Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 6019/03  

Betreff: Stadtbahnprojekte Melverode-Stöckheim und Heinrich-Büssing-Ring
Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
11.06.2003 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (6019/03)  

Sachverhalt

2

 

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Stadtplanung und Umweltschutz

6019/03

3. Juni 03

61.14-134-VÖ 1

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Fachbereich 20

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Planungs- und Umweltausschuss

11. Juni 03

X

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

 

 

 

Stadtbahnprojekte Melverode-Stöckheim und Heinrich-Büssing-Ring

Sachstandsbericht

 

 

 

 

Für beide Projekte liegen Planfeststellungsbeschlüsse nach dem Personenbeförderungsgesetz vor, die seit dem 26. November 2002 bzw. seit dem 8. April 1999 unanfechtbar sind. Der letztere tritt am 8. April 2004 außer Kraft. Die Geltungsdauer kann nicht verlängert werden.

 

Ein Baubeginn vor dem Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses für das Projekt Heinrich-Büssing-Ring ist deshalb mit Nachdruck zu betreiben.

 

Da bereits in der standardisierten Bewertung die Projekte Heinrich-Büssing-Ring und Melverode-Stöckheim zusammen betrachtet wurden, hat die Braunschweiger Verkehrs-AG (BSVAG) eine interne betriebswirtschaftliche Rechnung ebenfalls für das Gesamtprojekt durchgeführt. Sie basiert auf den am Kapitalmarkt geforderten Zinsen und den sich daraus ergebenden Abschreibungen. Diese Rechnung kommt laut BSVAG zu dem Ergebnis, dass Bau und Betrieb der Stadtbahn isoliert betrachtet betriebswirtschaftlich tragfähig sind.

 

Rechne man allerdings den kompletten Ausbau der Straßenfahrbahnen und der Nebenanlagen, der Ver- und Entsorgungsleitungen etc. zuzüglich der Planungskosten komplett in die Stadtbahnbaumaßnahme mit ein, sei die Übernahme der Komplementärfinanzierung ausschließlich durch die BSVAG betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Da die genannten Projektbestandteile für den Betrieb der Stadtbahn nicht erforderlich seien und die Stadt Braunschweig von der Erneuerung der Straßenzüge ebenfalls einen Vorteil hat, hat die BSVAG einen Antrag auf Teilung der Komplementärfinanzierung zwischen Stadt und BSVAG angekündigt.

 

Der Antrag der BSVAG auf Aufnahme der Stadtbahnverlängerung Melverode-Stöckheim und des Projektes Heinrich-Büssing-Ring in das Mehrjahresprogramm zur Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) liegt der Niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) vor.


Über eine Aufnahme in das Mehrjahresprogramm soll auf der nächsten Aufsichtsratssitzung der LNVG entschieden werden, die am 18. August 2003 stattfinden soll. Die LNVG hat dafür gefordert, dass bis Mitte Juli eine Erklärung der Stadt Braunschweig vorliegt, dass der Komplementäranteil zu der beantragten Finanzhilfe nach dem GVFG bereitgestellt wird. Erst danach kann eine Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr über die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

 

Es finden derzeit intensive Gespräche zwischen der Stadt (Fachbereiche 20, 61 und 66) und der BSVAG statt, um unter Berücksichtigung aller relevanten wirtschaftlichen Vorteile eine Regelung der Kostenteilung zu finden, die die umgehende Umsetzung dieses Projektes möglich macht. Der angekündigte definitive Antrag der BSVAG liegt aber hier zurzeit noch nicht vor. Die endgültige Entscheidung über die Kostenteilung und damit die sich im nächsten Jahr anschließende Realisierung hat der Rat zu treffen.

 

I. V.

 

 

 

Zwafelink

 

 

BSVAG

mit der Bitte um Abstimmung.

 

z.d.A. 61.14-134

 

Erläuterungen und Hinweise