haben sich hierbei nicht ergeben.

 

Die Beschlusskompetenz des Rates für Satzungsbeschlüsse ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

 

Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen

 

zu § 2 Platz, Zeit und Öffnungszeiten der Wochenmärkte

 

zu Abs. 2

Die Vorschrift regelt künftig verbindlich und damit planbar die Verlegung von Wochenmärkten auf Grund von Feiertagen. Dabei orientiert  sie sich an den bisher praktizierten und bewährten Regelungen. Um den Interessen der Marktbeschicker in besonderen Fällen Rechnung tragen zu können, sind einvernehmliche Abweichungen weiter möglich.

 

zu Abs. 4

Als Betreiberin der Wochenmärkte hat die Stadt auch auf die Sicherheit der Marktbeschicker und der Besucher der Märkte zu achten. Hierzu kann auch die vorzeitige Schließung eines Marktes auf Grund extremer Wetterlagen gehören. Die  Vorschrift dient der Konkretisierung der schon bestehenden allgemeinen gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen.

 

zu den Anlagen

Die festgesetzten Öffnungszeiten sowie die Lagepläne der Wochenmärkte sind der Satzung als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Trotz intensiver Bemühungen im Jahr 2010, die Wochenmärkte Alte Waage (Stadtbezirk 131) und Riddagshausen (Stadtbezirk 112) wiederzubeleben, wird der Wochenmarkt Alte Waage seit Juni 2012 nicht mehr von den Marktbeschickern genutzt. Der Wochenmarkt in Riddagshausen wird - mit kurzfristigen Unterbrechungen vom 3. September bis 15. Oktober 2010 sowie im April 2013 (1 Marktbeschicker) - seit März 2010 nicht mehr von den Marktbeschickern besucht. Aufgrund dessen sollen diese Wochenmärkte und die bisher festgesetzten Wochenmarktflächen  entfallen.

 

Die Flächen der übrigen Märkte sind in den Lageplänen dargestellt. Diese wurden aktualisiert und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst. Veränderungen habe sich durch die Umgestaltung des Erfurtplatzes (Stadtbezirk 212) im Jahr 2013 oder die Umgestaltung der Herzogin-Elisabeth-Straße im Bereich des Wochenmarktes Stadtpark (Stadtbezirk 120) im Jahr 2009 ergeben.

 

Auf dem Stöckheimer Markt (Stadtbezirk 211) ist aufgrund der großen Nachfrage nach zusätzlichen Standplätzen eine Erweiterung der Wochenmarktfläche in süd-östlicher Richtung vorgesehen.

 

Die Wochenmarktfläche des Altstadtmarktes (Stadtbezirk 131) wird geringfügig um eine kleine Fläche nördlich des Gewandhauses/Ecke Brabandtstraße erweitert.

 

zu § 5 Zuweisung der Standplätze

 

zu Abs. 1

Die Wochenmarktsatzung normiert die bisherige Praxis, dass für die Zuweisung der Standplätze ein schriftlicher und bearbeitungsfähiger Antrag notwendig ist. Darüber hinaus wird klargestellt, dass mit der generellen Zuweisung eines Platzes auf einem Wochenmarkt nicht die Zuweisung und damit der Anspruch auf den tatsächlichen und festen Standort verbunden ist. Vielmehr wird dieser entsprechend der bewährten Praxis weiter vor Ort von der zuständigen Marktaufsicht zugewiesen. 

 

zu § 9 Brandschutz

 

Bisher enthielt die Satzung keine Regelungen bzgl. des Brandschutzes auf den städtischen Wochenmärkten. Die mit der Feuerwehr abgestimmte Regelung soll nun zur Erhöhung der Sicherheit von Marktbeschickern und Kunden eingefügt werden.

 

zu § 10 Verhalten auf dem Wochenmarkt

 

zu Abs. 3

Auf Anregung des Fachbereichs Stadtgrün und Sport wurde eine Regelung zum Schutz der  öffentlichen Grünflächen und Baumscheiben auf den Märkten aufgenommen.

 

zu Abs. 4

Das Verhalten einzelner Marktbeschicker beim Auf- und Abbau der Marktstände  und das Verteilen von Werbematerialen durch Dritte führte in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden von Markthändlern und Kunden. Die Verhaltensregeln werden daher ergänzt und Verstöße bußgeldbewehrt, um diesen Störungen entgegenzuwirken.

 

zu § 11 Haftung

 

zu Abs. 3

Neu ist der Hinweis, dass die Marktbeschicker sich gegen Diebstahl, Sturm- und Feuerschäden selbst zu versichern haben. Er dient der Klarstellung, dass die Stadt als Betreiberin in den genannten Fällen nicht bzw. nur im Falle einer Amtspflichtverletzung haftet.

 

zu Abs. 4

Der Haftungssauschluss für den Fall des Ausfalls oder der vorzeitigen Beendigung eines Marktes, folgt aus der neuaufgenommenen Regelung, dass Märkte bei entsprechenden Gefahrenlagen vorzeitig durch die Stadt beendet werden können.

 

zu § 12 Ordnungswidrigkeiten

 

Die Vorschrift wurde den neueren gesetzlichen Erfordernissen angepasst, wonach die mit Bußgeld bewehrten Ordnungswidrigkeitstatbestände einzeln explizit aufzuführen sind.

 

I. V.

 

gez.

Ruppert

 

Anlagen

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (10 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_24-02-15 (8963 KB)    
Anlage 3 3 Wochenmarktsatzung (110 KB)    
Anlage 4 4 1. Ergänzung zur Vorlage - Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochenmarktsatzung) (99 KB)    

Erläuterungen und Hinweise