Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 7221/04  

Betreff: RegioStadtBahn
Grundsatzvorlage des Zweckverbandes Großraum Braunschweig
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
01.12.2004 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (7221/04)  
Verwaltungsausschuss
14.12.2004    Verwaltungsausschuss      

Sachverhalt

1

 

 

Stadt Braunschweig

 

TOP

 

 

 

Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Stadtplanung und Umweltschutz

7221/04

25. Nov. 04

61.14-VP

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Planungs- und Umweltausschuß

Verwaltungsausschuß

1. Dez. 04

14. Dez. 04

X

 

X

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

 

 

 

RegioStadtBahn

Grundsatzvorlage des Zweckverbandes  Großraum Braunschweig

 

 

 

 

 

Die Verbandsverwaltung hat eine Beschlußvorlage in die Beratung durch die Gremien des Zweckverbandes gegeben, die eine Realisierung der 1. Ausbaustufe der RSB vorschlägt.

Die Beschlußvorschläge im einzelnen lauten:

 

Beschlußvorschlag für die Verbandsgremien:

 

„1.Zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs im Großraum Braunschweig wird dem Mitfall 4 (1. Ausbaustufe der RegioStadtBahn) der Vorrang vor dem Mitfall 5 (optimierter konventioneller Betrieb) gegeben. Daher soll die 1. Ausbaustufe für die RegioStadtBahn im Großraum Braunschweig in der untersuchten Form realisiert werden.

 

2.Voraussetzung für eine Umsetzung ist eine verläßliche Abmachung über die Regelung der Trassenpreise.
 

3.Der Zweckverband Großraum Braunschweig trägt als Aufgabenträger die Folgekosten aus dem Betrieb der RegioStadtBahn für sein Verbandsgebiet.

 

4.Dem Land sind die Anträge mit den aktualisierten Unterlagen zuzuleiten zur Aufnahme des Projektes in das ÖPNV-Mehrjahresprogramm des Landes mit der Bitte die Aufnahme in das GVFG-Mehrjahresprogramm des Bundes zu veranlassen.“


Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Standardisierten Bewertung und der Folgekostenrechnung:

 

 

RSB
1. Ausbaustufe

Eisenbahnlösung der LNVG

Nutzen/Kosten Quotient

2,3

2,2

Gesamtinvestitionskosten

164,192 Mio.

34,222 Mio.

Zusätzlich gewonnene Fahrgäste

21241 je Werktag

5533 je Werktag

 

 

 

Folgekosten

 

 

Zuschußbedarf ZGB 2010

23,827 Mio. €

21,395 Mio.

ZGB hat zur Verfügung (Regionalisierungsmittel)

19.416 Mio. €

19.416 Mio. €

Noch zu finanzierende Summe pro Jahr

4.441 Mio. €

1,979 Mio. €

 

 

 

Möglichkeiten diese Lücke zu

finanzieren (wichtigste Ansätze)

 

 

Mengenrabatt für Trassenkosten DB AG (Netz Harz Weser) Anteil ZGB*

2,474 Mio. €

1,878 Mio.

Mengenrabatt für Trassenkosten DB AG (Netz Harz Weser) Anteil LNVG

2,604 Mio.

1,987 Mio.

Mehreinnahmen für die RSB durch die derzeit in Arbeit befindliche Änderung des Einnahmeaufteilungsvertrages (EAV) im ZGB (Idee: Leistung soll auch bezahlt werden)

3,3 Mio.

1,8 Mio.

 

 

 

Unterdeckung (pro Jahr) unter Berücksichtigung der genannten Finanzierungsansätze

Keine

keine

 

* Das gesamte Netz Harz Weser hat einen fixen Finanzbedarf an Reparatur und Unterhaltung durch die DB AG. Bei starker Nutzung des Netzes sind nur geringere Trassenpreise zur Gegenfinanzierung der fixen Unterhaltungskosten erforderlich. Dies wird vereinfachend mit Mengenrabatt bezeichnet.


 

Kurzbewertung der Ergebnisse:

 

  1. Erheblich größerer Nutzen für mehr Bürger der Region durch die RSB
  2. Das Fahrtenangebot der RSB in der gesamten Region ist attraktiver.
  3. Die Innenstädte von Braunschweig und Salzgitter werden nur mit der RSB direkt und umsteigefrei an die Region angebunden
  4. Für die Eisenbahnlösung gibt es keine Zuschüsse vom Bund.
  5. Für 11% niedrigere jährliche Kosten bei der Eisenbahnlösung muß mit ca. 74% weniger Fahrgästen gerechnet werden. Die nicht unerheblichen jährlichen Finanzmittel können daher bei der RSB deutlich (Faktor 4) effektiver eingesetzt werden

 

Weiterhin ist vorzutragen, daß durch eine Beschlußfassung durch die Verbandsversammlung am 9.12.2004 alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind, um das Projekt beim Bund über das Land zu beantragen.

 


Das Land hat nach Auskunft des ZGB einer Förderung des Projektes unter der Vorraussetzung zugestimmt, daß der ZGB das jährliche Betriebskostendefizit übernimmt. Der ZGB hat die o. a. Vorschläge gemacht, dieses Defizit zu finanzieren.

 

Im Rahmen der ersten Beratungen der Beschlußvorlage im Ausschuß für Regionalverkehr am 24.11.2004 wurde die Vorlage ohne Gegenstimmen einstimmig beschlossen.

 

 

I. V.

 

 

 

Zwafelink

 

 

 

 

Erläuterungen und Hinweise