Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 12974/13  

Betreff: Beteiligung Dritter an Infrastrukturkosten von Baumaßnahmen in neuen Wohngebieten
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
10.04.2013 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (12974/13)  
Verwaltungsausschuss
16.04.2013    Verwaltungsausschuss      

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Stadtplanung und Umweltschutz

12974/13

05.04.2013

61.1

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Planungs- und Umweltausschuss

Verwaltungsausschuss

10.04.2013

16.04.2013

X

 

X

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

Beteiligung Dritter an Infrastrukturkosten von Baumaßnahmen in neuen Wohngebieten

 

 

Rechtsgrundlage:

Gemeinden können im Rahmen städtebaulicher Verträge gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB mit Vorhabenträgern und Grundstückseigentümern vereinbaren, dass diese die Kosten, die aus Anlass oder in Folge des geplanten Investitionsvorhabens entstehen, ganz oder teilweise übernehmen. Begrenzt wird diese Möglichkeit durch § 11 Abs. 2 BauGB. Danach muss der dem Investor auferlegte prozentuale Anteil an den Infrastrukturkosten angemessen sein, d.h., der Infrastrukturkostenbeitrag muss objektiv in angemessenem Verhältnis zur Leistung der Stadt und zum Wert des Vorhabens stehen. Städtebauliche Folgekosten für soziale und technische Infrastruktur werden in Braunschweig im Rahmen von Bebauungsplanungen seit Bestehen der rechtlichen Möglichkeit in Gänze auf die Vorhabenträger übertragen, da diese ihrerseits von der städtischen Bauleitplanung profitieren.

 

Bedarfssituation:

Vor dem Hintergrund des ab August 2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder sowie der vom Rat am 13. Dezember 2011 beschlossenen Versorgungsquote von 40 %, die bis 2014 sichergestellt werden muss, ist im April 2011 durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Aktualisierung des Bedarfsschlüssels für Kitaplätze (Krippen- und Kindergartenplätze) erfolgt. Bis dahin galt ein Bedarf von 5 Kitaplätzen/100 Wohneinheiten, jetzt sind es 20 Kindergarten- und 15 Krippenplätze/100 Wohneinheiten in Einfamilienhausgebieten bzw. 10 Kindergarten- und 8 Krippenplätze/100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Dies hat dazu geführt, dass die Folgekosten für Kinderbetreuung erheblich angestiegen sind. Die Kosten für einen Kindergartenplatz betragen zurzeit in Braunschweig rund 22.000 € bzw. rund 37.000 € für einen Krippenplatz. Bei 100 Wohneinheiten in einem Einfamilienhausgebiet stiegen die Kosten damit von 110.000 € auf 995.000 €.

 

Der Bedarf wird vom FB Kinder, Jugend und Familie in einem Gesamtkonzept, dem Kindertagesstätten-Entwicklungsplan (KEP 1990), prognostiziert, regelmäßig fortgeschrieben und dem Rat zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt. In der Ratssitzung am 23. April 2013 wird der KEP 2012 (12. Fortschreibung) auf Basis der Kinderzahlen vom 31. Dezember 2011 behandelt.

 

Vergleich mit anderen niedersächsischen Städten:

Aufgrund einer unmittelbaren Konkurrenzsituation mit lokalen und regionalen Projektentwicklern hat die Verwaltung das Vorgehen in benachbarten Städten recherchiert:

 

Die Städte Wolfsburg und Osnabrück geben Folgekosten für soziale Infrastruktur gar nicht an den Projektentwickler weiter, auch die Städte Wolfenbüttel, Gifhorn und Hildesheim nicht. In Salzgitter wurden erst zweimal Kita-Kosten weitergegeben, zuletzt vor sechs Jahren. Oldenburg hat bisher erst in einem Wohngebiet derartige Folgekosten erhoben, mit einem 50 % geringeren Schlüssel als BS. Hannover handhabt das Thema wie Braunschweig und schließt mit anderem Schlüssel (16 Kita-Plätze sowie 8 Krippenplätze für alle Bauformen) entsprechende Folgekostenverträge im Rahmen der Angemessenheitsregel § 11 Abs. 2 BauGB ab.

 

Entwicklung Wohnbaulandausweisung:

Seit der Erhöhung der Bedarfsschlüssel hat sich in Braunschweig kein externer Vorhabenträger mehr zur Unterschrift unter einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag bereiterklärt. Die nachfolgend genannten Wohnbauprojekte sind im Wesentlichen aufgrund der hohen Kita-Folgekosten ins Stocken geraten: Waggum „Vor den Hörsten“, „Langer Kamp“, „An der Schölke“, „Blumenstraße“, „Am Soolanger“.

 

Trotz insgesamt günstiger Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in Braunschweig und einer hohen Nachfrage nach Wohnungen bzw. Stadthäusern ist festzustellen, dass mehrere attraktive Projekte aktuell nicht weiter vorangetrieben werden. Die Erhöhung der Kita-Folgekosten hat sich möglicherweise als Investitionsbremse erwiesen. Ob die Erklärungen der Investoren zutreffend sind, kann die Verwaltung nicht überprüfen. Sicher spielen auch Rendite-Erwartungen eine Rolle. Möglicherweise hatten die Investoren auch zu hohe Einstandspreise.

 

Weiteres Vorgehen

 

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in neuen Wohnbaugebieten entsteht durch Zuzüge von außerhalb nach Braunschweig und durch Umzüge von Bürgerinnen und Bürgern innerhalb des Stadtgebiets. Ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets erhöht zwar den Betreuungsbedarf im neuen Wohnbaugebiet, entspannt aber gleichzeitig die Situation im ehemaligen Stadtteil, da häufig Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte ohne Kinder nachziehen.

 

Vor diesem Hintergrund muss (kommunal-)politisch überlegt und entschieden werden, ob die Stadt einen Teil der Folgekosten selbst tragen will.

 

I. V.

 

gez.

 

Leuer

 

 

 

Erläuterungen und Hinweise