Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 13724/14
|
|
1
| TOP | ||
|
| ||
Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum | |
| Beteiligte FB /Referate /Abteilungen | ||
Mitteilung
| |||
Beratungsfolge | Sitzung | ||
| Tag | Ö | N |
Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen - Abrechnung von Wohnwegen
|
In den letzten Jahren wurden aus Unterhaltungsmitteln mehrere Wohnwege im Bestand ohne Ausbauplanung erneuert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Beitragspflicht nicht erkannt, so dass die Anlieger und die Stadtbezirksräte damals nicht informiert worden sind. Im Einzelnen sind dieses folgende Wohnwege:
Krögerstraße zwischen Hausnummern 68 - 90
Wielandstraße zwischen Hausnummern 27, 37 und Kleiststraße 40
Kleiststraße zwischen Hausnummern 18 - 28
Wohnweg zwischen Klauenberg und Elchstraße
Diese Wohnwege sind aus straßenausbaubeitragsrechtlicher Sicht selbständige Erschließungsanlagen. Die sachliche Beitragspflicht ist daher mit dem Eingang der letzten Unternehmerschlussrechnung eingetreten. Um Verjährungen, und somit Beitragsausfälle, zu vermeiden, müssen diese Maßnahmen kurzfristig, teilweise noch im Jahr 2014, abgerechnet werden.
Es ist beabsichtigt, die beitragspflichtigen Anlieger in einem Schreiben über die aufgetretene Beitragspflicht zu informieren und nach einer angemessenen Frist die Beiträge festzusetzen.
I. A.
gez.
Dr. Linnenberg