Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 14378/15
|
|
1
| TOP | ||
|
| ||
Der Oberbürgermeister | Drucksache | Datum | |
| Beteiligte FB /Referate /Abteilungen | ||
Mitteilung
| |||
Beratungsfolge | Sitzung | ||
| Tag | Ö | N |
Zuschüsse zu den Organisationskosten sowie zu den Raumkosten der Jugendgruppen und -verbände
|
Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) verabschiedet (DS 16695/15). Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 100 € bzw. 10 € gerundete Zuschüsse zu den
- Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:
BDKJ15.100 €
DGB Jugend30.100 € (plus 1.690,00 € Miete Geschäftsräume)
Ev. Stadtjugenddienst45.200 €
Jugendfeuerwehr 10,5 Monate*13.200 €
Jugendrotkreuz15.100 €
Naturfreundejugend15.100 € (plus 600,00 € Miete Geschäftsräume)
SJD Falken30.100 € (plus 14.660,00 € Miete Geschäfts-/
Gruppenräume)
(Der Antrag der Jugendfeuerwehr ging erst Mitte Februar ein.)
- Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung:
DGB Jugend6.000 €
Naturfreundejugend 1.800 €
Ökoscouts3.250 €
SJD Die Falken4.170 €
- Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung 90.400 €
Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Sofern sich die Angaben die Grundlage der Zuschussberechnung waren ändern, werden die Zuschüsse entsprechend angepasst. Die notwendigen Mittel stehen zur Verfügung.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | DS 14378-15_Anlage Org Kosten komplett (22 KB) |