Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 8700/07  

Betreff: Kindertagespflege in anderen Räumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.03.2007 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen  (8700/07)  
Jugendhilfeausschuss
12.04.2007 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen  (8700/07)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu DS 8700-07 - AG KJHG_neu.pdf

1

 

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Kinder, Jugend und Familie

8700/07

7. Febr. 2007

51.22

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Jugendhilfeausschuss

1. März 2007

X

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

 

 

 

Kindertagespflege in anderen Räumen

 

 

 

 

 

Das Land Niedersachsen regelt in § 15 des zum 1. Januar 2007 in geänderter Fassung in Kraft getretenen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG, Ni), dass Kindertagespflege jetzt auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden darf. Werden mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit betreut, so muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein, schreibt das Land Niedersachsen in dem Ausführungsgesetz vor. Ist eine vertragliche und persönliche Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson bei gemeinsamer Nutzung von Räumen durch mehrere Tagespflegepersonen nicht gewährleistet, so handelt es sich um eine Tageseinrichtung gemäß § 15 AG KJHG.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie erarbeitet aktuell Umsetzungsregularien zu der neuen gesetzlichen Situation und gibt diese nach Fertigstellung dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.

 

I. V.

 

gez.

 

Markurth

 

Anlage

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu DS 8700-07 - AG KJHG_neu.pdf (63 KB)    

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