Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 13547/14  

Betreff: Lärmmessungen am Autobahndreieck Südwest
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
23.04.2014 
StBezRat 212 Heidberg-Melverode ungeändert beschlossen  (13547/14)  

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

13547/14

26.03.2014

66.21

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

StBezRat 212 Heidberg-Melverode

23.04.2014

X

 

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

Lärmmessungen am Autobahndreieck Südwest

 

 

Aufgrund von Diskussionen in den politischen Gremien und entsprechenden Wünschen aus der Bevölkerung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau des Autobahndreiecks Südwest hat die Verwaltung Verkehrslärmmessungen zur Dokumentation der Lärmentwicklung vor und nach dem Umbau durchführen lassen.

 

Die Messung zur Ermittlung der Bestandssituation erfolgte über einen Zeitraum von 4 Wochen vom 23. Januar bis zum 20. Februar 2008 auf dem Gelände des Abenteuerspielplatzes Melverode. Die vierwöchige Wiederholungsmessung wurde vom 5. November bis zum 10. Dezember 2013 an gleicher Stelle und mit derselben Messtechnik durchgeführt. 

 

Bei einem Vergleich der beiden Dauermessungen zeigt sich, dass die gemessenen Immissionen sowohl tagsüber als auch nachts bei der Nachmessung 2013 um etwa 3 dB(A) unter den Messwerten von 2008 liegen.

Die seinerzeit vom Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr gerechneten Mittelungspegel gingen ebenfalls von einer Reduzierung der Lärmwerte zwischen der Bestandssituation und dem Prognosefall (2020) aus und werden insofern durch die Messung bestätigt.

 

Bei einem Vergleich der gerechneten und der gemessenen Werte wurde sogar eine um ca. 1 dB(A) höhere Lärmreduzierung bei der Messung festgestellt. Eine Verbesserung der Lärmsituation in Melverode ist nach dem Umbau des Autobahnkreuzes somit auch gemessen worden.

 

Des Weiteren liegen die ermittelten mittleren Schalldruckpegel unterhalb der maßgebenden Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung

(16. BImSchV), so dass auch auf der Grundlage der durchgeführten Messungen kein Anspruch auf nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen besteht.

 

Der vollständige Bericht ist in der Zentralen Ablage im Ordner „Fraktionen/_Gremienunterlagen/

2014/13547_14“ eingestellt.

 

I. A.

gez.

 

Benscheidt

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