Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 638/04  

Betreff: Hundesteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig
18.05.2004 
Rat verwiesen  (638/04)  
Finanzausschuss
08.06.2004 
Finanzausschuss (offen)  (638/04)  

Sachverhalt

1

 

Antrag

Datum

Nummer

Öffentlich

4. Mai 04

638/04

Absender

 

CDU - Fraktion

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Adressat

 

Oberbürgermeister Dr. Hoffmann

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Rat

18. Mai 04

 

Betreff

 

Hundesteuersatzung

 

 

 

 

Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig in der z. Zt. geltenden Fassung wird wie folgt geändert:

 

  1. §3 Abs. 1 Buchstaben d) und e) werden ersatzlos gestrichen.

 

  1. §4 wird wie folgt ergänzt:

Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

 

 

10. bis zu zwei nachweislich geprüften Jagdhunden für jeden Jagdbezirk.

 

 

 

Begründung:

 

  1. Zweck der Hundesteuer ist eine Begrenzung der Hundehaltung im Stadtgebiet.

 

  1. Nachdem die Rasselisten sich als rechtlich nicht haltbar erwiesen haben, weil das "Problem" am anderen Ende der Leine liegt" und andere Rassen (wie z.B. Schäferhunde) nicht minder gefährlich sein können, wurde das Nds. Hundegesetz angepasst und die Rasselisten wurden gestrichen. Deshalb soll konsequenterweise auch wieder eine steuerliche Gleichbehandlung der Rassen erfolgen.


  1. Es gibt gleichermaßen wie für Blindenhunde, Schutzhunde und Diensthunde von Forstbeamten, die alle steuerbefreit sind, kein öffentliches Interesse die nach dem Nds. Jagdgesetz für jeden Jagdbezirk gesetzlich vorgeschriebenen geprüften Jagdhunde nicht zu halten, sondern im Gegenteil, besteht eine rechtliche Verpflichtung dazu, mindestens einen speziell geprüften Hund für jeden Jagdbezirk nachzuweisen. Dieser muss u. a. als Schweißhund geprüft sein, um krankes Wild aus Tierschutzgründen nachzusuchen. Da in einer Großstadt wie Braunschweig jährlich rund 100 (von 400) Rehen im Straßenverkehr umkommen und diese wie mittlerweile zahlreiche angefahrene Wildschweine häufig nachgesucht werden müssen, ist in Braunschweig das öffentliche Interesse an der Haltung dieser speziell ausgebildeten Hunde sogar groß.

 

  1. Es handelt sich nicht um eine Privilegierung von Jägern, sondern um eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Personengruppen, deren Hundehaltung im öffentlichen Interesse liegt.

 

  1. Es weisen nur wenige, speziell ausgebildete Jagdhunde die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung auf. Zu rechnen sein dürfte mit maximal etwa 30 Hunden (von etwa 7000 steuerpflichtigen Hunden im Stadtgebiet).

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Sehrt

Fraktionsvorsitzender

 

 

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