Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 6020/03  

Betreff: Pestizideinsatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:67 Fachbereich Stadtgrün und Sport   
Beratungsfolge:
Grünflächen- und Landwirtschaftsausschuss
11.06.2003 
Grünflächen- und Landwirtschaftsausschuss ungeändert beschlossen  (6020/03)  

Sachverhalt

2

 

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Stadtgrün

6020/03

27. Mai 03

67.2

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Grünflächen- und Landwirtschaftsausschuss

11. Juni 03

X

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

 

 

Pestizideinsatz

 

 

Aus dem Kreis der Bürgermitglieder im Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12. März 2003 wurden folgende Fragen zum Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen gestellt:

 

  1. Wo und warum wird gespritzt?
  2. Welche Mittel kommen zum Einsatz? (Bitte Handelsname und Inhaltsstoffe, SDB §14 Gefahrstoff-verordnung)
  3. Was besagt die Genehmigung des PflSchuA?
  4. Existiert „Sachkunde“ bei den Anwendern?
  5. Ist der Einsatz mit den örtlichen Wasserwerken abgestimmt?

 

Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Ausbringung von Herbiziden auf befestigten Flächen im Rollenstreich- und Dochtstreichverfahren ist erforderlich, um die Unkrautentwicklung auf diesen Flächen nachhaltig einzudämmen und ver-kehrssichere Zustände zu gewährleisten. Das betreffende Herbizid wird im Rahmen einer Teilflächen-behandlung im konkreten Bedarfsfall auf unterschiedlichen Belagarten auf Verkehrsflächen der Hauptein- und Ausfallstraße, in der City, innerhalb des Wallrings, im östlichen und westlichen Ring-gebiet sowie in der Weststadt, in Broitzem, in Stöckheim, Melverode und im Heidberg sowie im Kanzlerfeld und in Lehndorf eingesetzt.

 

Zu 2.:

Zum Einsatz kommt das Totalherbizid „Roundup“ Ultra mit dem Wirkstoff Glyphosat Salz. Das Mittel hat keine Einstufung gemäß Gefahrstoffverordnung.

 

Zu 3.:

Eine Ausnahmegenehmigung zum Einsatz des Mittels auf befestigten Verkehrsflächen im Bereich von ca. 920 Straßen ist gemäß § 6 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz am 5. Mai 2003 mit einer Ablauffrist zum 31. Dezember 2003 vom Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Hannover erteilt wor-den. Die Ausnahmegenehmigung ist mit der Auflage versehen, lediglich Teil- und keine Vollflächen-behandlungen durchzuführen. Der Einsatz des Mittels auf Verkehrsinseln, Fahrbahnteiler und un-genutzten Seiten- und Trennstreifen ist untersagt.

 

              ...

 

Zu 4.:

Das Mittel wird ausschließlich von ausgebildeten Gärtnern und Landwirten, die gemäß Sachkundeverordnung über die entsprechende Sachkunde verfügen, ausgebracht.

 

Zu 5.:

Der Einsatz des Mittels ist mit den örtlichen Wasserwerken nicht abgestimmt, da hierzu kein sach-licher Anlass besteht. Das Mittel hat im Rahmen der behördlichen Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen keine sog. Wasserschutzgebietsauflage.

 

I. V.

 

gez. Zwafelink

 

Zwafelink

 

Erläuterungen und Hinweise