Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 638/04
|
|
1
Antrag | Nummer | |
638/04 | ||
Absender |
| |
Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
| |
Adressat |
| |
Oberbürgermeister Dr. Hoffmann Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
| |
Gremium | Sitzungstermin |
|
| ||
Betreff |
| |
|
| |
Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:
Die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig in der z. Zt. geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
- §3 Abs. 1 Buchstaben d) und e) werden ersatzlos gestrichen.
- §4 wird wie folgt ergänzt:
Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
…
10. bis zu zwei nachweislich geprüften Jagdhunden für jeden Jagdbezirk.
Begründung:
- Zweck der Hundesteuer ist eine Begrenzung der Hundehaltung im Stadtgebiet.
- Nachdem die Rasselisten sich als rechtlich nicht haltbar erwiesen haben, weil das "Problem" am anderen Ende der Leine liegt" und andere Rassen (wie z.B. Schäferhunde) nicht minder gefährlich sein können, wurde das Nds. Hundegesetz angepasst und die Rasselisten wurden gestrichen. Deshalb soll konsequenterweise auch wieder eine steuerliche Gleichbehandlung der Rassen erfolgen.
- Es gibt gleichermaßen wie für Blindenhunde, Schutzhunde und Diensthunde von Forstbeamten, die alle steuerbefreit sind, kein öffentliches Interesse die nach dem Nds. Jagdgesetz für jeden Jagdbezirk gesetzlich vorgeschriebenen geprüften Jagdhunde nicht zu halten, sondern im Gegenteil, besteht eine rechtliche Verpflichtung dazu, mindestens einen speziell geprüften Hund für jeden Jagdbezirk nachzuweisen. Dieser muss u. a. als Schweißhund geprüft sein, um krankes Wild aus Tierschutzgründen nachzusuchen. Da in einer Großstadt wie Braunschweig jährlich rund 100 (von 400) Rehen im Straßenverkehr umkommen und diese wie mittlerweile zahlreiche angefahrene Wildschweine häufig nachgesucht werden müssen, ist in Braunschweig das öffentliche Interesse an der Haltung dieser speziell ausgebildeten Hunde sogar groß.
- Es handelt sich nicht um eine Privilegierung von Jägern, sondern um eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Personengruppen, deren Hundehaltung im öffentlichen Interesse liegt.
- Es weisen nur wenige, speziell ausgebildete Jagdhunde die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung auf. Zu rechnen sein dürfte mit maximal etwa 30 Hunden (von etwa 7000 steuerpflichtigen Hunden im Stadtgebiet).
Wolfgang Sehrt
Fraktionsvorsitzender