Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 13765/14  

Betreff: Autofreier Sonntag 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss
02.07.2014 
Planungs- und Umweltausschuss ungeändert beschlossen  (13765/14)  

Sachverhalt

1

 

Stadt Braunschweig

 

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Der Oberbürgermeister

Drucksache

Datum

FB Tiefbau und Verkehr

13765/14

24.06.2014

61.41-UNB

 

 

 

Beteiligte FB /Referate /Abteilungen

Mitteilung

 

0800

Beratungsfolge

Sitzung

 

Tag

Ö

N

Planungs- und Umweltausschuss

02.07.2014

X

 

 

Überschrift, Sachverhalt

Autofreier Sonntag 2015

 

 

Die Fraktion Piratenpartei hat folgenden Antrag (DS 3394/14) „Autofreier Sonntag 2015“ zur Behandlung im Rat in der Sitzung am 15. Juli 2014 gestellt:

 

Der Rat möge beschließen:

 

-          Braunschweig organisiert im Sommer 2015 einen autofreien Sonntag nach dem Vorbild des autofreien Sonntags in Hannover.

-          Wenn möglich, soll der „Autofreie Sonntag zeitgleich mit dem Fahrradtag stattfinden.

 

Hierzu teilt die Verwaltung im Vorfeld Folgendes mit:

 

Die Durchführung eines „Autofreien Sonntags“ erfolgt in Hannover im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im Straßenraum. Hierbei werden unterschiedliche Aktivitäten im Straßenraum angeboten, die die rechtliche Voraussetzung für die Sperrung des Kraftfahrzeugverkehrs in örtlich und zeitlich begrenztem Umfang bilden. Innerhalb der Straßensperrungen werden Durchlassstellen u. a. für Hotelgäste, Anwohner oder Krankenwagen eingerichtet. Die Durchlassstellen werden von einem privaten Sicherheitsdienst überwacht. An kritischen Stellen wird der Sicherheitsdienst durch die Polizei unterstützt. Die Kosten für den „Autofreien Sonntag werden von der Stadt Hannover und von Sponsoren getragen. Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 6 - 7 Monate.

 

Durch die Verbindung eines „Autofreien Sonntags 2015“ mit einer Veranstaltung im Straßenraum (z. B. der „Fahrradtage“) wäre eine Durchführung verkehrsrechtlich auch in Braunschweig grundsätzlich möglich.

 

Für eine Veranstaltung nach dem Vorbild der „Autofreien Sonntage in Hannover als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit, den motorisierten Individualverkehr in der Stadt zu reduzieren, stehen jedoch weder finanzielle noch personelle Ressourcen zur Verfügung.

 

Die Anordnung eines „Autofreien Sonntags außerhalb einer Veranstaltung ist rechtlich nicht zulässig. Das Thema wurde bereits in 2012 im Planungs- und Umweltausschuss (DS 8467/12) behandelt; der dort dargestellte Sachverhalt und die Rahmenbedingungen gelten unverändert.

 

I. V.

gez.

Leuer

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