Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 13725/14  

Betreff: Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Bauausschuss
01.07.2014 
Bauausschuss ungeändert beschlossen  (13725/14)  

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

13725/14

11.06.2014

66.5

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Bauausschuss

01.07.2014

X

 

 

 

Überschrift, Sachverhalt

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes

 

 

Rechtsgrundlage

 

Das derzeit gültige Abfallwirtschaftskonzept war auf einen Zeitraum von ca. 5 Jahren ausgerichtet und soll nun fortgeschrieben werden.

 

Die Notwendigkeit der Erstellung und der regelmäßigen Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte richten sich nach Landesrecht und damit für die Stadt Braunschweig nach dem Niedersächsischen Abfallgesetz. Dort sind in § 5 die wesentlichen Inhalte eines Abfallwirtschaftskonzeptes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geregelt. Abfallwirtschaftskonzepte sind regelmäßig fortzuschreiben. Aufgabe von Abfallwirtschaftskonzepten ist es, die abfallwirtschaftliche Situation zu analysieren und zukunftsfähige Konzepte für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu entwickeln.

 

Die Erstellung und damit auch die Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ist gemäß Leistungsvertrag II über die Durchführung von Aufgaben der Abfallsammlung und Abfallentsorgung eine Aufgabe der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA). Die Erarbeitung soll durch einen von ALBA zu beauftragenden Gutachter in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen.

 

 

Schwerpunkte für die Fortschreibung

 

Aus den Zielen des derzeit gültigen Abfallwirtschaftskonzeptes und dem Stand der Zielerreichung ergeben sich die Schwerpunkte für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes. Dies sind insbesondere:

 

-          weitere Minimierung der Restabfallmengen

-          weitere Erhöhung der Erfassungsquoten in der Bio- und Grünabfallsammlung

-          fortlaufende Reduktion von Fremdanlieferungen bei den direkt angelieferten Abfällen und weiterer Beitrag zur Gebührenstabilisierung

-          Überprüfung des Full-Service für die Rest- und Bioabfallsammlung

-          Überprüfung des Gebührenmodells

-          Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit bei der Elektroaltgerätesammlung

-          verstärkter Fokus auf der Abfallvermeidung in der Öffentlichkeitsarbeit

-          weitere Punkte ergeben sich ggf. auf Basis der gutachterlichen Einschätzung

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Beauftragung des Gutachters durch ALBA ist für Juli 2014 geplant. Mit der Fertigstellung des Entwurfes des Abfallwirtschaftskonzeptes wird Ende des Jahres 2014 gerechnet. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ist der Ratsbeschluss des Abfallwirtschaftskonzeptes für das Frühjahr 2015 vorgesehen.

 

I. V.

 

gez.

 

Leuer

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