Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 12231/12
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Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum | |
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Mitteilung
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Beratungsfolge | Sitzung | ||
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Gegen die dem Jugendherbergswerk erteilte Baugenehmigung für die Jugendherberge an der Ecke Wendenstraße/Geiershagen hat der Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen in dem benachbarten Gebäude Wendenstraße 27 bis 29 Klage erhoben. Er wendet sich dagegen, dass der geplante Jugendherbergsbau zu diesen Gebäuden hin aus baugestalterischen und städtebaulichen Gründen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NBauO) einen Abstand von nur ½ H bis zur Straßenmitte statt eines Abstands von 1 H einhält. Der Kläger befürchtet insbesondere Lärmbelästigungen, weil nach der Baugenehmigung der Eingang zur Jugendherberge in der Straße Geiershagen direkt gegenüber dem Gebäude, in dem seine Wohnungen liegen, angeordnet sein soll.
In einem Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig am 13. Februar 2012 wurde ein Vergleich mit folgendem wesentlichen Inhalt geschlossen:
Der Kläger ist mit dem Bauvorhaben einverstanden, wenn der Eingang in die Gebäudespitze zur Wendenstraße hin verlegt wird und an der Seite zum Geiershagen eine glatte Fassade ohne Ein- und Ausgänge errichtet wird. Ferner sollen sich zur Minimierung des Lärms in der Straße Geiershagen die abreisenden Besuchergruppen auf dem Platz vor dem rückwärtig gelegenen Gebäudeteil sammeln und dort vom Bus abgeholt werden, während ankommende Besuchergruppen möglichst unmittelbar in Eingangsnähe den Bus verlassen. Das beigeladene Jugendherbergswerk hat sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass möglichst keine Personengruppen in der Straße Geiershagen Alkohol konsumieren oder lärmen, sondern im Gebäudeinneren warten.
Durch den Vergleich ist das gerichtliche Verfahren beendet, sodass mit dem Vorhaben begonnen werden kann.
I. V.
gez.
Sommer